Sozialrecht: Powerpoint-Präsentation zum Betreuungsrecht

Die Betreuung ist im Wesentlichen in den §§ 1896 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Durch das Betreuungsrecht wird die frühere Entmündigung ersetzt.

Das Betreuungsrecht soll dafür sorgen, dass für hilfsbedürftige Personen ein rechtlicher Betreuer bestellt wird, der in einem vom Gericht festzulegenden Umfang für diese handelt.

Der betroffenen Person soll dabei ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung erhalten bleiben.

Mit dieser Powerpoint-Präsentation können Sie sich einen kurzen Überblick über die Voraussetzungen und das Verfahren einer gesetzlichen Betreuung verschaffen.

Bild von Helmer Tieben

Helmer Tieben

Ich bin Helmer Tieben, LL.M. (International Tax), Rechtsanwalt und seit 2005 bei der Rechtsanwaltskammer Köln zugelassen. Ich bin auf Mietrecht, Arbeitsrecht, Migrationsrecht und Digitalrecht spezialisiert und betreue sowohl lokale als auch internationale Mandanten. Mit einem Masterabschluss der University of Melbourne und langjähriger Erfahrung in führenden Kanzleien biete ich klare und effektive Rechtslösungen.

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