Die Bestimmungen zur Residenzpflicht (räumliche Beschränkung) im Asylverfahren finden sich in §§ 56 ff AsylG. So besagt § 56 AsylG: 1) Die Aufenthaltsgestattung ist räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt. 2) Wenn der Ausländer verpflichtet ist, in dem Bezirk einer anderen Ausländerbehörde Aufenthalt zu nehmen, ist die Aufenthaltsgestattung räumlich auf deren Bezirk beschränkt.
Der Erfolg eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt zunächst voraus, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind. Hierbei handelt es sich um verfahrensrechtliche Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit sich das Verwaltungsgericht mit dem Antragsbegehren befassen darf
Spezialitätenrestaurants sind nur solche Restaurants, in denen landesspezifische Speisen zubereitet werden. Der Betrieb muss geprägt sein vom Angebot ausländischer Speisen, die nach Rezepten des jeweiligen Landes zubereitetet werden. Keine Spezialitätenrestaurants sind: Imbiss-Betriebe, Catering-Unternehmen und Liefer-Services.
Eine Einbürgerung ist ausgeschlossen, wenn Sie wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt wurden, sofern diese nicht gemäß § 12a Staatsangehörigkeitsgesetz außer Betracht bleibt (z.B. Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen). Auch wenn gegen Sie aufgrund Ihrer Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden ist, ist dies ein Hinderungsgrund für die Einbürgerung.