Gerichte dürfen Religionswechsel in Asylverfahren hinterfragen. Der Übertritt zum Christentum darf als Asylgrund weiter kritisch hinterfragt werden
Ausländerrecht: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft scheitert wegen mangelnder Glaubwürdigkeit der neuen Religionsüberzeugung
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