Kammergericht Berlin, 01.07.2016, Az.: 14 U 23/15
Heizkostenabrechnungen sind fehleranfällig und daher kommt es häufig vor, dass diese falsch sind. In den allermeisten Fällen ist die Heizkostenabrechnung Bestandteil der Nebenkostenabrechnung insgesamt, davon kann jedoch abgewichen werden, wenn dies vertraglich vereinbart worden ist.
Mietrecht Heizkosten im Überblick
Bei Streitigkeiten um Heizkosten sollten Vermieter und Mieter die Regelungen im Mietrecht Heizkosten genau kennen. Nur so lassen sich Rechte und Pflichten klar durchsetzen.
Der Vermieter ist gemäß § 556 III 2 BGB verpflichtet, nach Ablauf des mietvertraglich vereinbarten Abrechnungszeitraumes die Nebenkosten für die an den Mieter vermietete Wohnung abzurechnen. Zu den Nebenkosten gehören ebenso und vor allem auch die Heizkosten. Sie berechnen sich nach Maßgabe der Heizkostenverordnung. Von den Vorgaben der Heizkostenverordnung darf der Vermieter nicht abweichen.
Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB beginnt die Abrechnungsfrist für die Heizkosten mit dem Ende des maßgeblichen Abrechnungszeitraums und beträgt zwölf Monate. Diese Zwölfmonatsfrist ist eine Ausschlussfrist zulasten des Vermieters. Ist diese Frist abgelaufen, so kann der Vermieter generell keine Nachforderungen mehr geltend machen. Ausnahmen sind gegeben, wenn er die verspätete Geltendmachung selbst nicht zu vertreten hat.
Umgekehrt kann der Mieter gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB die ihm vorgelegte Heizkostenabrechnung nur binnen zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung beanstanden. Sobald diese Frist vorbei ist, ist auch der Mieter mit Einwendungen ausgeschlossen.
Kalo Abrechnung falsch
Eine Kalo Abrechnung falsch kann zu erheblichen Rückforderungen führen. Betroffene sollten innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch einlegen.
Heizkostenabrechnung richtig machen
Viele Konflikte entstehen, weil Vermieter die Heizkostenabrechnung richtig machen müssen, um rechtssichere Forderungen zu stellen. Fehler führen oft zu Rückforderungen.
Sachverhalt des gerichtlichen Verfahrens:
Minol Abrechnung falsch – was nun?
Kommt es vor, dass eine Minol Abrechnung falsch erstellt wurde, können betroffene Mieter oder Vermieter rechtliche Schritte prüfen. Eine schnelle Überprüfung verhindert spätere Nachteile.
Nebenkostenabrechnungen waren fehlerhaft erstellt worden
Die Klägerinnen (Vermieterinnen) hatten im Jahr 2011 festgestellt, dass die durch die Beklagte (Energiedienstleister) erstellten Nebenkostenabrechnungen für 2008 sowie 2009 fehlerhaft gewesen waren. Dies hatte Folgen, da die Fehlerhaftigkeit bei der Weiterberechnung an die Mieter zum einen zu überhöhten Forderungen führte und zum anderen waren weitgegebene Kosten an die Mieter auch zu niedrig berechnet worden. Mit Rücksicht auf § 556 Abs. 3 S. 3 BGB war ein Ausgleich der damit an die Mieter zu erstattenden Überzahlungen durch Nachforderungen an die anderen Mieter nicht möglich.
Zu hohe Heizkosten Mietrecht
Haben Mieter den Eindruck, dass sie zu hohe Heizkosten Mietrecht zahlen, lohnt sich eine anwaltliche Prüfung. Häufig sind Fehler in der Verteilung oder Berechnung der Grund.
Mieter hatten zu hohe Heizkosten bezahlt – Vermieterin verklagte Energiedienstleister
Der durch die fehlerhafte Abrechnung entstandene Schaden lag in dem vorliegenden Fall darin, dass diverse Mieter wegen der unrichtigen Abrechnung zu hohe Heizkosten gezahlt hatten und diese auch zurückfordern konnten. Dies wurde durch das erstinstanzliche Gericht festgestellt. Der Rückzahlungsanspruch war auch nicht wegen Ablaufs der Einwendungsfrist aus § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB ausgeschlossen, da der Fehler in den Abrechnungen für die Mieter nicht erkennbar gewesen war. Gegen diese Entscheidung legte die Beklagte (Energiedienstleisterin) Berufung ein.
Entscheidung des Kammergerichts Berlin
Vermieterin hatte Schadensersatzanspruch gegen Energiedienstleister
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts und wies die Berufung der Beklagten zurück. Es wurde bestätigt, dass dem Vermieter aufgrund der fehlerhaften Abrechnungen gemäß § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Energiedienstleister zustand.
Nach Ansicht des Gerichts war es ebenso zutreffend, dass der Klägerin (Vermieterin) wegen § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB (Fristablauf) keine Nachforderungen an den Mieter zustünden, welche zu wenig an Heiz- und Warmkosten gezahlt haben.
Vonovia Heizkostenabrechnung falsch
Immer wieder berichten Mieter, dass ihre Vonovia Heizkostenabrechnung falsch sei. In solchen Fällen gilt es, Belege anzufordern und die Zahlen zu vergleichen.
Klage gegen Brunata
In Fällen fehlerhafter Abrechnungen kann auch eine Klage gegen Brunata oder andere Abrechnungsdienstleister in Betracht kommen. Gerichte prüfen dabei, ob Pflichtverletzungen vorliegen.
Techem Geschäftsführung und Verantwortung
Die Techem Geschäftsführung trägt die Verantwortung für ordnungsgemäße Abrechnungen. Fehler können weitreichende rechtliche Folgen haben.
Techem fehlerhafte Abrechnung
Kommt es zu einer Techem fehlerhafte Abrechnung, besteht Anspruch auf Korrektur und ggf. Schadensersatz. Betroffene sollten zeitnah handeln.
Vermieterin musste Mietern Geld zurückzahlen
Zusätzlich sei es nach Ansicht des Gerichts richtig, dass der Vermieter die Rückforderung der Mieter, die zu viel gezahlt hatten, nicht gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB habe verweigern dürfen. Für die Mieter sei der Fehler in den Abrechnungen nicht erkennbar gewesen, sodass sie das Unterlassen der Einwendungen nicht zu verschulden hatten.
Quelle: Kammergericht Berlin
Techem Abrechnung falsch
Wenn eine Techem Abrechnung falsch erstellt wird, haften Dienstleister für entstandene Schäden. Eine gerichtliche Klärung ist oft notwendig.
Heizkostenverteiler manipulieren
Manchmal wird versucht, Heizkosten zu reduzieren, indem Mieter den Heizkostenverteiler manipulieren. Solche Handlungen sind strafbar und führen zu Schadensersatzforderungen.
Wichtiger Hinweis: Der Inhalt dieses Beitrages ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der behandelten Materie machen es jedoch erforderlich, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Einspruch Heizkostenabrechnung
Wer eine Abrechnung anzweifelt, muss rechtzeitig Einspruch Heizkostenabrechnung einlegen. Nur so bleibt der Anspruch bestehen.
Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen, rufen Sie uns unverbindlich unter der Rufnummer 0221 – 80187670 an oder schicken uns eine Email an info@mth-partner.de
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