Arbeitsrecht

Schwerpunkte

Helmer Tieben

Rechtsanwalt Arbeitsrecht

⭐⭐⭐⭐⭐ Google Bewertungen | ✓ 15+ Jahre Erfahrung | ✓ Spezialisiert seit 2010 | ✓ Kanzlei in Köln-Südstadt

 

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Köln

Kündigung erhalten? Sie haben nur 3 Wochen Zeit!

Nach Zugang einer Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war.

☎ Jetzt anrufen: 0221 – 80 18 76 70 Kostenlose telefonische Ersteinschätzung.

Warum MTH Partner?

Persönliche Betreuung – Sie sprechen direkt mit dem Anwalt, nicht mit einem Mitarbeiter

Erfahrung seit 2005 – Hunderte arbeitsrechtliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht Köln

Internationaler Hintergrund – LL.M. (Master) der University of Melbourne

Arbeitnehmer UND Arbeitgeber – Beratung auf beiden Seiten (nicht im selben Fall)

Kombination Arbeitsrecht + Ausländerrecht – Besonders wichtig für internationale Arbeitnehmer

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Helmer Tieben, LL.M. Master of International Tax, University of Melbourne

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2005 vertrete ich Mandanten vor dem Arbeitsgericht Köln und dem Landesarbeitsgericht Köln. Durch mein Studium in Australien bringe ich einen internationalen Blick mit – besonders wertvoll für Mandanten mit grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen oder ausländerrechtlichen Fragen.

Meine Schwerpunkte:

  • Kündigungsschutz und Kündigungsschutzklage
  • Abfindungsverhandlung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abmahnung
  • Arbeitslohn und Gehalt
  • Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis
  • Diskriminierung und Mobbing
  • Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Arbeitsrecht in Köln: Der lokale Kontext

Köln ist mit über 1,1 Millionen Einwohnern und rund 630.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einer der größten Arbeitsmarktstandorte in Nordrhein-Westfalen. Diese Zahlen verdeutlichen das erhebliche Konfliktpotenzial zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen.

Als Kölner Kanzlei kenne ich das Arbeitsgericht Köln (Blumenthalstraße 33, 50670 Köln) und das Landesarbeitsgericht Köln aus langjähriger Erfahrung. Diese lokale Verankerung ermöglicht mir eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten

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Ihr erster Kontakt bei Fragen zum Arbeitsrecht bei unserer Rechtsanwaltskanzlei ist Herr Rechtsanwalt Helmer Tieben. Herr Helmer Tieben ist seit seiner Zulassung als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht tätig und kann damit langjährige Erfahrung insbesondere in diesem Rechtsgebiet aufweisen. Sollten Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben, rufen Sie einfach Herrn Rechtsanwalt Tieben unter der Telefonnummer 0221 - 80187670 an.

Kündigung und Kündigungsschutz

Die 3-Wochen-Frist – Ihr wichtigster Termin

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, läuft die Uhr: Innerhalb von drei Wochen nach Zugang müssen Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Es gilt, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht, und
  • der Betrieb regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (§ 23 KSchG)

Auch im Kleinbetrieb ist eine Kündigung angreifbar: Kündigungen, die sittenwidrig sind oder gegen Treu und Glauben verstoßen, sind auch ohne KSchG-Schutz unwirksam. Das bedeutet: Auch im Kleinbetrieb muss ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme beachtet werden.

Mehr erfahren: Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

Kündigungsarten

Ordentliche Kündigung: Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber benötigt einen Kündigungsgrund: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt.

Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund nach § 626 BGB, der die Fortsetzung unzumutbar macht (z.B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, grobe Pflichtverletzung).

Änderungskündigung: Der Arbeitgeber kündigt das bestehende Arbeitsverhältnis, bietet aber gleichzeitig die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an.

Urteil: Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufzeichnung eines Personalgesprächs

Sonderkündigungsschutz

Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen besonderen Kündigungsschutz:

PersonengruppeRechtsgrundlageBesonderheit
Schwangere§ 17 MuSchGKündigung während Schwangerschaft und bis 4 Monate nach Entbindung grundsätzlich unzulässig
Eltern in Elternzeit§ 18 BEEGSchutz ab Anmeldung der Elternzeit
Schwerbehinderte§ 168 SGB IXZustimmung des Integrationsamtes erforderlich
Betriebsratsmitglieder§ 15 KSchGNur außerordentliche Kündigung möglich
Auszubildende§ 22 BBiGNur aus wichtigem Grund kündbar
Datenschutzbeauftragte§ 38 Abs. 2 BDSGKündigungsschutz wie Betriebsrat

Urteil: Kündigungsschutzklage und Anfechtung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamts

Die Kündigungsschutzklage

Halten Sie eine Kündigung für unwirksam, erhebe ich für Sie Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Köln. Der typische Ablauf:

  1. Klageerhebung innerhalb der 3-Wochen-Frist
  2. Gütetermin (ca. 4-6 Wochen nach Klageeinreichung) – hier enden etwa 80% der Verfahren durch Vergleich
  3. Kammertermin falls keine Einigung – Entscheidung durch Urteil

Erfolgsfall: Kündigungsschutzklage gegen Verdachtskündigung

Abfindung

Kein gesetzlicher Anspruch – aber Verhandlungssache

Ein verbreiteter Irrtum: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. In der Praxis werden jedoch in etwa 80% der Kündigungsschutzverfahren Abfindungen vereinbart, weil Arbeitgeber das Prozessrisiko vermeiden wollen.

Die Faustformel

Abfindung = Bruttomonatsgehalt × Betriebszugehörigkeit × Faktor (0,5 bis 1,0)

Der Faktor kann höher sein bei:

  • langer Betriebszugehörigkeit
  • fortgeschrittenem Alter
  • schlechten Prozessaussichten des Arbeitgebers
  • Sonderkündigungsschutz

Beispiel: 10 Jahre Betriebszugehörigkeit, 4.000 € Bruttogehalt:

  • Unteres Ende: 4.000 € × 10 × 0,5 = 20.000 €
  • Oberes Ende: 4.000 € × 10 × 1,0 = 40.000 €

Ausführlicher Beitrag: Abfindung im Arbeitsrecht – Was Ihnen wirklich zusteht

Aufhebungsvertrag

Vorsicht: Nicht sofort unterschreiben!

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Das klingt fair – birgt aber erhebliche Risiken:

⚠️ Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Die Bundesagentur für Arbeit verhängt bei Aufhebungsverträgen regelmäßig eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld.

Meine Empfehlung: Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag niemals sofort – auch wenn der Arbeitgeber Druck macht. Lassen Sie ihn von mir prüfen.

Die drei größten Risiken:

  1. Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (bis zu 12 Wochen)
  2. Zu niedrige Abfindung (oft unter dem, was bei Klage erreichbar wäre)
  3. Verzichtsklauseln, die Ihre Rechte einschränken

Abmahnung

Was ist eine wirksame Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein förmliches Warnschreiben und die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Sie muss drei Kernfunktionen erfüllen:

  1. Hinweisfunktion: Konkrete Beschreibung des Fehlverhaltens (Datum, Uhrzeit, Ort)
  2. Rügefunktion: Deutliche Missbilligung des Verhaltens
  3. Warnfunktion: Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei Wiederholung

Fehlt eines dieser Elemente, ist die Abmahnung unwirksam – das Schreiben ist dann nur eine Ermahnung und kann nicht als Grundlage für eine Kündigung dienen.

Ihre Handlungsoptionen

  • Gegendarstellung zur Personalakte verfassen
  • Aufforderung zur Entfernung aus der Personalakte
  • Abwarten – manchmal die klügste Strategie

Ich berate Sie, welche Option in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Mehr erfahren: Abmahnung erhalten – Ihre Rechte als Arbeitnehmer

Arbeitslohn und Entgeltfortzahlung

Lohnansprüche durchsetzen

Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht oder nicht vollständig, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung. Vorsicht: Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen, die Ihre Ansprüche verfallen lassen (oft 3 Monate nach Fälligkeit).

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) haben Sie bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ca. 70% des Bruttogehalts).

Der Arbeitgeber kann bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen.

Urteil: Arbeitgeber kann bereits am ersten Tag Attest fordern

Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gewährt mindestens 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche) Urlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsgewährung die familiäre Situation berücksichtigen.

Arbeitsvertrag und Arbeitszeugnis

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Bei Befristungen gelten strenge Regeln nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 TzBfG): Oft ist es ratsam, befristete Verträge anzufechten, wenn keine sachlichen Gründe vorliegen.

Häufig unwirksame Klauseln:

  • Pauschale Überstundenabgeltung ohne Begrenzung
  • Unangemessen kurze Ausschlussfristen
  • Zu weitgehende Versetzungsklauseln
  • Überzogene Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen

Ich prüfe Ihren Arbeitsvertrag vor Unterschrift.

Urteil: AGB-Klausel zur Überstundenabgeltung unwirksam

Das Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Ein qualifiziertes Zeugnis enthält Beurteilung von Leistung und Verhalten. Der Arbeitgeber muss dabei sowohl die Wahrheitspflicht als auch die Pflicht beachten, das berufliche Fortkommen nicht unnötig zu erschweren (wohlwollendes Zeugnis).

Versteckte Negativformulierungen erkennen:

FormulierungTatsächliche Bedeutung
“Er bemühte sich stets…”Ohne Erfolg
“…zu unserer Zufriedenheit”Note 4 (ausreichend)
“…war gesellig”Deutet auf Alkoholprobleme
“…zeigte Verständnis für seine Arbeit”Hat nichts geleistet

Ich prüfe Ihr Zeugnis und setze Korrekturen durch – notfalls vor Gericht.

Mobbing und Diskriminierung

Mobbing am Arbeitsplatz

Mobbing beschreibt systematisches Schikanieren am Arbeitsplatz. Das Arbeitsrecht kennt kein eigenes “Mobbing-Gesetz”, doch greifen allgemeine arbeitsrechtliche und zivilrechtliche Grundsätze. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht (§ 241 BGB) und müssen ihre Mitarbeiter schützen.

Diskriminierung nach AGG

Ist Mobbing auf Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität zurückzuführen, greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Betroffene können Schadensersatz und Entschädigung fordern.

Ihre Optionen:

  • Beschwerde beim Betriebsrat oder Arbeitgeber
  • Unterlassungsklage
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Kündigung mit Abfindungsverhandlung

Besonderer Schutz: Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende

Schwangere und Eltern

Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung grundsätzlich unzulässig, sofern der Arbeitgeber die Schwangerschaft kennt.

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben besonderen Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX. Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.

Auszubildende

Bei einer Ausbildung gelten eigene Regeln nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 22 BBiG). Nach der Probezeit können Auszubildende nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Handeln Sie sofort:0221 – 80187670

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Als Kölner Rechtsanwalt berate ich auch Unternehmer und Geschäftsführungen:

  • Arbeits- und Aufhebungsverträge: Erstellung und Prüfung (inkl. AGB-rechtlicher Prüfung)
  • Rechtssichere Kündigungen: Beachtung aller Fristen, Sozialauswahl, Sonderkündigungsschutz
  • Abmahnungen: Formal korrekt und prozessfest formuliert
  • Aufhebungsverhandlungen: Gestaltung von Abfindungsvereinbarungen
  • Betriebsverfassungsrecht: Betriebsrat, BEM, Mitbestimmung
  • Restrukturierung: Personalabbau unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten

Als Arbeitgeber erhalten Sie präzise rechtliche Einschätzungen und praxiserprobte Lösungen.

Urteil: Führt das Unterlassen einer Sozialauswahl zur Unwirksamkeit der Kündigung?

Kosten und Rechtsschutzversicherung

Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht?

LeistungKosten
Telefonische ErsteinschätzungKostenlos
Erstberatung nach RVGMax. 226,10 € brutto
Außergerichtliche VertretungNach Streitwert (RVG)
KündigungsschutzklageNach Streitwert (RVG)

Kostenbesonderheit im Arbeitsrecht

In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang. Sie zahlen also nie die Anwaltskosten des Arbeitgebers.

Mit Rechtsschutzversicherung

Die meisten Arbeitsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten vollständig. Ich hole die Deckungszusage für Sie ein, bevor Kosten entstehen. Beachten Sie: Die übliche Wartezeit von 3 Monaten muss abgelaufen sein.

Ohne Rechtsschutzversicherung

Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wie schnell muss ich nach Erhalt einer Kündigung handeln?

Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung müssen Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG). Bleiben Sie untätig, wird die Kündigung wirksam.

Ja. Das KSchG gilt für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. In Kleinbetrieben entfällt dieser Schutz, aber die Kündigung darf nicht sittenwidrig oder treuwidrig sein. Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Behinderung, Azubi) gilt weiterhin.

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – aber Vorsicht: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (bis 12 Wochen). Die Kündigungsschutzklage richtet sich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers, um deren Unwirksamkeit feststellen zu lassen oder eine Abfindung zu erzielen.

Ja. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ca. 70% des Brutto).

Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. In der Praxis werden aber in etwa 80% der Kündigungsschutzverfahren Abfindungen vereinbart. Faustformel: 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Sie können eine Gegendarstellung zur Personalakte geben oder die Entfernung fordern. Manchmal ist Abwarten die klügste Strategie. Ich berate Sie, welche Reaktion in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Beides. Ich vertrete Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen, Arbeitgeber bei Vertragsgestaltung und rechtssicheren Kündigungen – selbstverständlich nicht beide Seiten im selben Fall.

Beim Arbeitsgericht Köln durchschnittlich 3-6 Monate. Etwa 80% der Verfahren enden mit einem Vergleich im Gütetermin (4-6 Wochen nach Klageeinreichung). Mit Berufung verlängert sich das Verfahren um weitere 6-12 Monate.

Eine Kündigung kann erhebliche ausländerrechtliche Folgen haben. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht UND Ausländerrecht berate ich Sie zu beiden Aspekten. Mehr zum Ausländerrecht

Die Gebühren richten sich nach dem RVG und dem Streitwert. Bei geringem Einkommen kann PKH beantragt werden. Viele Mandanten haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt.

Kontakt

Rechtsanwalt Helmer Tieben, LL.M. Sachsenring 34 50677 Köln (Südstadt)

☎ Telefon: 0221 – 80 18 76 70 ✉ E-Mail: info@mth-partner.de

Erreichbarkeit: Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr Bei dringenden Fällen (Kündigung erhalten) erreichen Sie mich auch außerhalb der Bürozeiten.

Die Kanzlei befindet sich zwischen Ulrepforte und Chlodwigplatz – 5 Minuten vom U-Bahnhof Chlodwigplatz (KVB-Linien 15, 16).

Weitere Informationen

So sieht der Ablauf bei uns aus

01

Kontaktaufnahme

Sie rufen mich unter der 0221 – 80187670 an und beschreiben Ihr rechtliches Problem

02

Erstgespräch
Wir besprechen in einem telefonischen Erstgespräch Ihr Problem und je nach Ersteinschätzung folgen weitere Schritte

03

Erstberatung / Treffen
Nach Terminvereinbarung folgt ein Treffen in der Kanzlei, um die notwendigen weiteren Besprechungen oder eine Beratung vorzunehmen

04

Ergebnisse
In enger Abstimmung mit Ihnen erfolgt die rechtliche Vertretung, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen

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