✔ Kostenlos & unverbindlich
Die Prüfung ist für Sie vollständig kostenfrei. Es entstehen keine Kosten und keine Verpflichtungen.
✔ Vertraulich & DSGVO-konform
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich für Ihre Falleinschätzung verwendet.
✔ Anwaltliche Ersteinschätzung statt Generator
Sie erhalten eine fundierte juristische Einordnung – geprüft von einem auf Staatsangehörigkeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt, nicht von einem anonymen Online-Generator.
Dieser kostenlose Online-Check richtet sich an Personen mit deutschen Vorfahren, die im Ausland leben und prüfen möchten, ob sie möglicherweise bereits deutsche Staatsangehörige sind oder einen rechtlichen Anspruch auf Einbürgerung haben.
Das Tool fragt strukturiert die entscheidenden Punkte ab, die nach deutschem Staatsangehörigkeitsrecht (StAG) für die Beurteilung Ihres Falls maßgeblich sind:
Auf dieser Grundlage prüft das Tool, welche der folgenden Rechtsgrundlagen für Sie infrage kommen kann:
Sie suchen nicht den Online-Check, sondern den vollständigen Rechtsleitfaden?
Lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden zur deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung — dort finden Sie alle Rechtsgrundlagen, Fristen, Stichtage und Fallbeispiele im Detail. Diese Seite hier dient ausschließlich der schnellen Online-Vorprüfung.
Beantworten Sie die folgenden Fragen so genau wie möglich. Bei Unsicherheit wählen Sie „Ich weiß es nicht” – unser juristisches Team kann fehlende Informationen anschließend gemeinsam mit Ihnen klären, etwa durch Recherche in deutschen Archiven oder Konsularunterlagen.
Wissenswertes
Wenn Sie das Thema vor oder nach dem Online-Check vertiefen möchten, finden Sie ausführliche Leitfäden zu den einzelnen Rechtsgrundlagen:
der vollständige Leitfaden zu § 4 StAG, Stichtagen und der Abstammungskette
→Fallgruppen, Frist 19. August 2031 und Verfahrensablauf
→drei Wege zur Wiedergutmachungseinbürgerung im Vergleich
→wann enge Bindungen an Deutschland für die Einbürgerung genügen
→wenn das BVA über Monate nicht entscheidet
→⭐⭐⭐⭐⭐ Google Bewertungen | ✓ 15+ Jahre Erfahrung | ✓ Spezialisiert seit 2010 | ✓ Kanzlei in Köln-Südstadt
Beantworten Sie strukturierte Fragen zu Abstammung, Geburtsdatum und familiären Umständen Ihrer Vorfahren.
Das Tool prüft Ihre Angaben gegen die einschlägigen Rechtsgrundlagen (§ 4, § 5, § 14 StAG, Art. 116 Abs. 2 GG, § 15 StAG) und zeigt sofort, welche Pfade in Ihrem Fall infrage kommen.
Wenn Sie die kostenlose individuelle Prüfung durch unser Anwaltsteam wünschen, übermitteln Sie uns Ihre Kontaktdaten. Wir melden uns innerhalb von 2 Werktagen mit einer konkreten Einschätzung Ihrer rechtlichen Optionen.
Ich bin Helmer Tieben, LL.M. (International Tax), seit 2005 als Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen. Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht – insbesondere die Prüfung von Abstammungsansprüchen aus dem Ausland, Erklärungserwerb nach § 5 StAG und Wiedergutmachungseinbürgerungen nach Art. 116 Abs. 2 GG sowie § 15 StAG.
Mit meinem Team begleite ich Mandanten in über 30 Ländern bei der Prüfung, Antragstellung und gegebenenfalls dem Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Familiengeschichte einen Anspruch begründet, ist die kostenlose Online-Vorprüfung der erste Schritt – danach folgt eine individuelle Bewertung Ihres Falls.
Sie erreichen mich auch über
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sowie über X: Helmer Tieben.
Linkedin: Helmer Tieben.
Nein. Der Online-Check zeigt lediglich, ob Anhaltspunkte für einen möglichen Anspruch bestehen. Die offizielle Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur durch ein Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln erfolgen. Ihr Ergebnis aus diesem Tool ist eine Vorprüfung, die zeigt, ob ein solches Verfahren für Sie sinnvoll erscheint.
Bis zum 19. August 2031 können Personen, die aufgrund früherer geschlechtsbedingter Diskriminierung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht keine Staatsangehörigkeit erwerben konnten (z. B. eheliche Kinder einer deutschen Mutter und eines ausländischen Vaters vor 1975, oder uneheliche Kinder eines deutschen Vaters vor 1993), die Staatsangehörigkeit durch Erklärung nach § 5 StAG erwerben. Nach diesem Stichtag ist dieser Weg endgültig geschlossen. Da das Verfahren mehrere Monate bis Jahre dauern kann, sollten Anträge bis spätestens 2028 vorbereitet werden.
In den allermeisten Fällen nein. Seit dem 27. Juni 2024 ist die doppelte Staatsangehörigkeit nach deutschem Recht uneingeschränkt zulässig. Auch beim Erwerb durch Erklärung (§ 5 StAG), Wiedergutmachungseinbürgerung (Art. 116 Abs. 2 GG, § 15 StAG) oder durch Feststellung der bestehenden Staatsangehörigkeit müssen Sie Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.
Der Online-Check ist vollständig kostenfrei. Erst wenn Sie eine individuelle anwaltliche Prüfung Ihres Falls wünschen, melden wir uns mit einem Vorschlag für die weitere Vorgehensweise und einer transparenten Honorarvereinbarung — entweder als Pauschale oder nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Eine erste Einschätzung Ihrer Optionen ist im Kontaktverfahren in der Regel kostenlos.
Ja. Viele Nutzer prüfen die Staatsangehörigkeit für einen Elternteil, ein Kind oder einen anderen Angehörigen. Geben Sie in diesem Fall die Informationen der Person an, deren Anspruch geprüft werden soll, und in den Kontaktdaten Ihre eigenen — vermerken Sie kurz, in welchem Verhältnis Sie zu der Person stehen.
Diese automatisierte Ersteinschätzung dient ausschließlich Informationszwecken und beruht ausschließlich auf den von Ihnen gemachten Angaben. Sie stellt keine Rechtsberatung im Sinne der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften dar.
Durch die Nutzung dieses Tools wird weder ein Mandat erteilt noch ein Mandatsverhältnis begründet. Eine rechtsverbindliche Beurteilung Ihres Falls setzt eine individuelle Prüfung der Originaldokumente sowie eine schriftliche Mandatierung voraus.
Für eine belastbare rechtliche Einschätzung empfehlen wir eine persönliche Beratung mit Rechtsanwalt Helmer Tieben.
Rechtsanwalt Helmer Tieben verfügt seit dem Jahr 2005 über eine Zulassung als Rechtsanwalt. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Mietrecht, Arbeitsrecht und Ausländerrecht.
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