Zeige mehr:

» Arbeitsrecht » Mietrecht Rechtsanwalt » Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht » Familienrecht und Erbrecht » Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung » Handelsrecht und Gesellschaftsrecht » Verwaltungsrecht und Baurecht » Ausländerrecht » Erneuerbare Energien » Juristische Übersetzungen

Suche

 

Artikel zum Thema

Weitere Artikel

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber in den folgenden Bereichen:

  • Streitigkeiten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses (bei Kündigungen, Abmahnungen, Lohnzahlungen, Weihnachtsgeld etc.).
  • Vorbereitung und Erstellung von Auflösungsverträgen mit Abfindung.
  • Vertretung bei Statusklagen (Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft bei Scheinselbständigen).
  • Erstellung und Überprüfung von Arbeitszeugnissen.
  • Beratung zu Abmahnungen und zum Vorgehen bei unberechtigten Abmahnungen.
  • Erstellung oder Überprüfung von Dienstverträgen und Arbeitsverträgen.
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus Dienstverträgen und Arbeitsverträgen.
  • Umfassende Betreuung von Arbeitnehmern und Führungskräften.
  • Beratung und Vertretung bei Kündigungsschutzklagen.
  • Auswirkung der Behinderung (Schwerbehinderung) von Arbeitnehmern in Bezug auf arbeitsrechtliche Verhältnisse (vgl. SGB IX, Sonderkündigungsrecht).
  • Beratung und Vertretung bei physischer oder psychischer Gewalt am Arbeitsplatz (Mobbing, Bossing etc.).
  • Beratung zu Mobbingtagebüchern.
  • Beratung und Vertretung bei Arbeitsunfällen.
  • Beratung und Vertretung bei Versetzung oder bei Änderungskündigung.
  • Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz von Betriebsgeheimnissen und zum Datenschutz.
  • Beratung und Abfassung von nachvertraglichen Wettbewerbsverboten.
  • Beratung und Vertretung in Bezug auf Handelsvertreter

Kollektives Arbeitsrecht:

  • Erstellung und Überarbeitung von Betriebsvereinbarungen.

  • Beratung im Tarifrecht und im Betriebsverfassungsrecht etc.

Internationales Arbeitsrecht:

  • Insbesondere internationaler Personaleinsatz.

  • Beratung und Betreuung bei Entsendungen von Mitarbeitern (Expatriates) in Tochterunternehmen mit Sitz im Ausland (z. B. ehemalige GUS-Staaten, etc.).

  • Betreuung ausländischer Investoren (z. B. Unternehmen der ehemaligen GUS-Staaten oder der USA, UK, Kanada, Australien, Neuseeland etc.) bei Mitarbeitereinsatz in Deutschland (Inpatriates).

  • Vertragsgestaltung, steuerliche Besonderheiten (Steuerausgleichsberechnungen) etc.

Kontakt-Formular



Mitglied im Anwaltverein
Name*:

E-mail*:

Telefon:

Comment*:


prev next
Anwalts-Website mit Informations-Mehrwert