Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, 10. Juli 2024, Az: 4 HK O 7215/23
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az: 4 HK O 7215/23 vom 10. Juli 2024) zeigt, wie wichtig ein korrektes Impressum gemäß dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist. Fehler oder Versäumnisse können hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Impressum Generator
Worum ging es im Fall?
Im Mittelpunkt stand eine Hotelwebseite, deren Impressum nach dem Tod der ursprünglichen Inhaberin nicht aktualisiert wurde. Der beklagte Miterbe und Prokurist versäumte es, die Webseite entsprechend anzupassen. Dies führte dazu, dass ein Verein zur Förderung fairen Wettbewerbs (der Kläger) Klage gegen die bereits verstorbene Hotelinhaberin einreichte, was unnötige Rechtsverfolgungskosten verursachte.
Rechtliche Hintergründe: Die Aktualisierungspflicht nach dem DDG
Gemäß § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das Telemediengesetz (TMG) abgelöst hat, besteht eine gesetzliche Pflicht, das Impressum einer Webseite aktuell und richtig zu halten. Diese Pflicht geht im Falle des Todes des ursprünglichen Inhabers auf die Erben über, welche spätestens sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls das Impressum aktualisieren müssen.
Darüber hinaus regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) weitere wettbewerbsrechtliche Folgen eines fehlerhaften Impressums. Verstöße können nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, sondern auch Abmahnungen und einstweilige Verfügungen nach sich ziehen. Zudem verpflichtet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Webseitenbetreiber dazu, datenschutzrechtliche Informationen im Impressum bereitzuhalten, was weitere Risiken bei Nichtbeachtung birgt.
Urteil: Schadensersatz wegen Verletzung der Impressumspflicht
Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte gegen seine Pflicht aus § 5 DDG verstoßen hatte und somit nach § 823 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) schadensersatzpflichtig wurde. Diese Pflichtverletzung wurde als fahrlässig bewertet, da der Beklagte als Einzelprokurist in der Lage gewesen wäre, das Impressum eigenständig zu aktualisieren. Der entstandene Schaden belief sich auf insgesamt 2.533,76 Euro.
Folgen für den Verantwortlichen: Zahlungspflicht und Zinsen
Das Gericht verurteilte den Beklagten, den entstandenen Schaden zu erstatten, zuzüglich einer Verzinsung in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, beginnend ab dem 21. Januar 2023. Der Beklagte trägt somit sowohl die Hauptforderung als auch die anfallenden Prozesskosten.
Bedeutung des Urteils für Webseitenbetreiber
Das Urteil unterstreicht, dass Webseitenbetreiber ihr Impressum kontinuierlich aktuell halten müssen. Insbesondere bei Veränderungen wie Tod oder Erbfolge ist sofortiges Handeln geboten. Sonst drohen empfindliche finanzielle Konsequenzen und rechtliche Maßnahmen.
Handlungsanweisung: Rechtssicheres Impressum nach DDG erstellen
Um ein rechtssicheres Impressum nach den Vorgaben des DDG zu erstellen, beachten Sie diese Schritte:
- Angaben zur Identität: Vollständiger Name, ladungsfähige Anschrift sowie Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail).
- Rechtsform und Vertretungsbefugnis: Juristische Personen nennen ihre Rechtsform und vertretungsberechtigten Personen.
- Registereintragungen: Falls zutreffend, Registergericht und Registernummer angeben.
- Umsatzsteuer-ID: Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer, falls vorhanden.
- Berufsrechtliche Angaben: Aufsichtsbehörden und berufsrechtliche Vorschriften bei reglementierten Berufen.
- Haftungsausschluss: Klarer Hinweis zur Haftung für externe Links.
Prüfen und aktualisieren Sie Ihr Impressum regelmäßig, besonders bei relevanten Veränderungen: Impressum Generator