Für einen erfolgreichen Antrag auf Zulassung der Berufung müssen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, besondere tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten oder ernstliche Zweifeln wegen eines Verfahrensmangels bestehen.
Ausländerecht: Vertrauensschutz des Ausländers gegen die Rücknahme einer wegen (vermeintlichen) Bestehens einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft erteilten Aufenthaltserlaubnis
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