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Sie brauchen Hilfe bei Visum, Aufenthaltstitel oder Asylverfahren? Rechtsanwalt Helmer Tieben ist seit 2005 auf Ausländerrecht spezialisiert und berät Mandanten direkt in der Kölner Südstadt – 2 Minuten von der Ulrepforte.
Als erfahrener Anwalt für Ausländerrecht in Köln vertritt er Mandanten bei:
Ein Anwalt für Ausländerrecht ist empfehlenswert, wenn:
→ Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Erfolgschancen bei Klagen deutlich erhöhen.
Das Ausländerrecht ist das Rechtsgebiet, das den Aufenthalt, die Einreise und die Erwerbstätigkeit von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland regelt. Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das seit 2005 in Kraft ist.
Das Ausländerrecht umfasst folgende Bereiche:
| Bereich | Rechtsgrundlage | Zuständige Behörde |
|---|---|---|
| Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) | §§ 4-38a AufenthG | Ausländerbehörde / Botschaft |
| Asylrecht | AsylG, Art. 16a GG | BAMF |
| Einbürgerung | §§ 8-16 StAG | Einbürgerungsbehörde |
| Freizügigkeit (EU-Bürger) | FreizügG/EU | Ausländerbehörde |
| Abschiebung / Ausweisung | §§ 53-58a AufenthG | Ausländerbehörde |
Wichtig: Für EU-Bürger gilt nicht das Aufenthaltsgesetz, sondern das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU). Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel, haben aber Nachweispflichten.
Ein Aufenthaltstitel ist eine behördliche Genehmigung, die Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-Bürgern) den legalen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Nach § 4 Abs. 1 AufenthG benötigen alle Ausländer für die Einreise und den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch EU-Recht oder Völkerrecht etwas anderes bestimmt ist.
Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet fünf Arten von Aufenthaltstiteln:
| Aufenthaltstitel | Gültigkeit | Voraussetzungen | Beste Wahl für |
|---|---|---|---|
| Visum | Bis 90 Tage (Schengen) oder länger (national) | Reisezweck, Rückkehrbereitschaft, Finanznachweis | Touristen, Geschäftsreisende, Ersteinreise |
| Aufenthaltserlaubnis | Befristet (1-3 Jahre) | Aufenthaltszweck (Arbeit, Familie, Studium) | Arbeitnehmer, Studenten, Familiennachzug |
| Blaue Karte EU | Bis 4 Jahre | Hochschulabschluss + bestimmtes Gehalt | IT-Fachkräfte, Ingenieure, Ärzte |
| Niederlassungserlaubnis | Unbefristet | 5 Jahre Aufenthalt (Regel), B1 Deutsch, Lebensunterhalt | Daueraufenthalt in Deutschland |
| Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU | Unbefristet | 5 Jahre Aufenthalt in EU-Staat | Mobilität innerhalb der EU |
Je nach Grund für den Aufenthalt unterscheidet das Gesetz vier Kategorien:
Die Ausländerbehörde Köln (Standort: Dillenburger Str. 40, 50939 Köln) hat aktuell folgende durchschnittliche Bearbeitungszeiten:
| Antrag | Gesetzliche Frist | Tatsächliche Dauer (Köln) |
|---|---|---|
| Aufenthaltserlaubnis (Erstantrag) | 3 Monate | 4-6 Monate |
| Aufenthaltserlaubnis (Verlängerung) | 3 Monate | 2-4 Monate |
| Niederlassungserlaubnis | 3 Monate | 4-8 Monate |
| Einbürgerung | 3 Monate | 12-16 Monate |
Tipp: Bei überlanger Bearbeitungsdauer kann eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO die Behörde zur schnelleren Bearbeitung bewegen. Rechtsanwalt Tieben hat damit in vielen Fällen die Wartezeit deutlich reduziert.
Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Aufenthaltszweck. Hier eine Checkliste für die häufigsten Fälle:
Eine Visumsablehnung ist nicht das Ende. Es gibt mehrere Rechtsbehelfe, die Sie innerhalb bestimmter Fristen einlegen können:
Schritt-für-Schritt: Vorgehen bei Visumsablehnung
Übersicht: Rechtsbehelfe im Ausländerrecht
| Rechtsbehelf | Frist | Zuständigkeit | Wann sinnvoll? |
|---|---|---|---|
| Klage (Visum) | 1 Monat | VG Berlin | Rechtswidrige Ablehnung |
| Klage (Aufenthaltstitel) | 1 Monat | Örtliches VG (Köln) | Ablehnung durch Ausländerbehörde |
| Eilantrag (§ 80 Abs. 5 VwGO) | Keine (schnell!) | VG | Abschiebung droht, aufschiebende Wirkung |
| Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO) | Nach 3 Monaten | VG | Behörde entscheidet nicht |
Häufige Ablehnungsgründe und Lösungen
Problem: Die Botschaft bezweifelt, dass Sie nach dem Besuchsaufenthalt in Ihr Heimatland zurückkehren.
Lösung: Nachweise für Bindungen im Heimatland: Arbeitsvertrag, Immobilienbesitz, Familienangehörige, Kontoauszüge, Geschäftsbeteiligung.
Problem: Die Botschaft vermutet, dass die Ehe nur zum Zweck des Aufenthaltstitels geschlossen wurde.
Lösung: Umfangreiche Dokumentation der Beziehung: Chatverläufe, gemeinsame Fotos über längeren Zeitraum, Flugbuchungen, Hotelrechnungen, Zeugenaussagen.
Problem: Der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel fehlt oder ist unzureichend.
Lösung: Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG, Sperrkonto, Einkommensnachweis des einladenden Partners, Stipendiumsbescheinigung.
Einbürgerung ist der rechtliche Prozess, durch den ein Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Die Rechtsgrundlage ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Deutschland unterscheidet zwei Arten der Einbürgerung:
| Art | Rechtsgrundlage | Voraussetzungen | Anspruch? |
|---|---|---|---|
| Anspruchseinbürgerung | § 10 StAG | 5 Jahre, alle Voraussetzungen erfüllt | Ja – Behörde muss einbürgern |
| Ermessenseinbürgerung | § 8 StAG | Öffentliches Interesse, z.B. Ehegatte eines Deutschen | Nein – Ermessen der Behörde |
Für die Anspruchseinbürgerung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Einbürgerungsbehörde Köln hat aktuell lange Bearbeitungszeiten:
Familiennachzug ist das Recht von Ausländern, ihre engen Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern) nach Deutschland nachzuholen. Die Rechtsgrundlage sind §§ 27-36a AufenthG.
Übersicht: Arten des Familiennachzugs
| Art | Rechtsgrundlage | Voraussetzungen | Sprachnachweis |
|---|---|---|---|
| Ehegattennachzug zu Deutschen | § 28 AufenthG | Gültige Ehe, Wohnraum | A1 Deutsch (Ausnahmen möglich) |
| Ehegattennachzug zu Ausländern | § 30 AufenthG | Aufenthaltstitel + Lebensunterhalt + Wohnraum | A1 Deutsch |
| Kindernachzug | § 32 AufenthG | Minderjährig, Sorgerecht | Nein (unter 16 Jahren) |
| Elternnachzug | § 36 AufenthG | Außergewöhnliche Härte | Nein |
🇹🇷 Familiennachzug aus der Türkei
Türkische Staatsangehörige haben durch das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei (ARB 1/80) erweiterte Rechte. Nach 4 Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung besteht freier Zugang zum Arbeitsmarkt. Familienangehörige profitieren nach 5 Jahren von einem eigenständigen Aufenthaltsrecht.
🇺🇦 Familiennachzug aus der Ukraine
Seit 2022 gelten Sonderregelungen nach § 24 AufenthG für ukrainische Kriegsflüchtlinge. Der Familiennachzug zu Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 ist unter erleichterten Bedingungen möglich.
🇮🇳 🇨🇳 Familiennachzug für Fachkräfte (z. B. Indien, China)
Inhaber einer Blauen Karte EU haben privilegierte Regelungen: Der Ehepartner benötigt kein A1-Zertifikat vor der Einreise und erhält sofort eine Arbeitserlaubnis.
Am 27. Juni 2024 ist das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) in Kraft getreten. Es hat das deutsche Einbürgerungsrecht so grundlegend verändert wie kein Gesetz der letzten Jahrzehnte. Die wichtigste Neuerung betrifft die doppelte Staatsbürgerschaft: Wer sich in Deutschland einbürgern lässt, muss seine bisherige Staatsangehörigkeit grundsätzlich nicht mehr aufgeben.
Was vor der Reform eine Ausnahme war — vorbehalten für EU-Bürger, Schweizer, anerkannte Flüchtlinge und Fälle, in denen die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit unmöglich oder unzumutbar war — ist seit Juni 2024 der gesetzliche Normalfall.
| Bereich | Vor dem 27.06.2024 | Seit dem 27.06.2024 |
|---|---|---|
| Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit | Grundsatz: erforderlich, mit zahlreichen Ausnahmen | Grundsatz: nicht mehr erforderlich (§ 12 StAG n.F.) |
| Aufenthaltsdauer für Anspruchseinbürgerung | 8 Jahre (Regel), 7 Jahre mit Integrationskurs | 5 Jahre (§ 10 Abs. 1 StAG n.F.) |
| Schnelleinbürgerung bei besonderer Integration | Nicht vorgesehen | 3 Jahre möglich (§ 10 Abs. 3 StAG n.F.) |
| Anforderungen Gastarbeiter-Generation | Volle Anforderungen | Erleichterungen bei Sprache und Einbürgerungstest (§ 10 Abs. 4 StAG n.F.) |
| Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung | Allgemeines Bekenntnis | Erweitertes Bekenntnis u. a. zur historischen Verantwortung Deutschlands (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 StAG n.F.) |
Wer heute zum Beispiel einen iranischen, türkischen, indischen, russischen, amerikanischen oder marokkanischen Pass besitzt, kann sich einbürgern lassen und seinen bisherigen Pass behalten. Der deutsche Staat verlangt die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr. Was Ihr Herkunftsland mit Ihrer Staatsangehörigkeit nach der deutschen Einbürgerung macht, ist eine andere Frage — manche Staaten erkennen die Mehrstaatigkeit an, andere entziehen automatisch oder verlangen einen aktiven Verzicht. Diese außenrechtliche Seite ist nicht durch deutsches Recht geregelt und sollte vor der Antragstellung geklärt werden.
Trotz der Reform bleiben die zentralen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG bestehen:
Drei Gruppen profitieren am deutlichsten von den neuen Regelungen:
Die Reform hat das Verfahren liberalisiert, aber nicht vereinfacht. In folgenden Konstellationen ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll:
Rechtsanwalt Helmer Tieben begleitet Einbürgerungsverfahren in Köln und bundesweit, einschließlich Untätigkeitsklagen bei überlanger Bearbeitungsdauer und Widerspruchsverfahren nach Ablehnung.
Nicht jeder Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung führt über fünf Jahre Aufenthalt und ein B1-Zertifikat. Für eine bestimmte Gruppe von Menschen sieht das deutsche Recht einen eigenen Rechtsweg vor: für Nachkommen, die eigentlich bereits deutsche Staatsangehörige sein sollten — deren Familiengeschichte aber durch nationalsozialistische Verfolgung, durch geschlechterbezogene Ungleichbehandlung im Staatsangehörigkeitsrecht vor 1975 oder durch den unfreiwilligen Verlust der Staatsangehörigkeit (etwa durch Eheschließung mit einem Ausländer oder durch Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit) unterbrochen wurde.
Für diese Fälle stellt das deutsche Recht drei unterschiedliche Anspruchsgrundlagen bereit. Welche davon einschlägig ist, hängt davon ab, wann, warum und bei welchem Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit verloren ging.
| Rechtsweg | Rechtsgrundlage | Für wen | Frist |
|---|---|---|---|
| Wiedergutmachung für NS-Verfolgte und ihre Nachkommen | Art. 116 Abs. 2 GG | Nachkommen von Personen, denen zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde | Keine Frist |
| Ermessenseinbürgerung für Verfolgte | § 15 StAG | Nachkommen von Verfolgten, die nicht unter Art. 116 Abs. 2 GG fallen — etwa bei Verlust der Staatsangehörigkeit vor 1933, Staatenlosigkeit oder Auswanderung vor der formalen Ausbürgerung | Keine Frist |
| Erklärungsrecht | § 5 StAG | Nachkommen, die durch geschlechterbezogene Ungleichbehandlung des Staatsangehörigkeitsrechts vor 1975 oder durch Verlust der Staatsangehörigkeit der Eltern benachteiligt wurden | 19. August 2031 |
Bei allen drei Wegen ist die doppelte Staatsbürgerschaft zulässig: Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Welcher Weg in Ihrem Fall einschlägig ist, hängt vom konkreten historischen Sachverhalt ab.
Dies ist der stärkste und großzügigste Anspruch — und der Weg, den die überwiegende Mehrzahl der jüdischen Nachfahren deutscher Staatsangehöriger einschlägt, deren Familien während der NS-Zeit verfolgt, vertrieben oder ermordet wurden.
Anspruchsberechtigt sind:
Wesentliche Merkmale des Anspruchs:
Ein vertiefter Überblick zu diesem Verfahren findet sich in unserem Beitrag zur Wiedergutmachung für jüdische Nachfahren und Opfer des Holocaust.
Viele Nachkommen verfolgter Familien stellen bei der Aktenrecherche fest, dass der Vorfahr die deutsche Staatsangehörigkeit vor dem 30. Januar 1933 verloren hat — etwa durch Auswanderung und Einbürgerung in den USA in den 1920er Jahren, oder dass er im Moment der Verfolgung bereits staatenlos war. Bis 2021 hatten diese Familien keinen eigenen Anspruchsweg.
Der zum 20. August 2021 eingeführte § 15 StAG schließt diese Lücke. Er ist eine Soll-Vorschrift — die Behörde “soll” einbürgern, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis ist die Erfolgsquote bei sorgfältig dokumentierten Fällen hoch.
Typische Fallkonstellationen unter § 15 StAG:
§ 5 StAG betrifft ein anderes historisches Unrecht: die systematische Schlechterstellung von Frauen und von Kindern unverheirateter deutscher Mütter im Staatsangehörigkeitsrecht der Vor-1975-Zeit. Es geht hier nicht um NS-Verfolgung, sondern um Geschlechterungleichheit, die jahrzehntelang im Reichs- und Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz verankert war.
Anspruchsberechtigt sind insbesondere fünf Fallgruppen:
Die entscheidende Frist: Das Erklärungsrecht nach § 5 StAG ist befristet bis zum 19. August 2031. Wer diese Frist versäumt, verliert den Anspruch dauerhaft. Wer mit einer dünnen Aktenlage zu kämpfen hat — etwa weil Personenstandsurkunden in Archiven in der heutigen Ukraine, in Polen, Tschechien, Russland oder Israel liegen und die Auskünfte dort lange dauern — sollte das Verfahren jetzt einleiten, nicht 2030.
Die Details der einzelnen Fallgruppen behandeln wir vertieft im Beitrag zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach § 5 StAG.
Anträge nach Art. 116 Abs. 2 GG, § 15 StAG oder § 5 StAG sind keine Formulargeschäfte. Sie sind genealogische Rekonstruktionen, die mit juristischer Argumentation unterlegt werden müssen — typischerweise umfassen sie:
Rechtsanwalt Tieben vertritt Nachkommen deutscher Familien aus den USA, Israel, dem Vereinigten Königreich, Argentinien, Brasilien, Australien und Südafrika in diesen Verfahren — einschließlich der Erstellung formaler Anschreiben an das BVA, der Anforderung von Archivauskünften in Osteuropa und der gerichtlichen Vertretung in Fällen, in denen ein starker Anspruch zu Unrecht abgelehnt wurde.
📞 Familienfall besprechen: 0221 – 80187670 — oder lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden zur deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung.
Haben Sie deutsche Vorfahren und leben im Ausland? Mit unserem kostenlosen Online-Check können Sie unverbindlich prüfen, ob ein Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, Erklärung nach § 5 StAG, Wiedergutmachung oder Ermessenseinbürgerung in Betracht kommt.
Die Online-Vorprüfung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und begründet kein Mandatsverhältnis.
Das Asylrecht ist ein Grundrecht nach Artikel 16a Grundgesetz. Es schützt politisch Verfolgte vor Abschiebung in ihr Heimatland. Das Asylverfahren wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.
| Schutzform | Rechtsgrundlage | Aufenthaltstitel | Familiennachzug |
|---|---|---|---|
| Asylberechtigung | Art. 16a GG | 3 Jahre, dann Niederlassungserlaubnis | Ja, privilegiert |
| Flüchtlingsschutz | § 3 AsylG (GFK) | 3 Jahre, dann Niederlassungserlaubnis | Ja, privilegiert |
| Subsidiärer Schutz | § 4 AsylG | 1 Jahr (+ Verlängerung) | Eingeschränkt (Kontingent) |
| Abschiebungsverbot | § 60 Abs. 5, 7 AufenthG | 1 Jahr (+ Verlängerung) | Nein |
Bei einer Ablehnung Ihres Asylantrags haben Sie folgende Möglichkeiten:
| Ablehnung als… | Klagefrist | Eilantrag notwendig? |
|---|---|---|
| Einfach unbegründet | 2 Wochen | Nein (Klage hat aufschiebende Wirkung) |
| Offensichtlich unbegründet | 1 Woche | Ja (innerhalb 1 Woche) |
| Unzulässig (Dublin) | 1 Woche | Ja (innerhalb 1 Woche) |
Wichtig: Die Fristen sind sehr kurz! Bei einer Ablehnung sollten Sie sofort einen Anwalt kontaktieren.
Untätigkeitsklage: Was tun, wenn das BAMF nicht entscheidet?
Das BAMF soll innerhalb von 6 Monaten über Asylanträge entscheiden. In der Praxis dauert es oft länger. Nach § 75 VwGO können Sie eine Untätigkeitsklage erheben, wenn:
Erfolgsquote: Untätigkeitsklagen führen in der Regel dazu, dass das BAMF innerhalb weniger Wochen entscheidet, um das Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde, wenn ein Ausländer nicht freiwillig ausreist. Die Rechtsgrundlagen sind §§ 58-58a AufenthG.
Schutz vor Abschiebung: Rechtliche Möglichkeiten
| Rechtsbehelf | Frist | Wirkung |
|---|---|---|
| Eilantrag § 80 Abs. 5 VwGO | Sofort (vor Abschiebung) | Aussetzung der Abschiebung |
| Antrag auf Duldung | Jederzeit | Vorübergehende Aussetzung |
| Härtefallantrag | Vor Abschiebung | Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen |
| Folge-/Zweitantrag (Asyl) | Bei neuen Gründen | Neues Asylverfahren |
| Befristung der Einreisesperre | Nach Abschiebung | Ermöglicht Wiedereinreise |
Wichtig: Bei drohender Abschiebung zählt jede Stunde. Rufen Sie sofort an: 0221-80187670
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige nach § 18g AufenthG. Sie ermöglicht den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und bietet einen beschleunigten Weg zur Niederlassungserlaubnis.
| Voraussetzung | Regelberufe | Mangelberufe (IT, Ingenieure, Ärzte) |
|---|---|---|
| Hochschulabschluss | Anerkannt in Deutschland | Anerkannt in Deutschland |
| Mindestgehalt (2026) | 50.760 € brutto/Jahr | 45.300 € brutto/Jahr |
| Arbeitsvertrag | Mind. 6 Monate | Mind. 6 Monate |
Die Kosten für anwaltliche Vertretung im Ausländerrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)Hier eine Übersicht der typischen Kosten:
| Leistung | Kosten (nach RVG) | Hinweis |
|---|---|---|
| Erstberatung (bis 60 Min.) | 100 – 190 € | Wird bei Mandatierung angerechnet |
| Außergerichtliche Vertretung | ab 500 € | Je nach Aufwand |
| Klage Verwaltungsgericht | ab 1.000 € | Streitwertabhängig |
| Eilverfahren (Abschiebung) | ab 1.000 € | Eilzuschlag möglich |
| Asylverfahren komplett | 3.000 – 5.000 € | Anhörung + Klage |
📞 Rufen Sie an für eine unverbindliche Kosteneinschätzung: 0221-80187670
Ausgangslage: Deutsche Botschaft Ankara lehnte das Heiratsvisum ab. Begründung: Verdacht auf Scheinehe wegen kurzer Beziehungsdauer (6 Monate).
Unsere Strategie: Umfangreiche Dokumentation der Beziehung: Chatverläufe über 2 Jahre, gemeinsame Reisen, Fotos von Familienfeiern, eidesstattliche Versicherungen von Zeugen. Rechtliche Stellungnahme zur Definition der Scheinehe nach § 27 Abs. 1a AufenthG.
Ergebnis: Visum bewilligt nach 8 Wochen Klageverfahren beim VG Berlin.
Ausgangslage: BAMF lehnte Asylantrag ab (subsidiärer Schutz statt Flüchtlingsschutz). Ausländerbehörde Köln kündigte Abschiebung an – Frist: 7 Tage.
Unsere Strategie: Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln (§ 80 Abs. 5 VwGO). Argumentation: Verschlechterung der Sicherheitslage in der Herkunftsregion, medizinische Behandlung in Deutschland erforderlich.
Ergebnis: Abschiebung ausgesetzt, Duldung für 12 Monate erteilt, anschließend Aufenthaltserlaubnis.
Ausgangslage: Einbürgerungsantrag wurde abgelehnt wegen einer Jugendstrafe (Diebstahl, 2 Jahre zurück). Der Mandant lebte seit 12 Jahren in Deutschland.
Unsere Strategie: Widerspruch gegen die Ablehnung. Argumentation: Entmakelung der Jugendstrafe, positive Sozialprognose, vollständige Integration (Arbeit, Familie, Ehrenamt).
Ergebnis: Einbürgerung nach Widerspruchsverfahren bewilligt.
Bei einer Visumsablehnung können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben. Die Klagefrist beträgt 1 Monat. Bei dringendem Bedarf ist ein Eilantrag möglich. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten prüfen und zusätzliche Dokumente vorbereiten.
Für die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG benötigen Sie: 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis, gesicherten Lebensunterhalt, 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie ausreichenden Wohnraum. Für bestimmte Gruppen (z.B. Blaue Karte EU) gelten verkürzte Fristen von 21-33 Monaten
Ja, es gibt mehrere rechtliche Möglichkeiten: Eilantrag beim Verwaltungsgericht (§ 80 Abs. 5 VwGO), Antrag auf Duldung, Härtefallantrag bei der Härtefallkommission, oder ein Asyl-Folgeantrag bei neuen Fluchtgründen. Bei drohender Abschiebung ist schnelles Handeln entscheidend – jede Stunde zählt.
Seit der Reform vom 27. Juni 2024 ist die Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung der gesetzliche Normalfall (§ 12 StAG n.F.). Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben — unabhängig davon, aus welchem Staat Sie kommen. Eine andere Frage ist, ob Ihr Herkunftsstaat die deutsche Einbürgerung als Verlustgrund wertet. Das richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Herkunftsstaats und sollte vor Antragstellung geprüft werden.
Das hängt davon ab, wann und warum Ihre Vorfahren die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Drei Anspruchsgrundlagen kommen in Betracht: Art. 116 Abs. 2 GG (für Nachkommen von NS-Verfolgten zwischen 1933 und 1945), § 15 StAG (für Verfolgte, die nicht unter Art. 116 GG fallen) und § 5 StAG (für Nachkommen, die durch geschlechterbezogene Ungleichbehandlung im alten Staatsangehörigkeitsrecht benachteiligt wurden). Das Erklärungsrecht nach § 5 StAG endet am 19. August 2031. Eine ausführliche Darstellung der Voraussetzungen finden Sie in unserem Beitrag zur deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung.
Sie rufen mich unter der 0221 – 80187670 an und beschreiben Ihr rechtliches Problem
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