✔ Kostenlos & unverbindlich
Die Prüfung ist für Sie komplett kostenfrei und verpflichtet Sie zu nichts.
✔ Vertraulich & sicher
Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
✔ Erste Einschätzung vom Anwaltssystem
Sie erhalten eine fundierte Ersteinschätzung basierend auf juristischen Kriterien.
Viele Menschen haben einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, ohne es zu wissen – etwa durch Abstammung, historische Benachteiligung oder langjährigen Aufenthalt.
Mit diesem Tool erhalten Sie eine schnelle erste Einschätzung, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung möglich ist.
Beantworten Sie einfache Fragen zu Abstammung, Aufenthaltsdauer und persönlicher Situation.
Basierend auf Ihren Antworten prüft unser Anwaltssystem, ob ein Anspruch in Ihrem Fall denkbar ist.
Nach Ihrer Einschätzung erhalten Sie Informationen zu den weiteren Schritten auf dem Weg zur Einbürgerung.
Ich bin Helmer Tieben, LL.M. (International Tax), Rechtsanwalt und seit 2005 bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen. Ich bin auf Mietrecht, Arbeitsrecht, Migrationsrecht und Digitalrecht spezialisiert und betreue sowohl lokale als auch internationale Mandanten. Mit einem Masterabschluss der University of Melbourne und langjähriger Erfahrung in führenden Kanzleien biete ich klare und effektive Rechtslösungen. Sie können mich auch über
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Sie beantworten online einige Fragen zu Ihrer familiären Herkunft, Ihrem Geburtsdatum, dem Familienstand Ihrer Eltern zum Zeitpunkt Ihrer Geburt und möglichen Einbürgerungen Ihrer Vorfahren. Auf dieser Grundlage erhalten Sie eine erste automatisierte und unverbindliche Einschätzung, ob in Ihrem Fall ein Anspruch oder ein möglicher Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit bestehen kann.
Ja. Die Ersteinschätzung auf dieser Seite ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts. Sie dient dazu, Ihren Fall vorab einzuordnen und festzustellen, ob eine vertiefte juristische Prüfung sinnvoll ist.
Nein. Das Ergebnis ist nur eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben. Eine verbindliche rechtliche Bewertung kann erst nach Prüfung der individuellen Unterlagen, Personenstandsdokumente und gegebenenfalls historischer Nachweise erfolgen.
Ja, das ist möglich. Viele Menschen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, ohne es zu wissen, etwa durch einen deutschen Elternteil oder unter bestimmten Voraussetzungen auch aufgrund historischer Benachteiligungen oder besonderer gesetzlicher Regelungen.
Das kann entscheidend sein. Wenn ein deutscher Elternteil vor Ihrer Geburt seine deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, kann die Abstammungskette unterbrochen worden sein. Je nach Sachverhalt kommen aber weiterhin Ausnahmen oder andere Wege in Betracht, zum Beispiel nach Art. 116 Abs. 2 GG, § 5 StAG oder § 14 StAG.
Bei der Staatsangehörigkeit durch Geburt waren Sie rechtlich bereits ab Geburt deutsch; dann geht es meist um die offizielle Feststellung. Der Erwerb durch Erklärung nach § 5 StAG betrifft bestimmte frühere geschlechtsbedingte Benachteiligungen im Staatsangehörigkeitsrecht. Eine Einbürgerung ist dagegen ein eigenständiges Verfahren, wenn kein automatischer Erwerb vorliegt, unter Umständen aber dennoch ein gesetzlicher oder behördlicher Weg besteht.
In vielen Fällen nein. Nach der aktuellen Rechtslage ist doppelte Staatsangehörigkeit seit dem 27. Juni 2024 grundsätzlich zulässig. Ob in Ihrem konkreten Fall Besonderheiten bestehen, sollte dennoch individuell geprüft werden.
Rechtsanwalt Helmer Tieben verfügt seit dem Jahr 2005 über eine Zulassung als Rechtsanwalt. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen im Mietrecht, Arbeitsrecht und Ausländerrecht.
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