Ausländerrecht

Anwalt für Ausländerrecht in Köln

Schwerpunkte

Helmer Tieben

Rechtsanwalt Mietrecht

⭐⭐⭐⭐⭐ Google Bewertungen | 15+ Jahre Erfahrung | ✓ Spezialisiert seit 2010 | ✓ Kanzlei in Köln-Südstadt

Sie brauchen Hilfe bei Visum, Aufenthaltstitel oder Asylverfahren? Rechtsanwalt Helmer Tieben ist seit 2005 auf Ausländerrecht spezialisiert und berät Mandanten direkt in der Kölner Südstadt – 2 Minuten von der Ulrepforte.

Als erfahrener Anwalt für Ausländerrecht in Köln vertritt er Mandanten bei:

📞 Jetzt Termin vereinbaren: 0221-80187670 oder info@mth-partner.de

Wann brauchen Sie einen Anwalt für Ausländerrecht?

Ein Anwalt für Ausländerrecht ist empfehlenswert, wenn:

  • Ihr Visum abgelehnt wurde – Klage innerhalb von einem Monat erforderlich
  • Die Ausländerbehörde Köln Ihren Antrag verzögertUntätigkeitsklage nach 3 Monaten möglich
  • Abschiebung droht – Eilantrag beim Verwaltungsgericht
  • Einbürgerung abgelehnt wurde – Anhörung oder Klage fristgebunden
  • Komplizierter Familiennachzug – Scheinehe-Vorwurf, fehlende Dokumente

Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann die Erfolgschancen bei Klagen deutlich erhöhen.

Was ist Ausländerrecht? Definition und Überblick

Das Ausländerrecht ist das Rechtsgebiet, das den Aufenthalt, die Einreise und die Erwerbstätigkeit von ausländischen Staatsangehörigen in Deutschland regelt. Die wichtigste Rechtsgrundlage ist das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das seit 2005 in Kraft ist.

Das Ausländerrecht umfasst folgende Bereiche:

BereichRechtsgrundlageZuständige Behörde
Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)§§ 4-38a AufenthGAusländerbehörde / Botschaft
AsylrechtAsylG, Art. 16a GGBAMF
Einbürgerung§§ 8-16 StAGEinbürgerungsbehörde
Freizügigkeit (EU-Bürger)FreizügG/EUAusländerbehörde
Abschiebung / Ausweisung§§ 53-58a AufenthGAusländerbehörde

Wichtig: Für EU-Bürger gilt nicht das Aufenthaltsgesetz, sondern das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU). Sie benötigen keinen Aufenthaltstitel, haben aber Nachweispflichten.

1. Aufenthaltstitel in Deutschland: Arten und Voraussetzungen

Was ist ein Aufenthaltstitel?

Ein Aufenthaltstitel ist eine behördliche Genehmigung, die Drittstaatsangehörigen (Nicht-EU-Bürgern) den legalen Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Nach § 4 Abs. 1 AufenthG benötigen alle Ausländer für die Einreise und den Aufenthalt einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch EU-Recht oder Völkerrecht etwas anderes bestimmt ist.

Welche Aufenthaltstitel gibt es in Deutschland?

Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet fünf Arten von Aufenthaltstiteln:

AufenthaltstitelGültigkeitVoraussetzungenBeste Wahl für
VisumBis 90 Tage (Schengen) oder länger (national)Reisezweck, Rückkehrbereitschaft, FinanznachweisTouristen, Geschäftsreisende, Ersteinreise
AufenthaltserlaubnisBefristet (1-3 Jahre)Aufenthaltszweck (Arbeit, Familie, Studium)Arbeitnehmer, Studenten, Familiennachzug
Blaue Karte EUBis 4 JahreHochschulabschluss + bestimmtes GehaltIT-Fachkräfte, Ingenieure, Ärzte
NiederlassungserlaubnisUnbefristet5 Jahre Aufenthalt (Regel), B1 Deutsch, LebensunterhaltDaueraufenthalt in Deutschland
Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EUUnbefristet5 Jahre Aufenthalt in EU-StaatMobilität innerhalb der EU

Aufenthaltszwecke nach dem Aufenthaltsgesetz

Je nach Grund für den Aufenthalt unterscheidet das Gesetz vier Kategorien:

  1. Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG) – Studium, Sprachkurs, Schulbesuch, Berufsausbildung
  2. Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit (§§ 18-21 AufenthG) – Arbeitnehmer, Fachkräfte, Selbstständige, Blaue Karte EU
  3. Aufenthalt aus familiären Gründen (§§ 27-36a AufenthG) – Ehegattennachzug, Kindernachzug, Elternnachzug
  4. Aufenthalt aus humanitären Gründen (§§ 22-26 AufenthG) – Asyl, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot

Bearbeitungszeiten bei der Ausländerbehörde Köln

Die Ausländerbehörde Köln (Standort: Dillenburger Str. 40, 50939 Köln) hat aktuell folgende durchschnittliche Bearbeitungszeiten:

AntragGesetzliche FristTatsächliche Dauer (Köln)
Aufenthaltserlaubnis (Erstantrag)3 Monate4-6 Monate
Aufenthaltserlaubnis (Verlängerung)3 Monate2-4 Monate
Niederlassungserlaubnis3 Monate4-8 Monate
Einbürgerung3 Monate12-16 Monate

Tipp: Bei überlanger Bearbeitungsdauer kann eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO die Behörde zur schnelleren Bearbeitung bewegen. Rechtsanwalt Tieben hat damit in vielen Fällen die Wartezeit deutlich reduziert.

Welche Dokumente brauche ich für einen Aufenthaltstitel?

Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Aufenthaltszweck. Hier eine Checkliste für die häufigsten Fälle:

Checkliste: Aufenthaltserlaubnis zur Erwerbstätigkeit:
 
 
 
Checkliste: Ehegattennachzug zu Deutschen
 

2. Visum abgelehnt? Rechtsbehelfe im Ausländerrecht

Was tun, wenn das Visum abgelehnt wurde?

Eine Visumsablehnung ist nicht das Ende. Es gibt mehrere Rechtsbehelfe, die Sie innerhalb bestimmter Fristen einlegen können:

Schritt-für-Schritt: Vorgehen bei Visumsablehnung

  1. Ablehnungsbescheid analysieren – Prüfen Sie die Begründung genau. Häufige Gründe: fehlende Rückkehrbereitschaft, Zweifel am Aufenthaltszweck, unzureichende Finanzierung, Scheinehe-Verdacht.
  2. Frist notieren –Klage: 1 Monat nach Zustellung.
  3. Klage erheben –Klage zum Verwaltungsgericht Berlin (§ 52 Nr. 2 VwGO).
  4. Eilantrag stellen – Bei dringendem Bedarf (z.B. Hochzeit, Geburt): Antrag auf einstweilige Anordnung.

Übersicht: Rechtsbehelfe im Ausländerrecht

RechtsbehelfFristZuständigkeitWann sinnvoll?
Klage (Visum)1 MonatVG BerlinRechtswidrige Ablehnung
Klage (Aufenthaltstitel)1 MonatÖrtliches VG (Köln)Ablehnung durch Ausländerbehörde
Eilantrag (§ 80 Abs. 5 VwGO)Keine (schnell!)VGAbschiebung droht, aufschiebende Wirkung
Untätigkeitsklage (§ 75 VwGO)Nach 3 MonatenVGBehörde entscheidet nicht

Häufige Ablehnungsgründe und Lösungen

❌ “Fehlende Rückkehrbereitschaft”

Problem: Die Botschaft bezweifelt, dass Sie nach dem Besuchsaufenthalt in Ihr Heimatland zurückkehren.

Lösung: Nachweise für Bindungen im Heimatland: Arbeitsvertrag, Immobilienbesitz, Familienangehörige, Kontoauszüge, Geschäftsbeteiligung.

❌ “Verdacht auf Scheinehe”

Problem: Die Botschaft vermutet, dass die Ehe nur zum Zweck des Aufenthaltstitels geschlossen wurde.

Lösung: Umfangreiche Dokumentation der Beziehung: Chatverläufe, gemeinsame Fotos über längeren Zeitraum, Flugbuchungen, Hotelrechnungen, Zeugenaussagen.

❌ “Ungesicherter Lebensunterhalt”

Problem: Der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel fehlt oder ist unzureichend.

Lösung: Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG, Sperrkonto, Einkommensnachweis des einladenden Partners, Stipendiumsbescheinigung.

 

3. Einbürgerung in Köln: Voraussetzungen und Ablauf

Was ist Einbürgerung?

Einbürgerung ist der rechtliche Prozess, durch den ein Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Die Rechtsgrundlage ist das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Deutschland unterscheidet zwei Arten der Einbürgerung:

ArtRechtsgrundlageVoraussetzungenAnspruch?
Anspruchseinbürgerung§ 10 StAG5 Jahre, alle Voraussetzungen erfülltJa – Behörde muss einbürgern
Ermessenseinbürgerung§ 8 StAGÖffentliches Interesse, z.B. Ehegatte eines DeutschenNein – Ermessen der Behörde

Voraussetzungen für die Einbürgerung (§ 10 StAG)

Für die Anspruchseinbürgerung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Aufenthaltsdauer: Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  2. Aufenthaltstitel: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Zwecke
  3. Lebensunterhalt: Eigenständige Sicherung ohne Sozialleistungen (Ausnahmen möglich)
  4. Sprachkenntnisse: Deutsch auf B1-Niveau (Zertifikat erforderlich)
  5. Einbürgerungstest: 33 Fragen zu Rechts- und Gesellschaftsordnung (17 richtige Antworten erforderlich)
  6. Keine Straftaten: Keine erheblichen Vorstrafen
  7. Bekenntnis zum Grundgesetz: Schriftliche Erklärung

Wie lange dauert die Einbürgerung in Köln?

Die Einbürgerungsbehörde Köln hat aktuell lange Bearbeitungszeiten:

  • Gesetzliche Frist: 3 Monate
  • Tatsächliche Dauer in Köln: 12-14 Monate, teilweise bis 18 Monate
  • Durchschnitt Deutschland: 6-9 Monate

Was tun bei überlanger Bearbeitungszeit?

  1. Nach 3 Monaten: Sachstandsanfrage stellen
  2. Nach 6 Monaten: Anwaltliches Beschleunigungsschreiben
  3. Nach 6+ Monaten: Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO prüfen

Schritt-für-Schritt: Einbürgerung beantragen in Köln

  1. Termin buchen – Online über stadt-koeln.de
  2. Dokumente sammeln – Pass, Aufenthaltstitel, Geburts-/Heiratsurkunde, B1-Zertifikat, Einbürgerungstest
  3. Antrag einreichen – Persönlich bei der Einbürgerungsbehörde Köln
  4. Gebühr zahlen – 255 € pro Person (51 € für Minderjährige)
  5. Warten – 12-16 Monate Bearbeitungszeit
  6. Einbürgerungsurkunde – Feierliche Aushändigung
 
 

 4. Familiennachzug nach Deutschland: Ehegattennachzug und Kindernachzug

Was ist Familiennachzug?

Familiennachzug ist das Recht von Ausländern, ihre engen Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder, unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern) nach Deutschland nachzuholen. Die Rechtsgrundlage sind §§ 27-36a AufenthG.

Übersicht: Arten des Familiennachzugs

ArtRechtsgrundlageVoraussetzungenSprachnachweis
Ehegattennachzug zu Deutschen§ 28 AufenthGGültige Ehe, WohnraumA1 Deutsch (Ausnahmen möglich)
Ehegattennachzug zu Ausländern§ 30 AufenthGAufenthaltstitel + Lebensunterhalt + WohnraumA1 Deutsch
Kindernachzug§ 32 AufenthGMinderjährig, SorgerechtNein (unter 16 Jahren)
Elternnachzug§ 36 AufenthGAußergewöhnliche HärteNein

Ablauf: Ehegattennachzug Schritt für Schritt

  1. Heirat – Im Heimatland oder in Deutschland (Anerkennung prüfen)
  2. A1-Sprachzertifikat erwerben – Goethe-Institut, telc oder ÖSD im Heimatland
  3. Termin bei der Botschaft – Online buchen, Wartezeit: 2-8 Wochen je nach Land
  4. Visumsantrag einreichen – Mit allen Dokumenten persönlich bei der Botschaft
  5. Warten – Bearbeitungszeit: 4-12 Wochen (Standard), länger bei Rückfragen
  6. Visum erhalten – Gültig für 3-6 Monate zur Einreise
  7. Aufenthaltserlaubnis beantragen – Nach Einreise bei der Ausländerbehörde Köln

Besondere Herausforderungen beim Familiennachzug

🇹🇷 Familiennachzug aus der Türkei
Türkische Staatsangehörige haben durch das Assoziierungsabkommen EWG-Türkei (ARB 1/80) erweiterte Rechte. Nach 4 Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung besteht freier Zugang zum Arbeitsmarkt. Familienangehörige profitieren nach 5 Jahren von einem eigenständigen Aufenthaltsrecht.

🇺🇦 Familiennachzug aus der Ukraine
Seit 2022 gelten Sonderregelungen nach § 24 AufenthG für ukrainische Kriegsflüchtlinge. Der Familiennachzug zu Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 ist unter erleichterten Bedingungen möglich.

🇮🇳 🇨🇳 Familiennachzug für Fachkräfte (z. B. Indien, China)
Inhaber einer Blauen Karte EU haben privilegierte Regelungen: Der Ehepartner benötigt kein A1-Zertifikat vor der Einreise und erhält sofort eine Arbeitserlaubnis.

5. Asylrecht: BAMF-Verfahren und Klage gegen Ablehnung

Was ist Asylrecht?

Das Asylrecht ist ein Grundrecht nach Artikel 16a Grundgesetz. Es schützt politisch Verfolgte vor Abschiebung in ihr Heimatland. Das Asylverfahren wird durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.

Formen des Schutzes in Deutschland

SchutzformRechtsgrundlageAufenthaltstitelFamiliennachzug
AsylberechtigungArt. 16a GG3 Jahre, dann NiederlassungserlaubnisJa, privilegiert
Flüchtlingsschutz§ 3 AsylG (GFK)3 Jahre, dann NiederlassungserlaubnisJa, privilegiert
Subsidiärer Schutz§ 4 AsylG1 Jahr (+ Verlängerung)Eingeschränkt (Kontingent)
Abschiebungsverbot§ 60 Abs. 5, 7 AufenthG1 Jahr (+ Verlängerung)Nein

Ablauf des Asylverfahrens

  1. Asylantrag stellen – Persönlich bei einer Außenstelle des BAMF
  2. Registrierung – Erfassung der persönlichen Daten, Fingerabdrücke (EURODAC)
  3. Dublin-Prüfung – Welcher EU-Staat ist zuständig? (Dublin-III-Verordnung)
  4. Anhörung – Persönliches Interview zu Fluchtgründen (wichtigster Termin!)
  5. Entscheidung – Anerkennung, subsidiärer Schutz, Abschiebungsverbot oder Ablehnung
  6. Rechtsbehelf – Bei Ablehnung: Klage innerhalb von 1-2 Wochen

Was tun bei BAMF-Ablehnung?

Bei einer Ablehnung Ihres Asylantrags haben Sie folgende Möglichkeiten:

Ablehnung als…KlagefristEilantrag notwendig?
Einfach unbegründet2 WochenNein (Klage hat aufschiebende Wirkung)
Offensichtlich unbegründet1 WocheJa (innerhalb 1 Woche)
Unzulässig (Dublin)1 WocheJa (innerhalb 1 Woche)

Wichtig: Die Fristen sind sehr kurz! Bei einer Ablehnung sollten Sie sofort einen Anwalt kontaktieren.

Untätigkeitsklage: Was tun, wenn das BAMF nicht entscheidet?

Das BAMF soll innerhalb von 6 Monaten über Asylanträge entscheiden. In der Praxis dauert es oft länger. Nach § 75 VwGO können Sie eine Untätigkeitsklage erheben, wenn:

  • Über Ihren Asylantrag seit mehr als 6 Monaten nicht entschieden wurde
  • Kein zureichender Grund für die Verzögerung vorliegt

Erfolgsquote: Untätigkeitsklagen führen in der Regel dazu, dass das BAMF innerhalb weniger Wochen entscheidet, um das Gerichtsverfahren zu vermeiden.

 
Wenn Sie eine ausländerrechtliche Fragestellung haben, melden Sie sich bei Rechtsanwalt Helmer Tieben. Rechtsanwalt Tieben ist seit dem Jahre 2005 als Anwalt zugelassen und arbeitet schwerpunktmäßig im Ausländerrecht. Sie erreichen Rechtsanwalt Tieben unter der Telefonnummer 0221 - 80187670.

6. Abschiebung verhindern: Rechtliche Möglichkeiten

Was ist Abschiebung?

Abschiebung ist die zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht durch die Ausländerbehörde, wenn ein Ausländer nicht freiwillig ausreist. Die Rechtsgrundlagen sind §§ 58-58a AufenthG.

Wann droht Abschiebung?

  • Asylantrag wurde abgelehnt (bestandskräftig)
  • Aufenthaltstitel wurde nicht verlängert
  • Aufenthaltstitel wurde widerrufen (z.B. wegen Straftaten)
  • Illegale Einreise ohne Aufenthaltstitel
  • Ausweisung wegen schwerer Straftaten oder Sicherheitsgefährdung

Schutz vor Abschiebung: Rechtliche Möglichkeiten

RechtsbehelfFristWirkung
Eilantrag § 80 Abs. 5 VwGOSofort (vor Abschiebung)Aussetzung der Abschiebung
Antrag auf DuldungJederzeitVorübergehende Aussetzung
HärtefallantragVor AbschiebungAufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Folge-/Zweitantrag (Asyl)Bei neuen GründenNeues Asylverfahren
Befristung der EinreisesperreNach AbschiebungErmöglicht Wiedereinreise

Wichtig: Bei drohender Abschiebung zählt jede Stunde. Rufen Sie sofort an: 0221-80187670

7. Blaue Karte EU: Der Aufenthaltstitel für Fachkräfte

Was ist die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Drittstaatsangehörige nach § 18g AufenthG. Sie ermöglicht den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und bietet einen beschleunigten Weg zur Niederlassungserlaubnis.

Voraussetzungen für die Blaue Karte EU (Stand 2025)

VoraussetzungRegelberufeMangelberufe (IT, Ingenieure, Ärzte)
HochschulabschlussAnerkannt in DeutschlandAnerkannt in Deutschland
Mindestgehalt (2025)50.760 € brutto/Jahr45.300 € brutto/Jahr
ArbeitsvertragMind. 6 MonateMind. 6 Monate

Vorteile der Blauen Karte EU

  • Schnelle Niederlassungserlaubnis: Nach 21 Monaten (mit B1 Deutsch) oder 33 Monaten (mit A1 Deutsch)
  • Familiennachzug: Ehepartner benötigt kein A1-Zertifikat vor der Einreise
  • Arbeitgeberwechsel: Nach 12 Monaten ohne Zustimmung der Ausländerbehörde
  • EU-Mobilität: Nach 12 Monaten Wechsel in anderen EU-Staat möglich

8. Kosten: Was kostet ein Anwalt für Ausländerrecht?

Die Kosten für anwaltliche Vertretung im Ausländerrecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)Hier eine Übersicht der typischen Kosten:

LeistungKosten (nach RVG)Hinweis
Erstberatung (bis 60 Min.)100 – 190 €Wird bei Mandatierung angerechnet
Außergerichtliche Vertretungab 500 €Je nach Aufwand
Klage Verwaltungsgerichtab 1.000 €Streitwertabhängig
Eilverfahren (Abschiebung)ab 1.000 €Eilzuschlag möglich
Asylverfahren komplett3.000 – 5.000 €Anhörung + Klage

📞 Rufen Sie an für eine unverbindliche Kosteneinschätzung: 0221-80187670

Erfolgsbeispiele: So helfen wir Mandanten in Köln

✅ Fall 1: Ehegattennachzug trotz Scheinehe-Vorwurf

Ausgangslage: Deutsche Botschaft Ankara lehnte das Heiratsvisum ab. Begründung: Verdacht auf Scheinehe wegen kurzer Beziehungsdauer (6 Monate).

Unsere Strategie: Umfangreiche Dokumentation der Beziehung: Chatverläufe über 2 Jahre, gemeinsame Reisen, Fotos von Familienfeiern, eidesstattliche Versicherungen von Zeugen. Rechtliche Stellungnahme zur Definition der Scheinehe nach § 27 Abs. 1a AufenthG.

Ergebnis: Visum bewilligt nach 8 Wochen Klageverfahren beim VG Berlin.

✅ Fall 2: Abschiebung verhindert – Duldung für syrischen Mandanten

Ausgangslage: BAMF lehnte Asylantrag ab (subsidiärer Schutz statt Flüchtlingsschutz). Ausländerbehörde Köln kündigte Abschiebung an – Frist: 7 Tage.

Unsere Strategie: Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln (§ 80 Abs. 5 VwGO). Argumentation: Verschlechterung der Sicherheitslage in der Herkunftsregion, medizinische Behandlung in Deutschland erforderlich.

Ergebnis: Abschiebung ausgesetzt, Duldung für 12 Monate erteilt, anschließend Aufenthaltserlaubnis.

✅ Fall 3: Einbürgerung nach vorheriger Ablehnung

Ausgangslage: Einbürgerungsantrag wurde abgelehnt wegen einer Jugendstrafe (Diebstahl, 2 Jahre zurück). Der Mandant lebte seit 12 Jahren in Deutschland.

Unsere Strategie: Widerspruch gegen die Ablehnung. Argumentation: Entmakelung der Jugendstrafe, positive Sozialprognose, vollständige Integration (Arbeit, Familie, Ehrenamt).

Ergebnis: Einbürgerung nach Widerspruchsverfahren bewilligt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Was kostet ein Anwalt für Ausländerrecht in Köln?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Erstberatung kostet zwischen 100 und 190 Euro. Außergerichtliche Vertretung beginnt ab 500 Euro, Klagen vor dem Verwaltungsgericht ab 1.000 Euro. Bei geringem Einkommen kann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 3 Monate. In der Praxis dauert die Einbürgerung in Köln aktuell 12 bis 16 Monate, teilweise bis zu 18 Monate. Bei unangemessener Verzögerung kann eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO die Bearbeitung beschleunigen.

Bei einer Visumsablehnung können Sie Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben. Die Klagefrist beträgt 1 Monat. Bei dringendem Bedarf ist ein Eilantrag möglich. Ein Anwalt kann die Erfolgsaussichten prüfen und zusätzliche Dokumente vorbereiten.

 
Das Aufenthaltsgesetz kennt fünf Aufenthaltstitel: das Visum (für kurzfristige oder Ersteinreise), die Aufenthaltserlaubnis (befristet, zweckgebunden), die Blaue Karte EU (für Hochqualifizierte mit Gehalt ab 45.300€), die Niederlassungserlaubnis (unbefristet nach 5 Jahren) und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.Ja, unsere Kanzlei bietet eine fundierte Beratung im Asylrecht an. Ob bei erstmaliger Antragstellung oder in späteren Instanzen, wir stehen Ihnen mit Erfahrung, Empathie und Fachwissen zur Seite.

Für die Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG benötigen Sie: 5 Jahre Aufenthaltserlaubnis, gesicherten Lebensunterhalt, 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge, Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie ausreichenden Wohnraum. Für bestimmte Gruppen (z.B. Blaue Karte EU) gelten verkürzte Fristen von 21-33 Monaten

Ja, es gibt mehrere rechtliche Möglichkeiten: Eilantrag beim Verwaltungsgericht (§ 80 Abs. 5 VwGO), Antrag auf Duldung, Härtefallantrag bei der Härtefallkommission, oder ein Asyl-Folgeantrag bei neuen Fluchtgründen. Bei drohender Abschiebung ist schnelles Handeln entscheidend – jede Stunde zählt.

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten nach § 18g AufenthG. Voraussetzungen: anerkannter Hochschulabschluss und Arbeitsvertrag mit Mindestgehalt von 50.760€ (Regelberufe) bzw. 45.300€ (Mangelberufe wie IT, Ingenieure, Ärzte). Sie ermöglicht eine Niederlassungserlaubnis nach 21-33 Monaten.
Eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO kann erhoben werden, wenn die Behörde über einen Antrag nicht innerhalb angemessener Frist entscheidet (in der Regel 3-6 Monate). Sie ist besonders effektiv bei verzögerten Einbürgerungsverfahren, Aufenthaltstitelanträgen oder Asylverfahren. Oft entscheidet die Behörde nach Klageerhebung innerhalb weniger Wochen.
In der Regel ja. Für den Ehegattennachzug zu Deutschen (§ 28 AufenthG) und zu Ausländern (§ 30 AufenthG) muss der nachziehende Ehepartner vor der Einreise Deutschkenntnisse auf A1-Niveau nachweisen. Ausnahmen gelten bei Hochschulabsolventen, bei Inhabern einer Blauen Karte EU, bei bestimmten Staatsangehörigkeiten und bei Härtefällen.

So sieht der Ablauf bei uns aus

01

Kontaktaufnahme

Sie rufen mich unter der 0221 – 80187670 an und beschreiben Ihr rechtliches Problem

02

Erstgespräch
Wir besprechen in einem telefonischen Erstgespräch Ihr Problem und je nach Ersteinschätzung folgen weitere Schritte

03

Erstberatung / Treffen
Nach Terminvereinbarung folgt ein Treffen in der Kanzlei, um die notwendigen weiteren Besprechungen oder eine Beratung vorzunehmen

04

Ergebnisse
In enger Abstimmung mit Ihnen erfolgt die rechtliche Vertretung, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen

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