Sie hätte nach Auffassung des Gerichts eine Sozialauswahl hinsichtlich der weiterbeschäftigten Mitarbeiter durchführen müssen. Dies gelte auch dann, wenn diese nur kurzzeitig länger beschäftigt werden.
Arbeitsrecht: Führt das Unterlassen einer Sozialauswahl zur Unwirksamkeit der Kündigung?
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