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12.05.12
09.05.12
05.04.12
05.04.12
20.03.12
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den folgenden Bereichen:
- Streitigkeiten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses (bei Kündigungen, Abmahnungen, Lohnzahlungen, Weihnachtsgeld etc.).
- Vorbereitung und Erstellung von Auflösungsverträgen mit Abfindung.
- Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft bei Scheinselbständigen).
- Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen.
- Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei unberechtigten Abmahnungen.
- Erstellung oder Überprüfung von Dienstverträgen und Arbeitsverträgen.
- Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Dienstverträgen und Arbeitsverträgen.
- Umfassende Betreuung von Arbeitnehmern und Führungskräften.
- Beratung und Vertretung bei Kündigungsschutzklagen.
- Auswirkung der Behinderung (Schwerbehinderung) von Arbeitnehmern in Bezug auf arbeitsrechtliche Verhältnisse (vgl. SGB IX, Sonderkündigungsrecht).
- Beratung und Vertretung bei physischer oder psychischer Gewalt am Arbeitsplatz (Mobbing, Bossing etc.).
- Beratung zu Mobbingtagebüchern.
- Beratung und Vertretung bei Arbeitsunfällen.
- Beratung und Vertretung bei Versetzung oder bei Änderungskündigung.
- Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und zum Datenschutz.
- Beratung und Abfassung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.
- Beratung und Vertretung in Bezug auf Handelsvertreter
Kollektives Arbeitsrecht:
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Erstellung und Überarbeitung von Betriebsvereinbarungen.
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Beratung im Tarifrecht und im Betriebsverfassungsrecht etc.
Internationales Arbeitsrecht:
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Insbesondere internationaler Personaleinsatz.
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Beratung und Betreuung bei Entsendungen von Mitarbeitern (Expatriates) in Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland (z. B. ehemalige GUS-Staaten, etc.).
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Betreuung ausländischer Investoren (z. B. Unternehmen der ehemaligen GUS-Staaten oder der USA, UK, Kanada, Australien, Neuseeland etc.) bei Mitarbeitereinsatz in Deutschland (Inpatriates).
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Vertragsgestaltung, steuerliche Besonderheiten (Steuerausgleichsberechnungen) etc.

Kontakt-Formular
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Pressemitteilung: Anspruch auf Vereinbarung eines VersorgungsrechtsPressemitteilung 34/12 vom 15.05.2012
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Urteil: Betriebliche Altersversorgung - ergänzende Vertragsauslegung - Anpassung einer BetriebsrenteUrteil 3 AZR 803/09 vom 17.04.2012
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Urteil: Arbeitnehmerüberlassung und Dienstvertrag - Einsatz von BeliehenenUrteil 7 AZR 723/10 vom 18.01.2012
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Urteil: Begriff der betrieblichen AltersversorgungUrteil 3 AZR 260/10 vom 14.02.2012
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Beschluss: Zulässigkeit eines Feststellungsantrags - Tendenzträgereigenschaft von erzieherisch tätigwerdenden AusbildernBeschluss 1 ABR 58/10 vom 07.02.2012
- Bereitgestellt vom Bundesarbeitsgericht
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16.05.2012, 01:00
Keine Auskunft über Ablehnung -
16.05.2012, 01:00
Ordentliche Preisauszeichnung -
16.05.2012, 01:00
Whistleblower -
09.05.2012, 01:00
Vorsicht Millionär -
07.05.2012, 01:00
Steuersparmodell Ehe - Bereitgestellt von der ARAG Versicherung




