Wenn Sie planen, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten, sind wir Ihr kompetenter Partner. Mit unserer umfassenden Expertise im Aufenthalts- und Unternehmensrecht sowie jahrelanger Erfahrung im Antragsverfahren unterstützen wir Sie bei jedem Schritt. Wir begleiten Sie bei der Beantragung Ihres Visums und klären alle offenen Fragen mit den zuständigen Behörden. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihr Unternehmen.
Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit den deutschen Botschaften und Konsulaten sowie den zuständigen Ausländerbehörden. Darüber hinaus koordinieren wir die erforderlichen Schritte mit weiteren relevanten Stellen wie der Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Gewerbeamt oder den zuständigen Registergerichten, die an der Gründung Ihres Unternehmens beteiligt sind.
Bei der Unternehmensgründung arbeiten wir mit erfahrenen Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsexperten zusammen, um einen tragfähigen Businessplan zu erstellen. Diese professionelle Unterstützung sichert Ihnen den erfolgreichen Start Ihres Unternehmens in Deutschland.
Während EU-Bürger in Deutschland das Recht auf Niederlassungsfreiheit genießen, ist die Unternehmensgründung für Nicht-EU-Bürger mit speziellen Anforderungen verbunden. Für die Gründung eines Unternehmens benötigen Sie entweder:
Nicht-EU-Bürger können einen Aufenthaltstitel für eine selbstständige Tätigkeit erhalten, wenn sie:
Eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
In einigen Fällen wird die Aufenthaltserlaubnis auch dann erteilt, wenn erhebliche Investitionen getätigt werden (z.B. ab 250.000 €) und Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) kann hierzu eine Stellungnahme abgeben, jedoch trifft die endgültige Entscheidung die zuständige Behörde.
Die Aufenthaltserlaubnis für eine Existenzgründung wird zunächst auf drei Jahre befristet. Bei erfolgreicher Unternehmensführung kann sie anschließend in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden. Abhängig vom Geschäftsverlauf wird nach 2, 3 oder 5 Jahren ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt.
Die Prüfung der Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfolgt durch die zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat im Heimatland des Antragstellers. Dabei wird die örtliche Ausländerbehörde einbezogen, die wiederum fachkundige Stellen wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer sowie weitere relevante Behörden konsultiert.
Folgende Dokumente müssen bei der Botschaft oder dem Konsulat eingereicht werden:
1.Businessplan:
2.Lebenslauf
3.Qualifikationsnachweise:
4.Nachweise über Kooperationen:
5.Geschäftsführervertrag (falls es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt)
1. Mietvertrag für Gewerbeobjekte
2.Bei GmbH, UG oder AG:
Der Businessplan ist ein zentrales Dokument für ausländische Unternehmer, die eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen möchten. Er bietet eine umfassende Beschreibung des Unternehmens und behandelt wichtige Bereiche wie Finanzen, Marketing, Produkte, Zielkunden und potenzielle Risiken.
Ein gut strukturierter Businessplan ist entscheidend, um den deutschen Behörden zu beweisen, dass der Antragsteller ein klares, realistisches und nachhaltiges Geschäftskonzept vorweisen kann. Er zeigt, dass der Unternehmer die Fähigkeiten besitzt, das Unternehmen erfolgreich zu führen und dabei den deutschen Markt zu berücksichtigen.
Darüber hinaus hilft der Businessplan dem Unternehmer selbst, sich auf die Gründung und den Geschäftsalltag in Deutschland vorzubereiten. Ein professioneller Businessplan kann auch Investoren und potenzielle Geschäftspartner überzeugen, in das Unternehmen zu investieren oder Kooperationen einzugehen. Dies unterstreicht, dass das Unternehmen realistische Wachstumschancen hat und gut recherchiert wurde.
Der Businessplan sollte folgende Aspekte berücksichtigen:
Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist ein komplexer Prozess, bei dem die Erstellung eines Businessplans nur der Anfang ist. Es ist erforderlich, das Unternehmen bei der zuständigen Behörde zu registrieren, sich beim Finanzamt und Gewerbeamt sowie der Industrie- und Handelskammer anzumelden und, je nach Gesellschaftsform, eine Eintragung ins Handelsregister vorzunehmen.
Die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens bildet eine wesentliche Basis für den Erfolg des Unternehmens. Es ist jedoch wichtig, stets zu bedenken, dass eine derzeit optimale Rechtsform durch spätere Entwicklungen, wie beispielsweise eine Expansion oder ein höheres Haftungsrisiko, nachteilig werden kann. Daher sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob die gewählte Rechtsform noch angemessen ist oder ob eine Anpassung erforderlich wäre.
Wenn Sie Beratung und Vertretung benötigen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de