Windkraftanlagen Archive - MTH Rechtsanwälte Köln
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Tag Archive: Windkraftanlagen

  1. Erneuerbare Energien: BGH stärkt Recht von Windenergieanlagenbetreibern zum Kauf von Ackerflächen

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    Bundesgerichtshof, 26.07.2011, Az.: BGH BLw 12/10

    Der Ausbau der Windenergie bietet Landwirten gute Chancen, zusätzliches Einkommen durch die Verpachtung Ihrer Grundstücke an Betreibergesellschaften für Windenergieprojekte zu generieren.

    Dazu wird grundsätzlich ein Pachtvertrag mit einer Laufzeit zwischen 20 und 30 Jahren abgeschlossen.

    Oftmals versuchen Betreibergesellschaften jedoch durch beauftrage Planungsbüros oder Makler landwirtschaftliche Flächen zu kaufen, um Standflächen für die Windenergieprojekte zu bekommen.

    In der oben genannten Entscheidung hat der BGH nun das Recht der Betreiber von Windenergieanlagen gestärkt, Ackerland für Ihre Projekte zu kaufen.

    Sachverhalt: In Thüringen wollte ein Windenergieunternehmen Ackerland für ein Windenergieprojekt kaufen.

    Diesem Vorhaben trat jedoch ein Siedlungsunternehmen entgegen, welches ein Vorkaufsrecht geltend machte. Auch die Thüringer Landwirtschaftsgesellschaft beanspruchte ein solches Vorkaufsrecht.

    Bundesgerichtshof: Der Landwirtschaftssenat des BGH folgte der Ansicht der Anlagenbetreiber und entschied nun endgültig, dass der Ausbau der Windkraft als umweltfreundliche Energieform zu den „volkswirtschaftlichen Belangen“ gehört und daher bei der Interessensabwägung zu berücksichtigen sei.

    Der BGH entschied aber auch, dass die Anlagenbetreiber die Grundstücke nach Rechtssicherung den Landwirten wieder zum Verkauf anbieten müssen.

    Quelle: Bundesgerichtshof

    Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

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  2. Erneuerbare Energien: Landgericht Berlin bestätigt seine Entscheidung im Verfahren Enercon gegen das Deutsche Atomforum

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    Landgericht Berlin, 05.05.2011, Az.: Az. 91 O 35/11

    Im Januar 2011 haben wir bereits über das einstweilige Verfügungsverfahren des ostfriesischen Unternehmens Enercon gegen das Deutsche Atomforum vor dem Landgericht Berlin berichtet (Az.: 16 O 560/10).

    Erneuerbare Energien: Windkraftanlagenhersteller Enercon wehrt sich erfolgreich gegen Atomlobby

    Das Deutsche Atomforum e. V. hatte im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für die Kernenergie in vier Anzeigen ein Foto des Kernkraftwerkes Unterweser gezeigt, in welches im Wege der Fotomontage mehrere Windenergieanlagen des ostfriesischen Unternehmens Enercon hinein retouchiert worden waren.
    Über dem Foto war der Satz „Klimaschützer unter sich – Kernkraftwerk Unterweser und Windenergie: CO2-Ausstoß = Null“ geschrieben.

    Das Unternehmen Enercon sah durch diese Montage eine Verletzung des Wettbewerbsrechts als gegeben an und wandte sich gegen die Abbildung im Wege der einstweiligen Verfügung.

    Bereits in diesem Verfahren hatte das LG Berlin geurteilt, dass das Deutsche Atomforum durch die Anzeige den guten Ruf der Windenergie wettbewerbswidrig auf die Atomkraft übertrage.

    Dieses Urteil wurde nun im Hauptsacheverfahren mit dem oben genannten Urteil bestätigt und es wurde festgestellt, dass die in der Anzeige durch das Atomforum getroffenen Aussagen in unzulässiger Weise irreführend und rufschädigend sind.

    Quelle: Landgericht Berlin

    Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

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  3. Erneuerbare Energien: Rechtliche Auswirkungen bei Verbreitung des EHEC-Erregers durch Biogasanlagen/Biomasseanlagen

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    Die rechtlichen Anforderungen an Biogasanlagen können sich aus den verschiedensten Rechtsgebieten wie dem Immissionsschutzrecht, dem Baurecht, dem Naturschutzrecht, dem Abfallrecht, dem Hygienerecht, dem Wasserrecht oder dem Düngemittelrecht ergeben.

    Die meisten rechtlichen Auseinandersetzungen in Bezug auf Biogasanlagen/Biomasseanlagen haben das Immissionsschutzrecht und/oder das Baurecht zum Gegenstand.

    Aufgrund aktueller Berichte, welche besagen, dass Biogasanlagen Ursache der Entstehung und Verbreitung des aggressiven EHEC-Erregers sind, könnte nun ein neuer Streitgegenstand hinzutreten.

    Ein nicht unerheblicher Teil der Biogasanlagen wird mit einer Betriebstemperatur zwischen 30 und 40 Grad betrieben. Das E-Coli Bakterium, welches als die Grundform des EHEC-Erregers gilt, dürfte sich nach Expertenmeinungen bei solchen Bedingungen besonders wohlfühlen und sich daher stark vermehren und/oder mutieren.

    Wenn die in den Anlagen enthaltenen Gärreste dann durch die Landwirte als Düngemittel ausgebracht werden, könnten daraus erhebliche Gesundheitsrisiken für die Bevölkerung entstehen.

    Insofern bleibt abzuwarten, ob Biomasseanlagen tatsächlich etwas mit der Verbreitung des EHEC-Erregers zu tun haben und inwieweit dies Gegenstand von Nachbarklagen werden kann bzw. werden wird.

    Weitere Informationen:
    https://www.mth-partner.de/rechtsanwaltsblog/erneuerbare-energien-nachbarklage-gegen-biogasanlage-aufgrund-einzelfallbewertung-erfolgreich/
    https://www.mth-partner.de/rechtsanwaltsblog/erneuerbare-energien-nachbarschutz-gegen-biogasanlagenbiomasseanlagen/#more-399
    https://www.mth-partner.de/rechtsanwaltsblog/erneuerbare-energien-kein-nachbarschutz-gegen-geruche-einer-biogasanlage/

    Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

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  4. Erneuerbare Energien: Netzbetreiber muss dem Windernergieanlagenbetreiber den kürzesten Weg ins Stromnetz gewähren

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    Oberlandesgericht Hamm, 03.05.2011, Az.: I-21 U 94/10

    Gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 sind Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas unverzüglich vorrangig an der Stelle an ihr Netz anzuschließen, die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist, und die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist, wenn nicht ein anderes Netz einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweist.

    Im Gegensatz zum alten EEG 2004 hat der Gesetzgeber im § 5 EEG 2009 somit die Art des Verknüpfungspunktes rechtlich näher konkretisiert.

    In der oben genannten Entscheidung hatte das OLG Hamm nun darüber zu entscheiden, inwieweit sich ein Netzbetreiber dadurch schadensersatzpflichtig gemacht hatte, weil er nur den Anschluss an einen weiter entfernten Verknüpfungspunkt duldete.

    Sachverhalt: Die Klägerin war Betreiberin von Windenergieanlagen, welche sie an die nächstgelegenen Netzverknüpfungspunkte bei der Beklagten anschließen lassen wollte.

    Zu diesem Zwecke forderte die anwaltlich vertretene Klägerin die Beklagte auf, die WEAs an diese Netzverknüpfungspunkte anzuschließen und verwies vorsorglich auf die erforderliche Ausbaupflicht sowie auf ihr Wahlrecht des Netzverknüpfungspunktes.

    Nachdem die Beklagte diesem Begehren im Folgenden nicht nachkam, wurde die von der Beklagten ausgewählte Anschlussstelle zwar akzeptiert,behielt sich jedoch Schadensersatzansprüche vor.

    In folgenden Gerichtsverfahren wegen Schadensersatz stritten die Parteien schließlich darüber, ob die Anschlussstellen die geschuldeten Verknüpfungspunkte für die Anlagen darstellten.

    Nachdem das Landgericht der Ansicht der Klägerin folgte, beantragte die Beklagte schließlich in dem oben genannten Verfahren die Berufung.

    Oberlandesgericht Hamm: Das OLG Hamm bestätigte die Ansicht der Klägerin und des Landgerichts.

    Das Landgericht habe mit zutreffender Begründung einen Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB i.V.m § 5 Abs. 1 EEG 2009 dem Grunde nach bejaht.

    Die Beklagte habe eine ihr als Netzbetreiberin nach § 5 Abs. 1 EEG 2009 obliegende Pflicht schuldhaft verletzt, weil die Zuweisung des Verknüpfungspunktes nicht den Anforderungen des § 5 Abs. 1 EEG 2009 entsprochen habe und der Anschluss stattdessen an einem anderen Verknüpfungspunkt hätte erfolgen müssen.

    Der Netzbetreiber habe sich insofern schadensersatzpflichtig gemacht, weil er gegen § 5 Abs. 1 EEG 2009 verstoßen habe.

    Gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 seien die Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas unverzüglich vorrangig an der Stelle an ihr Netz anzuschließen (Verknüpfungspunkt), die im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet ist und die in der Luftlinie kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist, wenn nicht ein anderes Netz einen technisch und wirtschaftlich günstigeren Verknüpfungspunkt aufweise.

    Die von der Beklagten gewählten Verknüpfungspunkte hätten diese Anforderungen nicht erfüllt.

    Quelle: Oberlandesgericht Hamm

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