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Internetrecht: Impressumspflicht nach dem DDG: Rechtssicheres Impressum erstellen

Ein rechtssicheres Impressum ist für Betreiber von Websites unverzichtbar, um rechtliche Risiken zu vermeiden. Seit dem 14. Mai 2024 gilt dabei nicht mehr das Telemediengesetz (TMG), sondern das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) als Rechtsgrundlage​. Das TMG ist außer Kraft getreten und wurde durch das DDG ersetzt – die Impressumspflicht bleibt jedoch inhaltlich unverändert in Kraft​. In diesem Artikel erfahren Sie die aktuellen rechtlichen Hintergründe zur DDG-Impressumspflicht und erhalten eine Anleitung, wie Sie Ihr rechtliches Impressum nach den neuesten Vorgaben erstellen oder aktualisieren. Sie können dafür auch den folgenden Impressumgenerator benutzen, um ein rechtssicheres Impressum für Deutschland zu erstellen: https://www.mth-partner.de/impressumgenerator/impressum-generator.php

Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt Telemediengesetz (TMG)

Das Digitale-Dienste-Gesetz ist die deutsche Umsetzung des EU-Digital Services Act und seit Mai 2024 die maßgebliche Regelung für Online-Dienste​. Eine wesentliche Änderung betrifft die Impressumspflicht: Früher ergab sich diese Pflicht aus § 5 TMG, jetzt findet sie sich in § 5 DDG wieder​. Inhaltlich hat sich an den geforderten Angaben nichts geändert, lediglich die Gesetzesbezeichnung ist neu. Website-Betreiber sollten daher alle Verweise auf das TMG (z.B. Formulierungen wie „Angaben gemäß § 5 TMG“) in ihrem Impressum durch Verweise auf das DDG ersetzen. Wer weiterhin auf ein nicht mehr existierendes Gesetz verweist, riskiert Abmahnungen​.

Tipp: Es ist nicht zwingend erforderlich, im Impressum überhaupt einen Gesetzesparagrafen zu zitieren​. In der Praxis hat es sich aber eingebürgert, z.B. „Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 DDG“ anzugeben. Wichtig ist vor allem, dass die vorgeschriebenen Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar auf Ihrer Website bereitstehen​ (meist geschieht das über einen gut sichtbaren „Impressum“-Link im Footer).

Was gehört in ein rechtssicheres Impressum nach dem DDG?

Die Impressumspflicht nach dem DDG verlangt die gleichen Pflichtangaben wie zuvor nach dem TMG. Um ein vollständiges, rechtliches Impressum zu haben, müssen folgende Informationen enthalten sein:

  • Name und Anschrift des Anbieters: Nennen Sie Ihren vollständigen Namen bzw. bei Firmen den vollständigen Unternehmensnamen mit Rechtsform (z.B. GmbH, e.V.). Außerdem ist eine ladungsfähige Anschrift anzugeben – Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort (ein Postfach genügt nicht)​. Bei juristischen Personen ist der Sitz der Gesellschaft anzugeben.

  • Kontaktinformationen: Geben Sie mindestens eine E-Mail-Adresse sowie einen weiteren Weg zur schnellen Kontaktaufnahme an​. In der Regel wird hier eine Telefonnummer genannt. (Alternativ wäre auch z.B. eine Faxnummer möglich, doch ein direktes Kommunikationsmittel sollte vorhanden sein.)

  • Vertretungsberechtigte Person(en): Falls es sich beim Diensteanbieter um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt (z.B. eine GmbH, Verein oder GbR), müssen die Namen der vertretungsberechtigten Verantwortlichen angegeben werden​ – etwa Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder. (Einzelnamen mit Funktionen genügen; private Adressen dieser Personen müssen nicht separat aufgeführt werden, solange eine Geschäftsanschrift angegeben ist​.)

  • Registereintrag: Ist Ihr Unternehmen oder Verein im Handelsregister, Vereinsregister oder einem ähnlichen Register eingetragen, so geben Sie das Register und die Registernummer an​ (z.B. Handelsregister: Amtsgericht Musterstadt, HRB 12345).

  • Aufsichtsbehörde (bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten): Üben Sie eine Tätigkeit aus, die einer behördlichen Zulassung bedarf, nennen Sie die zuständige Aufsichtsbehörde​. Beispiel: Bei einer Rechtsanwaltskanzlei wäre die Rechtsanwaltskammer anzugeben, bei einem Handwerksbetrieb ggf. die Handwerkskammer.

  • Umsatzsteuer-ID: Besitzen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a UStG oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, müssen Sie diese im Impressum aufführen​ (z.B. USt-IdNr.: DE123456789).

  • Berufs- oder branchenspezifische Angaben: Für reglementierte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater usw.) sind zusätzliche Informationen erforderlich. Dazu zählen etwa die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, sowie Angaben zu den geltenden berufsrechtlichen Regelungen (inklusive Hinweise, wo diese z.B. online einsehbar sind)​.

  • Verantwortliche*r für journalistisch-redaktionelle Inhalte: Betreiben Sie auf Ihrer Seite einen Blog, Nachrichtenportal oder sonstige redaktionell gestaltete Inhalte, müssen Sie gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) eine verantwortliche Person mit Namen und Anschrift benennen​ (oft als „V.i.S.d.P.“ im Impressum angegeben). Diese Person muss volljährig und im Inland ansässig sein.

Hinweis: Je nach Geschäftsmodell können weitere Informationspflichten hinzukommen. Beispielsweise müssen viele Online-Händler einen Hinweis auf die Streitbeilegungsplattform der EU und eine Erklärung zur Teilnahme am Verbraucherschlichtungsverfahren (§§ 36, 37 VSBG) ins Impressum aufnehmen. Prüfen Sie daher, ob für Ihre Branche oder Ihr Angebot spezielle Vorgaben gelten, und ergänzen Sie Ihr Impressum entsprechend.

Schritt-für-Schritt: Impressum erstellen nach aktuellen Vorgaben

Damit Sie ein Impressum erstellen, das den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht, gehen Sie am besten folgendermaßen vor:

  1. Prüfen Sie die Impressumspflicht: Stellen Sie zunächst fest, ob Ihre Website unter die Impressumspflicht fällt. Grundsätzlich benötigen alle geschäftsmäßig angebotenen digitalen Dienste ein Impressum – das umfasst praktisch alle Webseiten, Blogs oder Online-Angebote, die nicht rein privater Natur sind. Im Zweifel ist es sicherer, ein Impressum bereitzustellen.

  2. Alle erforderlichen Informationen zusammenstellen: Nutzen Sie die obige Liste der Pflichtangaben als Checkliste. Sammeln Sie alle für Ihr Angebot relevanten Daten – vom Namen/Adresse über Kontaktwege bis zu Registernummern oder Berufsangaben. Achten Sie darauf, dass die Anschrift aktuell und vollständig ist. Wenn Sie ungern Ihre Privatadresse veröffentlichen, können Sie ggf. eine Büro- oder Geschäftsadresse verwenden, solange dort amtliche Post empfangen werden kann.

  3. Impressumstext formulieren: Formulieren Sie Ihr Impressum möglichst klar und strukturiert. Sie können die einzelnen Angaben z.B. unter Überschriften wie Anbieter, Vertretungsberechtigter, Kontakt usw. auflisten. Viele orientieren sich an gängigen Muster-Impressums oder nutzen Impressum-Generatoren als Vorlage – diese können helfen, sollten aber immer an den eigenen Fall angepasst und auf Richtigkeit geprüft werden.

  4. Aktuelle Gesetzesbezüge verwenden: Achten Sie darauf, die korrekte Rechtsgrundlage anzugeben, falls Sie sie erwähnen. Schreiben Sie also statt „§ 5 TMG“ nun „§ 5 DDG“, da das Telemediengesetz nicht mehr gilt. Alternativ können Sie Begriffe wie „Anbieterkennzeichnung“ verwenden, ohne das Gesetz zu nennen. Wichtig ist, dass der Inhalt stimmt – die Aktualität der Gesetzesnennung unterstreicht jedoch die Rechtssicherheit.

  5. Impressum leicht auffindbar veröffentlichen: Platzieren Sie den Impressums-Link gut sichtbar auf Ihrer Website, idealerweise auf jeder Seite (üblich ist im Footer oder im Hauptmenü). Der Link sollte eindeutig benannt sein (etwa „Impressum“ oder „Kontakt & Impressum“) und direkt zur Impressumsseite führen. So stellen Sie sicher, dass die Angaben ständig verfügbar und unmittelbar erreichbar sind, wie es das Gesetz verlangt​.

  6. Regelmäßig aktualisieren: Überprüfen Sie Ihr Impressum in regelmäßigen Abständen auf Aktualität. Ändern sich z.B. Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer, der Unternehmensname oder rechtliche Rahmenbedingungen, muss das Impressum sofort angepasst werden. Ein veraltetes Impressum – etwa mit falscher Adresse oder veralteten Gesetzesangaben – kann im Ernstfall ebenso abgemahnt werden wie ein fehlendes Impressum.

Fazit

Die Impressumspflicht nach dem DDG unterscheidet sich inhaltlich kaum von der früheren Regelung im TMG – jedes geschäftsmäßige Online-Angebot muss ein vollständiges Impressum mit allen vorgeschriebenen Angaben bereithalten. Neu ist vor allem, dass Sie jetzt auf das Digitale-Dienste-Gesetz verweisen sollten, um ein rechtssicheres Impressum zu gewährleisten. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihr Impressum zu überprüfen und zu aktualisieren. So stellen Sie sicher, dass Ihr Webauftritt den aktuellen gesetzlichen Vorgaben entspricht und Sie kein unnötiges Abmahnrisiko eingehen. Mit einem korrekten, aktuellen und gut auffindbaren rechtlichen Impressum sind Sie auf der sicheren Seite und erfüllen die Anforderungen des DDG gewissenhaft.

Sie können dafür auch den folgenden Impressumgenerator benutzen, um ein rechtssicheres Impressum für Deutschland zu erstellen: https://www.mth-partner.de/impressumgenerator/impressum-generator.php

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