Die Einbürgerung ist für den Einbürgerungsbewerber mit einigen staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten verbunden. Die Privilegien der deutschen Staatsbürgerschaft sind allerdings erheblich, so dass auch die Prüfung, ob ein Bewerber zur Erlangung der Staatsbürgerschaft berechtigt ist, sehr streng ist.
European Court of Justice (ECJ), 21.12.2011, C-425/10, C-424/10 The ECJ held in a preliminary ruling procedure (Case C-425/10, C-424/10) that periods of residence completed by a national of a non-Member State before the accession of that State to the EU must be taken into account in calculating the five-year qualifying period, provided they were completed… Weiterlesen
Bundesverwaltungsgericht, 20.03.2012, Az.: 5 C 5.11 Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Gem. § 3 StAG wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben – durch Geburt gem. § 4 StAG, – durch Erklärung nach § 5 StAG, – durch Annahme als Kind nach § 6 StAG, – durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß §… Weiterlesen
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, 12.01.2012, 2 L 151/10 Insbesondere unter dem mittlerweile aufgehobenen Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge (HumHAG) bildeten Kontingentflüchtlinge in Deutschland eine besonders privilegierte Sondergruppe unter den Ausländern, da sie – nach der Aufnahme in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhielten (§ 1 III… Weiterlesen