Im Jahr 2016 sorgte ein Referendum in Großbritannien. Beschlossen wurde der sogenannte „Brexit“, der Austritt Großbritanniens aus der EU. Dieses Ergebnis der Abstimmung überraschte viele Briten und wohl noch mehr Europäer. Es folgten große Diskussionen über die politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Folgen des Austritts, zumal Großbritannien der erste Staat ist, der wieder aus der EU ausgetreten ist. Im Folgenden soll in den Blick genommen werden, welche rechtlichen Konsequenzen der Brexit eigentlich für Briten in Deutschland hat und was sie gegen mögliche Nachteile tun können.
Verlust der Unionsbürgerschaft
Nach Art. 9 des Vertrags über die Europäische Union (EUV, Gründungsvertrag der EU) sind die Staatsangehörigen aller Mitgliedstaaten gleichzeitig Unionsbürger, also Bürger der EU. Ein deutscher Staatsbürger ist demnach genauso Unionsbürger wie beispielsweise ein französischer Staatsbürger. Der Austritt Großbritanniens aus der EU bedeutet aber nun, dass die britischen Staatsbürger nicht mehr Unionsbürger sind, da Großbritannien kein Mitgliedsstaat der EU mehr ist. Dies hat zahlreiche Konsequenzen für britische Staatsangehörige, die sich in der EU aufhalten. Die wichtigsten sind:
- Verlust des Aufenthaltsrechts in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten
- Verlust der Arbeitserlaubnis
- Verlust des Wahlrechts für Europaparlaments- und Kommunalwahlen
Da Großbritannien trotz Austritts noch bis zum 31.12.2020 als Mitgliedstaat der EU angesehen wird, treten diese Rechtsverluste erst zum Ende des Jahres 2020 ein.
Was kann ich als Brite gegen den Verlust dieser Rechte tun?
Da es bislang kein Abkommen zwischen der EU und Großbritannien oder zwischen Deutschland und Großbritannien gibt, das die Rechte der Briten regelt, ist derzeit nur eine Möglichkeit ersichtlich, den Verlust zahlreicher Rechte, insbesondere des Wahlrechts, zu vermeiden: Einbürgerung in einem Mitgliedstaat der EU. Denn dann bestehen die Rechte weiter fort, da man wieder Unionsbürger ist.
Welche Voraussetzungen muss ich für eine erfolgreiche Einbürgerung erfüllen?
Wie man deutscher Staatsbürger wird, ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. § 10 StAG regelt einen Anspruch auf Einbürgerung von Ausländern, ohne der Behörde einen Ermessensspielraum einzuräumen. Das bedeutet, dass die Behörde einem Antrag auf Einbürgerung stattgeben muss, wenn die im Folgenden aufgezählten Voraussetzungen erfüllt sind:
5 Jahre gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland.
Sie kann sogar auf 3 Jahre verkürzt werden, wenn der Einbürgerungsbewerber besondere Integrationsleistungen vorweisen kann.
- Die Staatsangehörigkeit und Identität muss geklärt sein
- Zum Nachweis von Staatsangehörigkeit und Identität genügen offizielle britische Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass)
- Ein Bekenntnis zur freiheitlichen Grundordnung des Grundgesetzes muss abgegeben werden
- Ein Bekenntnis keine verfassungswidrigen Bestrebungen zu verfolgen
- Der Lebensunterhalt muss gesichert sein
- Es darf keine Straffälligkeit vorliegen
- Ausreichende Deutschkenntnisse (mind. Sprachniveau B1) müssen nachgewiesen werden
- Erfolgreiches Bestehen eines Einbürgerungstests
Nach dem 31.12.2020 muss außerdem eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis vorgelegt werden, die zuvor separat beantragt werden muss.
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