Ausländerrecht Archive - MTH Rechtsanwälte Köln
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Erhöhte Arbeitsbelastung kein zureichender Grund für langsame Bearbeitung durch Ausländerbehörde

Ausländerrecht
von: Helmer Tieben
Gemäß § 75 Satz 1 und 2 VwGO kann nach Ablauf von drei Monaten seit einem Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn über den Antrag ohne zureichenden Grund in angemessener Frist nicht (sachlich) entschieden worden ist. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, dass der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen wurde, setzt das Gericht nach § 75 Satz 3 VwGO das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus.

Ausländerrecht: Fall einer ukrainischen Familie, denen ein Abschiebungsschutz gewährt wird

Ausländerrecht
von: Helmer Tieben
Das Urteil behandelt den Fall einer ukrainischen Familie, die aufgrund des Krieges und gesundheitlicher Risiken Schutz in Deutschland sucht, wobei das Gericht feststellt, dass den minderjährigen Kindern bei einer Rückkehr in die Ukraine eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht, und daher ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG in Verbindung mit Art. 3 EMRK besteht.