Mit der Blauen Karte EU gemäß § 18b Abs. 2 AufenthG, ist ein neuer Aufenthaltstitel im Aufenthaltsgesetz entstanden, der bei erstmaliger Erteilung auf höchstens vier Jahre befristet wird.
Ausländerrecht: Die Blaue Karte EU nach Einführung des Fachkräfteinwanderungsgesetzes
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