Unternehmensgründung in Deutschland - MTH Rechtsanwälte Köln
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
Beratung unter:
Tel.: 0221 - 80187670

Schwerpunkte
    • Unternehmensgründung (z. B. GmbH)
    • Kommunikation mit Botschaft/Konsulat
    • Businessplan
    • Kommunikation mit Ausländerbehörde
    • Ausländerrecht/Migrationsrecht
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Rechtsanwalt Helmer Tieben

Helmer Tieben

Rechtsanwalt Unternehmensgründung in Deutschland

Unternehmensgründung in Deutschland: Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie planen, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen, um einen Aufenthaltstitel zu erhalten, sind wir Ihr kompetenter Partner. Mit unserer umfassenden Expertise im Aufenthalts- und Unternehmensrecht sowie jahrelanger Erfahrung im Antragsverfahren unterstützen wir Sie bei jedem Schritt. Wir begleiten Sie bei der Beantragung Ihres Visums und klären alle offenen Fragen mit den zuständigen Behörden. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren – Ihr Unternehmen.

Umfassende Unterstützung bei der Beantragung

Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit den deutschen Botschaften und Konsulaten sowie den zuständigen Ausländerbehörden. Darüber hinaus koordinieren wir die erforderlichen Schritte mit weiteren relevanten Stellen wie der Industrie- und Handelskammer (IHK), dem Gewerbeamt oder den zuständigen Registergerichten, die an der Gründung Ihres Unternehmens beteiligt sind.

Zusammenarbeit mit Experten

Bei der Unternehmensgründung arbeiten wir mit erfahrenen Steuerberatern, Notaren und Wirtschaftsexperten zusammen, um einen tragfähigen Businessplan zu erstellen. Diese professionelle Unterstützung sichert Ihnen den erfolgreichen Start Ihres Unternehmens in Deutschland.

Voraussetzungen für Nicht-EU-Bürger

Während EU-Bürger in Deutschland das Recht auf Niederlassungsfreiheit genießen, ist die Unternehmensgründung für Nicht-EU-Bürger mit speziellen Anforderungen verbunden. Für die Gründung eines Unternehmens benötigen Sie entweder:

Wer kann eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Nicht-EU-Bürger können einen Aufenthaltstitel für eine selbstständige Tätigkeit erhalten, wenn sie:

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zur Existenzgründung

Eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 21 Aufenthaltsgesetz wird erteilt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

      • Es besteht ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis.
      • Die geplante Tätigkeit hat positive Auswirkungen auf die Wirtschaft.
      • Die Finanzierung ist durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert.

In einigen Fällen wird die Aufenthaltserlaubnis auch dann erteilt, wenn erhebliche Investitionen getätigt werden (z.B. ab 250.000 €) und Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) kann hierzu eine Stellungnahme abgeben, jedoch trifft die endgültige Entscheidung die zuständige Behörde.

Befristete und unbefristete Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis für eine Existenzgründung wird zunächst auf drei Jahre befristet. Bei erfolgreicher Unternehmensführung kann sie anschließend in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden. Abhängig vom Geschäftsverlauf wird nach 2, 3 oder 5 Jahren ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt.

 

Aufenthaltserlaubnis bei Unternehmensgründung

Prüfung der Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen

Die Prüfung der Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis erfolgt durch die zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat im Heimatland des Antragstellers. Dabei wird die örtliche Ausländerbehörde einbezogen, die wiederum fachkundige Stellen wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer sowie weitere relevante Behörden konsultiert.

Einzureichende Unterlagen

Folgende Dokumente müssen bei der Botschaft oder dem Konsulat eingereicht werden:

1.Businessplan:

            • Kapital- und Finanzierungsplan
            • Ertragsvorschau für die nächsten drei Jahre
            • Liquiditätsplan
            • Nachweise über Kapital oder Kreditzusagen

2.Lebenslauf

3.Qualifikationsnachweise:

            • z.B. Hochschulabschlüsse oder Berufserfahrungen

4.Nachweise über Kooperationen:

            • Absichtserklärungen oder Interessensbekundungen von potenziellen Geschäftspartnern oder Kunden

5.Geschäftsführervertrag (falls es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt)

Zusätzliche Unterlagen (falls vorhanden)

1. Mietvertrag für Gewerbeobjekte

2.Bei GmbH, UG oder AG:

Zusätzliche Unterlagen für bereits bestehende Unternehmen

          • Bilanzen der letzten zwei Jahre
          • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der letzten sechs Monate
          • Einnahmen-Überschuss-Rechnung, falls keine Bilanz erstellt wurde
          • Steuerbescheide der letzten drei Jahre (falls vorhanden)

Der Businessplan

Der Businessplan ist ein zentrales Dokument für ausländische Unternehmer, die eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen möchten. Er bietet eine umfassende Beschreibung des Unternehmens und behandelt wichtige Bereiche wie Finanzen, Marketing, Produkte, Zielkunden und potenzielle Risiken.

Warum der Businessplan wichtig ist

Ein gut strukturierter Businessplan ist entscheidend, um den deutschen Behörden zu beweisen, dass der Antragsteller ein klares, realistisches und nachhaltiges Geschäftskonzept vorweisen kann. Er zeigt, dass der Unternehmer die Fähigkeiten besitzt, das Unternehmen erfolgreich zu führen und dabei den deutschen Markt zu berücksichtigen.

Darüber hinaus hilft der Businessplan dem Unternehmer selbst, sich auf die Gründung und den Geschäftsalltag in Deutschland vorzubereiten. Ein professioneller Businessplan kann auch Investoren und potenzielle Geschäftspartner überzeugen, in das Unternehmen zu investieren oder Kooperationen einzugehen. Dies unterstreicht, dass das Unternehmen realistische Wachstumschancen hat und gut recherchiert wurde.

Inhalt des Businessplans

Der Businessplan sollte folgende Aspekte berücksichtigen:

 

      • Unternehmerische Erfahrungen und fachliche Eignung des Antragstellers,
      • Wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis,
      • Positive Auswirkungen auf die (regionale) Wirtschaft,
      • Beitrag zur Innovation und Forschung,
      • Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und Ausbildungssituation,
      • Höhe des Kapitaleinsatzes,
      • Sicherung der Finanzierung des Unternehmens.

Inhalte im Einzelnen

Die Geschäftsidee

 

      • Wie lautet der Name Ihres Unternehmens?
      • Welche Produkte oder Dienstleistungen bieten Sie an?
      • Was unterscheidet Ihr Unternehmen von anderen?
      • Wo soll Ihr Unternehmen ansässig sein? In welcher Stadt oder Region in Deutschland?
      • Handelt es sich hauptsächlich um Online-Geschäftstätigkeit oder wird es ein physisches Geschäft geben?
      • Welche Rechtsform soll das Unternehmen haben?
      • Wie hoch ist das Stammkapital?

Produkt/Dienstleistung

 

      • Wie ist Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung definiert?
      • Wie unterscheidet es sich vom bestehenden Marktangebot?
      • Welche Marketingstrategien verfolgen Sie?
      • Verfügen Sie über die erforderlichen Lizenzen und Genehmigungen?
      • Sind Urheberrechte, Patente oder Warenzeichen vorhanden?
      • Ist das Produkt marktreif oder noch in der Entwicklung?
      • Wurde das Produkt getestet, bevor es in den deutschen Markt eintritt?

Wettbewerb

 

      • Wer sind Ihre Wettbewerber?
      • Welche Stärken und Schwächen hat Ihr Unternehmen?
      • Wie können Sie Schwächen erfolgreich angehen?
      • Welche Marktlücke schließen Sie?

Kunden und Markt

 

      • Welche Zielgruppe sprechen Sie an? Haben Sie eine demografische Analyse durchgeführt?
      • Gibt es in Ihrer Region einen Markt für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung?
      • Wird der Markt von wenigen Großunternehmen dominiert?
      • Welche Werbemaßnahmen planen Sie, um Ihr Zielpublikum zu erreichen?

Finanzen

 

      • Was sind Ihre kurz- und mittelfristigen Verkaufsprognosen?
      • Wie hoch sind die Umsatzprognosen im ersten Jahr?
      • Verfügt Ihr Unternehmen über genügend finanzielle Mittel, um mögliche Liquiditätsprobleme zu vermeiden?
      • Wie hoch ist der Gesamtkapitalbedarf?
      • Wie wird Ihr Unternehmen finanziert?

Gründung des Unternehmens

Die Gründung eines Unternehmens in Deutschland ist ein komplexer Prozess, bei dem die Erstellung eines Businessplans nur der Anfang ist. Es ist erforderlich, das Unternehmen bei der zuständigen Behörde zu registrieren, sich beim Finanzamt und Gewerbeamt sowie der Industrie- und Handelskammer anzumelden und, je nach Gesellschaftsform, eine Eintragung ins Handelsregister vorzunehmen.

Die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens bildet eine wesentliche Basis für den Erfolg des Unternehmens. Es ist jedoch wichtig, stets zu bedenken, dass eine derzeit optimale Rechtsform durch spätere Entwicklungen, wie beispielsweise eine Expansion oder ein höheres Haftungsrisiko, nachteilig werden kann. Daher sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob die gewählte Rechtsform noch angemessen ist oder ob eine Anpassung erforderlich wäre.

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