Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres ab dem 1. Juli 2014 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Bisher müssen Versicherte für jeden Monat, den sie vor der Regelaltersgrenze (aktuell, d.h. für den Geburtsjahrgang 1949, 65 Jahre und 3 Monate) in Rente gehen, 0,3 Prozent Kürzungen bei ihrer Rente in Kauf nehmen.
Eine zweijährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer in der ehemaligen DDR und die mindestens dreijährige Ausübung der Tätigkeit in diesem Beruf begründen nach dem vom BSG entwickelten Mehrstufenschema den Status als Facharbeiter.
Eine haftungsbegründende Pflichtverletzung des Pflegeheims bei der Beratung einer vermögenslosen Person hinsichtlich des Sozialhilfeantrages, kommt nur in Betracht, wenn das Pflegeheim unzutreffende Informationen erteilt.
Die 6-Monatsfrist des § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB II ist kein starrer Zeitraum, es sind Abweichungen nach oben und nach unten zulässig, welche die Behörde bei Prüfung zu berücksichtigen hat.