Macht ein Drittstaatsangehörige bei der Beantragung eines Visums für den Schengenraum Falschangaben, kann dieser aufgrund des Aufenthaltsgesetzes an der Grenze durch die Polizeivollzugsbeamten zurückgewiesen werden. Gegen diese Zurückweisung kann der Drittstaatsangehörige dann Widerspruch einlegen. Da ein solcher Widerspruch allerdings keine aufschiebende Wirkung hat, muss gleichzeitig auch noch ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt werden.
Rechtsanwalt in Köln für Visum
Sollten Sie Probleme bei der Beantragung oder Durchsetzung eines Visums zur Einreise nach Deutschland haben, beraten die Rechtsanwälte von mth Tieben & Partner aus Köln Sie umfassend und kompetent.
Jeder drittstaatsangehörige Ausländer muss ein Visum beantragen, um nach Deutschland einzureisen. Das Visum wird vor der Einreise bei der Deutschen Botschaft oder dem Deutschen Konsulat im Heimatland des Ausländers beantragt.
Beim Visum unterscheidet man zwischen dem Schengenvisum, welches den Ausländer zur Einreise in sämtliche Schengen-Staaten berechtigt und dem nationalem Visum.
Wenn Sie die Hilfe unserer Rechtsanwälte bei der Beantragung eines Visums benötigen, können Sie uns unter der Telefonnummer 0221 – 80187670 erreichen, oder Sie schreiben uns eine Email an info@mth-partner.de
Auf dieser Webseite bieten wir auch regelmäßige Besprechungen von Gerichtsurteilen hinsichtlich des Visums an. Ein paar ausgewählte Urteile finden Sie weiter unten:
Ausländerrecht: Der Aufenthalt von Bürgern der Europäischen Union und der Schweiz in Deutschland
Nicht nur Drittstaatsangehörige, sondern auch schweizer Eidgenossen oder Staatsangehörige von Staaten der Europäischen Union müssen bestimmte Vorgaben beachten, wenn sie sich in Deutschland aufhalten möchten.
Ausländerrecht: Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde für Entscheidungen zur Befristung einer Abschiebung.
Nicht nur die Frage, ob die Abschiebung eines Ausländers befristet werden muss, kann problematisch sein, sondern auch die Frage, welche Ausländerbehörde für die Befristung zuständig ist.
Ausländerrecht: Die Voraussetzung ausreichender Deutschkenntnisse beim Ehegattennachzug zu Deutschen ist eingeschränkt
Ausländische Bewerber für den Ehegattennachzug zu Deutschen müssen ihren dahingehenden Antrag bei der zuständigen Botschaft in ihrem Heimatland stellen. Eine der streitträchtigsten Voraussetzungen für den Ehegattennachzug ist das Erfordernis ausreichender Deutschkenntnisse.