Das deutsche Recht unterscheidet zwischen juristischen und natürlichen Personen. Juristische Personen sind zum Beispiel Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die Aktiengesellschaften bzw. Personengesellschaften wie die OHG oder die Kommanditgesellschaft. Da die juristischen Personen eine eigene Rechtspersönlichkeit sind, können Kündigungen in deren Namen erklärt werden. Insbesondere bei der Eigenbedarfskündigung kann dies zu Problemen führen.
Mietrecht: Personenhandelsgesellschaften sind nicht zur Eigenbedarfskündigung berechtigt.
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