Grundsätzlich ist es zwingende Voraussetzung, dass ein Ausländer, welcher die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis begehrt, seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln (z. B. ALG II oder Grundsicherung) sichern kann. In bestimmten Fällen kann es davon aber Ausnahmen geben.
Wird eine Einbürgerung durch Falschangaben von dem Einbürgerungsbewerber erschlichen, kann die Einbürgerung wie jeder andere Verwaltungsakt auch wieder zurück genommen werden. Die Rücknahme hat aber dann nicht automatisch zur Folge, dass der vormals bestehende Aufenthaltstitel nach der Rücknahme wieder „auflebt“.
This article provides an overview over the different kinds of residence titles the German Immigration Law offers to foreigners residing outside or inside of Germany.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über die verschiedenen Zwecke, welche einen ausländischen Staatsangehörigen zum Erwerb eines deutschen Aufenthaltstitels berechtigen können.