Grundsätzlich bietet § 469 StPO ausreichenden Schutz vor vorsätzlich falschen Verdächtigungen und leichtfertigen Anzeigen, also Anzeigen, die ohne erkennbaren Grund erstattet werden.
Arbeitsrecht: Strafanzeige des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer kann zu Schadensersatzanspruch führen.
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