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Zivilrecht
Das Amtsgericht Schwerin hat am 18. Juli 2025 entschieden, dass
Arbeitsrecht-3
ine außerordentliche Kündigung wegen massiven Drucks der Belegschaft ist unwirksam,
Arbeitsrecht-2
Die Klägerin, als Pflegekraft bei der Beklagten beschäftigt, ließ sich
Arbeitsrecht
Das LAG Köln entschied, dass schwerer Arbeitszeitbetrug eine fristlose Kündigung
Arbeitsrecht-3
Im Fall einer Altenpflegerin, deren Name und frühere Kontaktdaten versehentlich