Home » Leistungen » Arbeitsrecht
⭐⭐⭐⭐⭐ Google Bewertungen | ✓ 15+ Jahre Erfahrung | ✓ Spezialisiert seit 2010 | ✓ Kanzlei in Köln-Südstadt
Kündigung erhalten? Sie haben nur 3 Wochen Zeit!
Nach Zugang einer Kündigung müssen Sie innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war.
☎ Jetzt anrufen: 0221 – 80 18 76 70 Kostenlose telefonische Ersteinschätzung.
✓ Persönliche Betreuung – Sie sprechen direkt mit dem Anwalt, nicht mit einem Mitarbeiter
✓ Erfahrung seit 2005 – Hunderte arbeitsrechtliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht Köln
✓ Internationaler Hintergrund – LL.M. (Master) der University of Melbourne
✓ Arbeitnehmer UND Arbeitgeber – Beratung auf beiden Seiten (nicht im selben Fall)
✓ Kombination Arbeitsrecht + Ausländerrecht – Besonders wichtig für internationale Arbeitnehmer
Rechtsanwalt Helmer Tieben, LL.M. Master of International Tax, University of Melbourne
Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2005 vertrete ich Mandanten vor dem Arbeitsgericht Köln und dem Landesarbeitsgericht Köln. Durch mein Studium in Australien bringe ich einen internationalen Blick mit – besonders wertvoll für Mandanten mit grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen oder ausländerrechtlichen Fragen.
Meine Schwerpunkte:
Köln ist mit über 1,1 Millionen Einwohnern und rund 630.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten einer der größten Arbeitsmarktstandorte in Nordrhein-Westfalen. Diese Zahlen verdeutlichen das erhebliche Konfliktpotenzial zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen.
Als Kölner Kanzlei kenne ich das Arbeitsgericht Köln (Blumenthalstraße 33, 50670 Köln) und das Landesarbeitsgericht Köln aus langjähriger Erfahrung. Diese lokale Verankerung ermöglicht mir eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, läuft die Uhr: Innerhalb von drei Wochen nach Zugang müssen Sie Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Verpassen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.
Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Es gilt, wenn:
Auch im Kleinbetrieb ist eine Kündigung angreifbar: Kündigungen, die sittenwidrig sind oder gegen Treu und Glauben verstoßen, sind auch ohne KSchG-Schutz unwirksam. Das bedeutet: Auch im Kleinbetrieb muss ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme beachtet werden.
→ Mehr erfahren: Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
Ordentliche Kündigung: Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber benötigt einen Kündigungsgrund: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt.
Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund nach § 626 BGB, der die Fortsetzung unzumutbar macht (z.B. Diebstahl, Arbeitszeitbetrug, grobe Pflichtverletzung).
Änderungskündigung: Der Arbeitgeber kündigt das bestehende Arbeitsverhältnis, bietet aber gleichzeitig die Fortsetzung zu geänderten Bedingungen an.
→ Urteil: Fristlose Kündigung wegen heimlicher Aufzeichnung eines Personalgesprächs
Bestimmte Arbeitnehmergruppen genießen besonderen Kündigungsschutz:
| Personengruppe | Rechtsgrundlage | Besonderheit |
| Schwangere | § 17 MuSchG | Kündigung während Schwangerschaft und bis 4 Monate nach Entbindung grundsätzlich unzulässig |
| Eltern in Elternzeit | § 18 BEEG | Schutz ab Anmeldung der Elternzeit |
| Schwerbehinderte | § 168 SGB IX | Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich |
| Betriebsratsmitglieder | § 15 KSchG | Nur außerordentliche Kündigung möglich |
| Auszubildende | § 22 BBiG | Nur aus wichtigem Grund kündbar |
| Datenschutzbeauftragte | § 38 Abs. 2 BDSG | Kündigungsschutz wie Betriebsrat |
→ Urteil: Kündigungsschutzklage und Anfechtung des Zustimmungsbescheids des Integrationsamts
Halten Sie eine Kündigung für unwirksam, erhebe ich für Sie Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Köln. Der typische Ablauf:
→ Erfolgsfall: Kündigungsschutzklage gegen Verdachtskündigung
Ein verbreiteter Irrtum: Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung. In der Praxis werden jedoch in etwa 80% der Kündigungsschutzverfahren Abfindungen vereinbart, weil Arbeitgeber das Prozessrisiko vermeiden wollen.
Abfindung = Bruttomonatsgehalt × Betriebszugehörigkeit × Faktor (0,5 bis 1,0)
Der Faktor kann höher sein bei:
Beispiel: 10 Jahre Betriebszugehörigkeit, 4.000 € Bruttogehalt:
→ Ausführlicher Beitrag: Abfindung im Arbeitsrecht – Was Ihnen wirklich zusteht
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen. Das klingt fair – birgt aber erhebliche Risiken:
⚠️ Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Die Bundesagentur für Arbeit verhängt bei Aufhebungsverträgen regelmäßig eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit erhalten Sie kein Arbeitslosengeld.
Meine Empfehlung: Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag niemals sofort – auch wenn der Arbeitgeber Druck macht. Lassen Sie ihn von mir prüfen.
Die drei größten Risiken:
Eine Abmahnung ist ein förmliches Warnschreiben und die Vorstufe zur verhaltensbedingten Kündigung. Sie muss drei Kernfunktionen erfüllen:
Fehlt eines dieser Elemente, ist die Abmahnung unwirksam – das Schreiben ist dann nur eine Ermahnung und kann nicht als Grundlage für eine Kündigung dienen.
Ich berate Sie, welche Option in Ihrem Fall sinnvoll ist.
→ Mehr erfahren: Abmahnung erhalten – Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht oder nicht vollständig, haben Sie Anspruch auf Nachzahlung. Vorsicht: Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen, die Ihre Ansprüche verfallen lassen (oft 3 Monate nach Fälligkeit).
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) haben Sie bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ca. 70% des Bruttogehalts).
Der Arbeitgeber kann bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen.
→ Urteil: Arbeitgeber kann bereits am ersten Tag Attest fordern
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gewährt mindestens 24 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. 20 Arbeitstage (5-Tage-Woche) Urlaub pro Jahr. Der Arbeitgeber muss bei der Urlaubsgewährung die familiäre Situation berücksichtigen.
Der Arbeitsvertrag oder Ausbildungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Bei Befristungen gelten strenge Regeln nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 14 TzBfG): Oft ist es ratsam, befristete Verträge anzufechten, wenn keine sachlichen Gründe vorliegen.
Häufig unwirksame Klauseln:
Ich prüfe Ihren Arbeitsvertrag vor Unterschrift.
→ Urteil: AGB-Klausel zur Überstundenabgeltung unwirksam
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Ein qualifiziertes Zeugnis enthält Beurteilung von Leistung und Verhalten. Der Arbeitgeber muss dabei sowohl die Wahrheitspflicht als auch die Pflicht beachten, das berufliche Fortkommen nicht unnötig zu erschweren (wohlwollendes Zeugnis).
Versteckte Negativformulierungen erkennen:
| Formulierung | Tatsächliche Bedeutung |
| “Er bemühte sich stets…” | Ohne Erfolg |
| “…zu unserer Zufriedenheit” | Note 4 (ausreichend) |
| “…war gesellig” | Deutet auf Alkoholprobleme |
| “…zeigte Verständnis für seine Arbeit” | Hat nichts geleistet |
Ich prüfe Ihr Zeugnis und setze Korrekturen durch – notfalls vor Gericht.
Mobbing beschreibt systematisches Schikanieren am Arbeitsplatz. Das Arbeitsrecht kennt kein eigenes “Mobbing-Gesetz”, doch greifen allgemeine arbeitsrechtliche und zivilrechtliche Grundsätze. Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht (§ 241 BGB) und müssen ihre Mitarbeiter schützen.
Ist Mobbing auf Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion, Behinderung oder sexuelle Identität zurückzuführen, greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Betroffene können Schadensersatz und Entschädigung fordern.
Ihre Optionen:
Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ist eine Kündigung während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung grundsätzlich unzulässig, sofern der Arbeitgeber die Schwangerschaft kennt.
Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben besonderen Kündigungsschutz nach § 168 SGB IX. Vor einer Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung des Integrationsamtes einholen.
Bei einer Ausbildung gelten eigene Regeln nach dem Berufsbildungsgesetz (§ 22 BBiG). Nach der Probezeit können Auszubildende nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
Handeln Sie sofort: ☎ 0221 – 80187670
Als Kölner Rechtsanwalt berate ich auch Unternehmer und Geschäftsführungen:
Als Arbeitgeber erhalten Sie präzise rechtliche Einschätzungen und praxiserprobte Lösungen.
→ Urteil: Führt das Unterlassen einer Sozialauswahl zur Unwirksamkeit der Kündigung?
| Leistung | Kosten |
| Telefonische Ersteinschätzung | Kostenlos |
| Erstberatung nach RVG | Max. 226,10 € brutto |
| Außergerichtliche Vertretung | Nach Streitwert (RVG) |
| Kündigungsschutzklage | Nach Streitwert (RVG) |
In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang. Sie zahlen also nie die Anwaltskosten des Arbeitgebers.
Die meisten Arbeitsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten vollständig. Ich hole die Deckungszusage für Sie ein, bevor Kosten entstehen. Beachten Sie: Die übliche Wartezeit von 3 Monaten muss abgelaufen sein.
Bei geringem Einkommen besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung.
Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung müssen Sie Klage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG). Bleiben Sie untätig, wird die Kündigung wirksam.
Ja. Das KSchG gilt für Betriebe mit mehr als 10 Mitarbeitern. In Kleinbetrieben entfällt dieser Schutz, aber die Kündigung darf nicht sittenwidrig oder treuwidrig sein. Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Behinderung, Azubi) gilt weiterhin.
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – aber Vorsicht: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (bis 12 Wochen). Die Kündigungsschutzklage richtet sich gegen eine Kündigung des Arbeitgebers, um deren Unwirksamkeit feststellen zu lassen oder eine Abfindung zu erzielen.
Ja. Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld (ca. 70% des Brutto).
Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch. In der Praxis werden aber in etwa 80% der Kündigungsschutzverfahren Abfindungen vereinbart. Faustformel: 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.
Sie können eine Gegendarstellung zur Personalakte geben oder die Entfernung fordern. Manchmal ist Abwarten die klügste Strategie. Ich berate Sie, welche Reaktion in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Beides. Ich vertrete Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen, Arbeitgeber bei Vertragsgestaltung und rechtssicheren Kündigungen – selbstverständlich nicht beide Seiten im selben Fall.
Beim Arbeitsgericht Köln durchschnittlich 3-6 Monate. Etwa 80% der Verfahren enden mit einem Vergleich im Gütetermin (4-6 Wochen nach Klageeinreichung). Mit Berufung verlängert sich das Verfahren um weitere 6-12 Monate.
Eine Kündigung kann erhebliche ausländerrechtliche Folgen haben. Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht UND Ausländerrecht berate ich Sie zu beiden Aspekten. Mehr zum Ausländerrecht
Die Gebühren richten sich nach dem RVG und dem Streitwert. Bei geringem Einkommen kann PKH beantragt werden. Viele Mandanten haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt.
Rechtsanwalt Helmer Tieben, LL.M. Sachsenring 34 50677 Köln (Südstadt)
☎ Telefon: 0221 – 80 18 76 70 ✉ E-Mail: info@mth-partner.de
Erreichbarkeit: Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr Bei dringenden Fällen (Kündigung erhalten) erreichen Sie mich auch außerhalb der Bürozeiten.
Die Kanzlei befindet sich zwischen Ulrepforte und Chlodwigplatz – 5 Minuten vom U-Bahnhof Chlodwigplatz (KVB-Linien 15, 16).
Sie rufen mich unter der 0221 – 80187670 an und beschreiben Ihr rechtliches Problem
Automated page speed optimizations for fast site performance