Ein Mieter kann nicht einfach die Miete mindern, ohne den Vermieter auf den Mietmangel aufmerksam gemacht und um Abhilfe gebeten zu haben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein dem Vermieter bekannter Mangel neu aufgetreten ist.
Mietrecht: Trotz erfolgloser Mangelbeseitigung muss ein erneut auftretender Mietmangel dem Vermieter erneut angezeigt werden.
more