Nach § 7 Abs. 2 AufenthG Ist eine Aufenthaltserlaubnis zu befristen, wenn eine für die Erteilung, die Verlängerung oder die Bestimmung der Geltungsdauer wesentliche Voraussetzung entfallen ist. Dies gilt zum Beispiel für eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG, wenn die Ehe nicht mehr besteht.
Remonstration Ehegattennachzug
Ausländerrecht: Tod des deutschen Ehegatten vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug.
Gemäß § 28 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG kann die dem Ehegatten eines Deutschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet erteilte Aufenthaltserlaubnis im Falle der durch den Tod des Deutschen eingetretenen Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert werden, wenn der Deutsche gestorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestanden habe.
Ausländerrecht: Stellungnahme des EuGH zum Spracherfordernis beim Ehegattennachzug von türkischen Staatsangehörigen
Sind sich deutsche Gerichte unsicher ob die von Ihnen in einem Gerichtsverfahren angewendeten Normen dem geltenden EU-Recht entsprechen, können diese dem EuGH derartige Fragen zur Vorabentscheidung vorlegen. Zwei solcher Fragen welche das Spracherfordernis beim Ehegattennachzug von Türken betreffen, hat das VG Berlin dem EuGH vorgelegt.
Ausländerrecht: Das Heiratsvisum und der Ehegattennachzug zu Deutschen
Gerade in Zeiten der Globalisierung kommt es immer öfter vor, dass deutsche Staatsangehörige ihre Partner im Ausland finden. Die Voraussetzungen, unter welchen diese ausländischen Partner nach Deutschland kommen können, sind jedoch sehr unübersichtlich im Aufenthaltsgesetz geregelt.