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Helmer Tieben

Rechtsanwalt Mietrecht

⭐⭐⭐⭐⭐ Google Bewertungen | ✓ 15+ Jahre Erfahrung | ✓ Spezialisiert seit 2010 | ✓ Kanzlei in Köln-Südstadt

Rechtsanwalt für Mietrecht in Köln – Kompetente Hilfe bei Kündigung, Räumung und Mietstreitigkeiten

Ob Kündigung durch den Vermieter, Mietminderung wegen Mängeln oder Streit um Nebenkosten: Unsere Kanzlei vertritt Mieter und Vermieter im Mietrecht – kompetent, erfahren und lösungsorientiert. Mit über 20 Jahren Erfahrung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht beraten wir Sie klar, realistisch und mit einem Ziel: eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Ihr Anliegen.

Kostenlose Ersteinschätzung: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir sagen Ihnen ehrlich, welche Schritte sinnvoll sind und wie Ihre Erfolgsaussichten stehen.

Telefon: 0221 – 801 87 670
E-Mail: info@mth-partner.de

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Ihr mietrechtliches Problem – wir zeigen Ihnen den richtigen Weg

Mietrechtliche Konflikte entstehen oft plötzlich – und betreffen Ihre Wohnung, Ihr Eigentum oder Ihre wirtschaftliche Existenz. Viele unserer Mandanten kommen zu uns, weil sie unsicher sind, wie ernst ihre Situation ist und ob schnelles Handeln erforderlich ist. Wir helfen Ihnen, Ihre Lage realistisch einzuschätzen und die nächsten Schritte rechtssicher zu planen.

Kündigung durch den Vermieter erhalten?

Eine Kündigung bedeutet nicht automatisch, dass Sie ausziehen müssen. Ob Eigenbedarf, fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug oder ordentliche Kündigung – nicht jede Kündigung ist wirksam. Wir prüfen für Sie, ob die Kündigung rechtlich zulässig ist, welche Fristen gelten und ob ein Widerspruch gemäß § 574 BGB möglich ist.

Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume.

Mietminderung wegen Mängeln?

Schimmel, Heizungsausfall oder Baulärm können eine Mietminderung gemäß § 536 BGB rechtfertigen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wir beraten Sie, ob eine Mietminderung zulässig ist, in welcher Höhe sie realistisch ist und wie Sie rechtlich korrekt vorgehen, um Risiken zu vermeiden. Denn: Eine unberechtigte Mietminderung kann zur Kündigung führen.

Bei Mietminderungen wegen Schimmelbildung hängt die Berechtigung davon ab, ob der Schimmel auf die Bausubstanz oder das Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters zurückzuführen ist.

Streit um Nebenkosten oder Mieterhöhung?

Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen oder unzulässige Mieterhöhungen sind keine Seltenheit. Generell kann man davon ausgehen, dass etwa 50 % aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft sind. Wir prüfen für Sie, ob die Abrechnung nachvollziehbar und korrekt ist, ob Fristen eingehalten wurden und ob eine Mieterhöhung rechtlich zulässig ist.

Räumungsklage oder Zwangsvollstreckung droht?

Wenn eine Räumungsklage anhängig ist oder bereits ein Titel vorliegt, zählt jeder Tag. In bestimmten Fällen lassen sich Fristen verlängern oder Vollstreckungsmaßnahmen durch einen Räumungsschutzantrag abwenden. Wir zeigen Ihnen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen und wie Sie Ihre Interessen bestmöglich wahren.

Auch für Vermieter: rechtssicher handeln

Wir vertreten nicht nur Mieter, sondern auch Vermieter – etwa bei Kündigungen, Räumungsklagen, Mietanpassungen oder Vertragsgestaltung. So stellen Sie sicher, dass formale Fehler vermieden werden, Verfahren effizient geführt werden und die Kündigung ordnungsgemäß formuliert ist.

Über die Kanzlei MTH Rechtsanwälte – Ihr Fachanwalt für Mietrecht in Köln

Die Kanzlei MTH Rechtsanwälte berät und vertritt Mandanten seit vielen Jahren im Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Unser Schwerpunkt liegt auf der praxisnahen Lösung mietrechtlicher Konflikte – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht.

Mit Sitz in Köln am Sachsenring 34, zwischen der Ulrepforte und dem Chlodwigplatz in der Kölner Südstadt, sind wir regelmäßig vor dem Amtsgericht Köln tätig und mit den örtlichen Gepflogenheiten, Richtern und Abläufen vertraut. Dieses Wissen setzen wir gezielt ein, um realistische und wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse für unsere Mandanten zu erreichen.

Fachanwaltliche Kompetenz im Mietrecht

Ihr Ansprechpartner für das Mietrecht ist Rechtsanwalt Helmer Tieben. Herr Tieben ist seit dem Jahr 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und beschäftigt sich seitdem schwerpunktmäßig mit dem Mietrecht. Er ist Mitglied im Kölner Anwaltverein und in der Arbeitsgemeinschaft für Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins mit bundesweit über 2.850 Mitgliedern.

Unsere Beratung erfolgt auf fachanwaltlichem Niveau – von der ersten Einschätzung bis zum Abschluss des Verfahrens. Das bedeutet für Sie: fundierte rechtliche Bewertung Ihres Falls, klare Einschätzung von Chancen und Risiken sowie eine strukturierte und zielgerichtete Vorgehensweise. Wir erklären Ihnen verständlich, was rechtlich möglich ist – und was nicht.

Persönliche Betreuung statt anonymer Abwicklung

Bei uns stehen Sie als Mandant im Mittelpunkt. Ihr Fall wird nicht „durchgereicht”, sondern persönlich betreut. Sie profitieren von festen Ansprechpartnern, transparenter Kommunikation und zeitnahen Rückmeldungen. So behalten Sie jederzeit den Überblick über den Stand Ihres Verfahrens.

Attorney Helmer Tieben specializes in rental law and can be reached at 0221 80187670. The law office is located at Sachsenring 34, between Ulrepforte and Chlodwigplatz in the southern part of Cologne.

The scope of advice in rental law covers both residential and commercial rental law. Continuous education and collaboration with other colleagues are emphasized. Attorney Helmer Tieben is a member of the Cologne Bar Association and also a member of the German Bar Association’s Working Group for Rental Law and Real Estate, which has over 2,850 members nationwide, including around 130 in Cologne.

On this website, we regularly publish and comment on recent court rulings in rental law from courts in Cologne, as well as from courts throughout Germany.

Terminating and otherwise ending residential tenancies

Time and again, our law firm is asked to counsel and represent tenants or landlords who want to terminate residential lease agreements. In the case of residential tenancies, terminations can differ strongly – depending on whether the landlord or the tenant is terminating the lease agreement. The landlord requires a special reason for termination, which he must, moreover, specify in detail in his notice of termination. Common grounds for termination under tenancy law are, for example, belated rent payments, behaviour that endangers the rental property or disturbs the domestic peace, such as insulting or threatening other tenants or the landlord. Especially in metropolitan areas such as the city of Cologne, where residential space is hard to come by, termination is therefore one of the most contentious issues between tenant and landlord.

For this reason, when it comes to terminations under residential tenancy law, both landlords and tenants need legal advice. The tenant should immediately verify that the termination was justified and, if necessary, lodge an objection pursuant to section 574 of the German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch) or take other measures against the termination. Before giving notice, the landlord must verify whether he actually has the right to terminate, whether his notice of termination is correctly worded and whether he has duly observed the statutory time limits.

Also, the question whether this is an ordinary termination (with a notice period) or extraordinary termination (without a notice period) and/or whether one or several warnings are necessary before giving notice is often difficult to decide and can lead to costly mistakes, if you are not familiar with tenancy law. Under certain circumstances, a cancellation agreement (Aufhebungsvertragbetween tenant and landlord may even be preferable to termination. Termination for the purpose of owner occupation (Eigenbedarfskündigung) or termination for economic exploitation (Verwertungskündigung) by the landlord are further important topics for tenancy law counselling. It is becoming increasingly common for wealthy investors to buy entire buildings, enter into tenancy agreements and then terminate the leases of long-term tenants at short notice.

However, both termination for the purpose of owner occupation and termination for economic exploitation are subject to strict requirements and must be justified extensively and precisely. As an expert on tenancy law, Lawyer Helmer Tieben advises both landlords on the drafting of notices of termination for owner occupation and economic exploitation, and tenants on how to defend themselves against such notices.

Under certain circumstances, Lawyer Helmer Tieben, can of course also attempt to negotiate a settlement as the legal representative of the tenant or the landlord. You can rely on his expertise and continuous further training.

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Ihr Ansprechpartner für das Mietrecht bei der Kanzlei ist Herr Rechtsanwalt Helmer Tieben. Rechtsanwalt Tieben ist seit dem Jahre 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und beschäftigt sich seitdem schwerpunktmäßig mit dem Mietrecht. Er ist Mitglied der ARGE für Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltsvereins. Sie erreichen Herrn Rechtsanwalt Tieben unter der Telefonnummer 0221 – 80187670.

I. Wohnraummietrecht

Das Wohnraummietrecht ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Aufgrund der Wandelung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse gab es seit Begründung des Mietrechts immer wieder mehr oder weniger tiefgreifende Reformen der mietrechtlichen Regelungen. Trotz dieser permanenten Veränderungen kann man das Wohnraummietrecht weiterhin als Mieterschutzrecht bezeichnen.

1. Kündigung und Beendigung von Mietverhältnissen

Insbesondere mit der Beratung und Vertretung bei Kündigungen von Wohnraummietverhältnissen wird unsere Kanzlei immer wieder von Mietern oder Vermietern beauftragt. Bei Wohnraummietverhältnissen unterscheidet sich die Kündigung stark danach, ob der Vermieter oder der Mieter kündigt: Der Vermieter bedarf zur Kündigung eines besonderen Kündigungsgrundes, welchen er ausführlich in der Kündigung benennen muss.

Häufige Kündigungsgründe sind zum Beispiel Zahlungsverzug, Gefährdung der Mietsache oder Störung des Hausfriedens. Gerade in Ballungsgebieten wie Köln ist die Kündigung daher eines der streitträchtigsten Themen zwischen den Mietparteien.

Ein großes Thema sind die sogenannten Eigenbedarfskündigungen oder Verwertungskündigungen durch den Vermieter. Diese sind allerdings an enge Voraussetzungen geknüpft und müssen umfangreich und genau begründet werden. Als mietrechtlicher Experte berät Rechtsanwalt Tieben sowohl Vermieter bei der Abfassung solcher Kündigungen als auch Mieter bei der Abwehr.

2. Räumungsklage und Zwangsräumung

Ist das Mietverhältnis bereits gekündigt, der Mieter aber noch nicht ausgezogen, kann der Vermieter versuchen, den Mieter durch eine Räumungsklage oder Zwangsräumung zum Auszug zu bewegen. Die Notwendigkeit einer Räumungsklage ergibt sich daraus, dass der Vermieter den Mieter nicht einfach selbst aus der Wohnung entfernen kann, da dies eine rechtswidrige Selbsthilfe darstellen würde.

Stattdessen benötigt der Vermieter einen sogenannten Räumungstitel (Gerichtsurteil), dessen Vollstreckung nur ein Gerichtsvollzieher durchführen darf. Auch wenn das Gerichtsurteil den Mieter zur Räumung verpflichtet, kann dieser kurz vor dem Räumungstermin einen Räumungsschutzantrag beim Gericht stellen. Es kann auch vorkommen, dass die Wohnung von der zuständigen Ordnungsbehörde beschlagnahmt wird.

3. Mietmängel und Mietminderung

Für die Dauer eines erheblichen Mangels der Mietsache ist der Mieter gemäß § 536 BGB von der Mietzahlungspflicht befreit oder kann die Miete entsprechend mindern. Mängel an der Mietsache sind beispielsweise Feuchtigkeitsschäden/Schimmelbildung, Lärmbelästigung durch Verkehrslärm oder rücksichtslose Nachbarn.

Wichtig: Mindert der Mieter die Miete ungerechtfertigt oder ist die Mietminderung überhöht, kann der Vermieter das Mietverhältnis ab einem bestimmten Betrag kündigen.

4. Mietvertrag, Miete und Mieterhöhungen

Der Mietvertrag bildet die Grundlage des Mietverhältnisses. Bei der Ausarbeitung sollten beide Parteien besondere Sorgfalt walten lassen. Zunächst sollten beide Vertragsparteien eindeutig identifiziert sein. Weitere wichtige Bestandteile sind Regelungen zur Kündigung, zu Schönheitsreparaturen, zur Kaution und zur Miete.

Auch die Angemessenheit der vereinbarten Miete bzw. die Angemessenheit der vom Vermieter vorgeschlagenen Mieterhöhung kann überprüft werden. Zu den Grenzen zählen die sogenannte Mietpreisbremse, der jeweils gültige Mietspiegel oder die Wuchervorschriften des BGB.

5. Betriebskostenabrechnung / Nebenkostenabrechnung

Jedes Jahr fragen sich Vermieter und Mieter, ob die Nebenkostenabrechnung tatsächlich den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Generell kann man davon ausgehen, dass etwa 50 % aller Nebenkostenabrechnungen fehlerhaft sind – oft aus schlichter Unwissenheit oder Fehleinschätzung. Lassen Sie Ihre Abrechnung daher sicherheitshalber von Rechtsanwalt Tieben prüfen.

6. Mietkaution

Die Mietkaution ist eine vom Mieter zu leistende Sicherheitsleistung. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht ordnungsgemäß nachkommt. Ob und in welcher Höhe der Vermieter die Mietkaution einbehalten darf, ist daher immer wieder Streitpunkt.

7. Untervermietung

Hat Ihr Mieter seine Wohnung ohne Ihre Zustimmung untervermietet, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu, darunter das Recht zur fristlosen Kündigung. Umgekehrt können Sie als Mieter Ihren Vermieter auf Erlaubnis oder auf entgangene Miete verklagen, wenn dieser Ihnen die Untervermietung trotz berechtigtem Interesse verweigert.

II. Gewerberaummietrecht

Das Gewerberaummietrecht stellt einen besonders komplexen Bereich dar, der aufgrund oft hoher Streitwerte fundiertes Fachwissen erfordert. Fehler in der Vertragsgestaltung – etwa unzureichende Regelungen zur Mietdauer, mangelnde Klarheit bei Verlängerungsoptionen oder unzureichend formulierte Klauseln zu Betriebspflichten, Konkurrenzschutz oder Nebenkosten – können zu gravierenden finanziellen Konsequenzen führen.

Im Gewerberaummietrecht bestehen folgende Besonderheiten: weitergehende Vertragsfreiheit, geringerer gesetzlicher Kündigungsschutz und individuell gestaltbare Miet- und Nebenkostenregelungen. Diese Freiheiten erfordern eine sorgfältige Vertragsgestaltung.

Rechtsanwalt Tieben unterstützt Sie umfassend bei der Gestaltung, Prüfung und Optimierung gewerblicher Mietverträge sowie bei außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.

III. Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung

In der Zwangsvollstreckung berät und vertritt Rechtsanwalt Tieben Sie mit dem Ziel, titulierte Zahlungs- oder andere Ansprüche durch schnellstmögliche Einleitung des Vollstreckungsverfahrens effektiv und effizient durchzusetzen. Selbstverständlich beraten wir Sie ebenfalls in der Abwehr derartiger Vollstreckungsmaßnahmen.

Unsere Beratungsgebiete umfassen: Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Räumungsvollstreckung sowie die Durchsetzung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Kosten und Ablauf – transparent und nachvollziehbar

Rechtliche Unterstützung soll Klarheit schaffen – nicht zusätzliche Unsicherheit. Deshalb legen wir großen Wert auf transparente Kosten und einen klar strukturierten Ablauf. Schon vor der Mandatierung wissen Sie, welche Schritte sinnvoll sind und welche Kosten entstehen können.

Was kostet ein Anwalt für Mietrecht?

Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung, sofern sinnvoll und zulässig. Welche Abrechnung in Ihrem Fall zutrifft, hängt von Art und Umfang der Tätigkeit, dem Streitwert und dem Verfahrensstand (Beratung, außergerichtlich, gerichtlich) ab.

Orientierungswerte nach RVG (Stand 2024):

Leistung Gebührenrahmen
Erstberatung (Verbraucher) max. 226,10 € (inkl. MwSt.)
Außergerichtliche Vertretung abhängig vom Streitwert
Gerichtliche Vertretung abhängig vom Streitwert

Beispiel bei einem Streitwert von 3.000 € (z.B. Mietrückstand): Die gesetzlichen Gebühren für eine außergerichtliche Tätigkeit (1,3 Geschäftsgebühr) betragen ca. 261,30 € netto zzgl. Auslagenpauschale und MwSt.

Wir erläutern Ihnen die voraussichtlichen Kosten verständlich und vorab.

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

In vielen mietrechtlichen Fällen besteht Versicherungsschutz durch eine Rechtsschutzversicherung. Gerne prüfen wir für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt. Auf Wunsch übernehmen wir die Deckungsanfrage und die Kommunikation mit der Versicherung.

So läuft die Zusammenarbeit ab

  1. Kostenlose Ersteinschätzung: Kurze Einschätzung Ihrer Situation und der möglichen nächsten Schritte.
  2. Mandatierung: Klärung des Umfangs der Beauftragung und der Kosten.
  3. Rechtliche Prüfung und Beratung: Analyse der Unterlagen und Entwicklung einer Strategie.
  4. Durchsetzung Ihrer Interessen: Außergerichtlich oder – wenn erforderlich – vor Gericht.

Sie werden jederzeit transparent informiert.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Wann sollte ich einen Anwalt für Mietrecht einschalten?

Sobald sich ein mietrechtlicher Konflikt abzeichnet oder Unsicherheit über die eigene Rechtslage besteht, ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll. Gerade bei Kündigungen, Mietminderungen oder drohenden Räumungsklagen kann rechtzeitiger anwaltlicher Rat entscheidende Nachteile verhindern. Grundsatz: Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert und Umfang der Tätigkeit ab. Eine Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich auf maximal 190 € netto (226,10 € inkl. MwSt.) begrenzt. Bei uns ist die erste Einschätzung kostenlos. Für außergerichtliche Tätigkeiten bei einem Streitwert von 3.000 € liegen die Gebühren bei ca. 261,30 € netto. Wir informieren Sie vor Mandatierung über die voraussichtlichen Kosten.

Eine reine Erstberatung (Beratungsgebühr) ist für Verbraucher auf maximal 190 € netto begrenzt (§ 34 RVG). Unsere Ersteinschätzung ist jedoch kostenlos – Sie erhalten eine ehrliche Rückmeldung, ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht, bevor Sie sich für eine Mandatierung entscheiden.

In vielen mietrechtlichen Fällen besteht Versicherungsschutz. Gerne prüfen wir für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, und übernehmen auf Wunsch die Deckungsanfrage.

Nicht jede Kündigung ist wirksam. Ob eine Kündigung rechtlich Bestand hat, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Kündigungsgrund, der Einhaltung formaler Anforderungen und möglichen Härtegründen gemäß § 574 BGB. Eine rechtliche Prüfung schafft Klarheit über Ihre Handlungsmöglichkeiten. Mehr zur Eigenbedarfskündigung

Eine Mietminderung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Ohne rechtliche Prüfung besteht das Risiko von Abmahnungen oder sogar einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen. Ein Urteil zeigt die Risiken. Wir empfehlen, vor einer Mietminderung rechtlichen Rat einzuholen.

Auch bei einer laufenden oder drohenden Räumungsklage bestehen häufig rechtliche Optionen. Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Möglichkeiten – etwa durch Fristverlängerungen oder Vollstreckungsschutz. Mehr zum Ablauf der Räumungsklage

Ja. Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht. Diese doppelte Perspektive ermöglicht uns eine realistische und ausgewogene Einschätzung der jeweiligen Situation und führt häufig zu tragfähigen Lösungen.

In dringenden mietrechtlichen Angelegenheiten bemühen wir uns um eine zeitnahe Rückmeldung – in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Gerade bei Kündigungen oder Räumungsklagen ist schnelles Handeln wichtig.

Sobald sich ein mietrechtlicher Konflikt abzeichnet oder Unsicherheit über die eigene Rechtslage besteht, ist eine frühzeitige Beratung sinnvoll. Gerade bei Kündigungen, Mietminderungen oder drohenden Räumungsklagen kann rechtzeitiger anwaltlicher Rat entscheidende Nachteile verhindern. Grundsatz: Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Handlungsspielräume.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen vom Streitwert und Umfang der Tätigkeit ab. Eine Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich auf maximal 190 € netto (226,10 € inkl. MwSt.) begrenzt. Bei uns ist die erste Einschätzung kostenlos. Für außergerichtliche Tätigkeiten bei einem Streitwert von 3.000 € liegen die Gebühren bei ca. 261,30 € netto. Wir informieren Sie vor Mandatierung über die voraussichtlichen Kosten.

Eine reine Erstberatung (Beratungsgebühr) ist für Verbraucher auf maximal 190 € netto begrenzt (§ 34 RVG). Unsere Ersteinschätzung ist jedoch kostenlos – Sie erhalten eine ehrliche Rückmeldung, ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht, bevor Sie sich für eine Mandatierung entscheiden.

In vielen mietrechtlichen Fällen besteht Versicherungsschutz. Gerne prüfen wir für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, und übernehmen auf Wunsch die Deckungsanfrage.

Nicht jede Kündigung ist wirksam. Ob eine Kündigung rechtlich Bestand hat, hängt von mehreren Faktoren ab: dem Kündigungsgrund, der Einhaltung formaler Anforderungen und möglichen Härtegründen gemäß § 574 BGB. Eine rechtliche Prüfung schafft Klarheit über Ihre Handlungsmöglichkeiten. Mehr zur Eigenbedarfskündigung

Eine Mietminderung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Ohne rechtliche Prüfung besteht das Risiko von Abmahnungen oder sogar einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen. Ein Urteil zeigt die Risiken. Wir empfehlen, vor einer Mietminderung rechtlichen Rat einzuholen.

Auch bei einer laufenden oder drohenden Räumungsklage bestehen häufig rechtliche Optionen. Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Möglichkeiten – etwa durch Fristverlängerungen oder Vollstreckungsschutz. Mehr zum Ablauf der Räumungsklage

Ja. Wir vertreten sowohl Mieter als auch Vermieter im Wohnraum- und Gewerberaummietrecht. Diese doppelte Perspektive ermöglicht uns eine realistische und ausgewogene Einschätzung der jeweiligen Situation und führt häufig zu tragfähigen Lösungen.

In dringenden mietrechtlichen Angelegenheiten bemühen wir uns um eine zeitnahe Rückmeldung – in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Gerade bei Kündigungen oder Räumungsklagen ist schnelles Handeln wichtig.

Jetzt Kontakt aufnehmen – Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Sie müssen eine mietrechtliche Situation nicht allein bewerten. Ob Kündigung, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung oder Räumungsklage – eine frühzeitige rechtliche Einschätzung kann entscheidend sein.

Wir sagen Ihnen offen, ob rechtlicher Handlungsbedarf besteht und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Telefon: 0221 – 801 87 670
E-Mail: info@mth-partner.de

Kanzlei Rechtsanwalt Helmer Tieben
Sachsenring 34
50677 Köln

Auf dieser Webseite veröffentlichen und kommentieren wir regelmäßig aktuelle Gerichtsurteile aus dem Bereich des Mietrechts – von Gerichten aus Köln sowie aus dem gesamten Bundesgebiet. Besuchen Sie unseren Blog für weitere Informationen.

So sieht der Ablauf bei uns aus

01

Kontaktaufnahme

Sie rufen mich unter der 0221 – 80187670 an und beschreiben Ihr rechtliches Problem

02

Erstgespräch

Wir besprechen in einem telefonischen Erstgespräch Ihr Problem und je nach Ersteinschätzung folgen weitere Schritte

03

Erstberatung / Treffen

Nach Terminvereinbarung folgt ein Treffen in der Kanzlei, um die notwendigen weiteren Besprechungen oder eine Beratung vorzunehmen

04

Ergebnisse

In enger Abstimmung mit Ihnen erfolgt die rechtliche Vertretung, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen

Haben Sie Fragen?

6 Antworten