Verkehrsrecht: Verhalten nach einem Unfall (verschuldet oder unverschuldet)
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Tel.: 0221 - 80187670

Zivilrecht
Veröffentlicht:
Aktualisiert am:
von: Helmer Tieben

Sofort nach einem Unfall (verschuldet oder unverschuldet), sollten Sie als Unfallbeteiligter möglichst sorgfältig Beweise sammeln. Dazu gehört es, Personalien von Unfallzeugen zu sammeln, Fotos von der Unfallstelle zu machen und die Polizei zu rufen.

Gegenüber der Polizei muss der Unfallbeteiligte zunächst nur seine Personalien weitergeben. Gerade Fragen über eventuelle Körperschäden bzw. Verletzungen sollte man zunächst wenig konkret beantworten, um sich nicht potentielle Schadensersatz- bzw. Schmerzenzgeldansprüche abzuschneiden.

Auch wenn Sie an dem Unfall unschuldig sind, sollten Sie direkt einen Rechtsanwalt einschalten, da die Kosten des Rechtsanwalts grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen.

Sie als Unfallbeteiligter können sich sowohl den Gutachter als auch die Werkstatt frei aussuchen und müssen sich nicht von der gegnerischen Versicherung auf „freie“ Gutachter verweisen lassen. Bei Schäden ab EUR 600,00 müssen auch die Gutachterkosten grundsätzlich von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Solange sich Ihr PKW in der Werkstatt befindet, können Sie sich immer einen Mietwagen nehmen und die dafür anfallenden Kosten von der gegnerischen Versicherung ersetzt verlangen. Sollten Sie sich keinen Ersatzwagen beschaffen, kann Ihnen ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zustehen.

Ersatz kann für die folgenden weiteren Kosten verlangt werden:

Abschleppkosten

Gutachten bzw. Kostenvoranschlag

Sachverständigenkosten

Reparaturkosten

Anwaltskosten

Wertminderung

(Neu-)Zulassungskosten

Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert (bei Kauf eines Ersatzwagens)

Mietwagenkosten bzw Nutzungsausfall

Kosten für beschädigte Gegenstände

Verdienstausfall

entgangener Gewinn

Ärztliche Behandlungskosten

Medikamente/Massagen

Schmerzensgeld (z. B. beim HWS-Schleudertrauma)

Haushaltshilfen

Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de

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