Ausländerrecht Archive - Seite 2 von 57 - MTH Rechtsanwälte Köln
Rechtsanwalt Tieben

Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Beschäftigt ein Arbeitgeber einen Ausländer illegal, muss er die Kosten der Abschiebung bezahlen

Ausländerrecht
von: Helmer Tieben
Für die Kosten der Abschiebung oder Zurückschiebung haftet: 1. wer als Arbeitgeber den Ausländer als Arbeitnehmer beschäftigt hat, dem die Ausübung der Erwerbstätigkeit nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht erlaubt war; 2. ein Unternehmer, für den ein Arbeitgeber als unmittelbarer Auftragnehmer Leistungen erbracht hat, wenn ihm bekannt war oder er bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass der Arbeitgeber für die Erbringung der Leistung den Ausländer als Arbeitnehmer eingesetzt hat, dem die Ausübung der Erwerbstätigkeit nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht erlaubt war; 3. wer als Generalunternehmer oder zwischengeschalteter Unternehmer ohne unmittelbare vertragliche Beziehungen zu dem Arbeitgeber Kenntnis von der Beschäftigung des Ausländers hat, dem die Ausübung der Erwerbstätigkeit nach den Vorschriften dieses Gesetzes nicht erlaubt war; 4. wer eine nach § 96 strafbare Handlung oder eine nach § 95 strafbare Teilnahme begeht; 5. der Ausländer, soweit die Kosten von den anderen Kostenschuldnern nicht beigetrieben werden können.