Den PC hochfahren, das Einrichten der Maschinen und auch das Ausschalten dieser sind als Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers einzustufen und gehören somit zur Arbeitszeit. Diese Rüstzeit ist erforderlich, um die vom Arbeitgeber vorgegebenen Arbeitsaufgaben ausführen zu können.
Art. 3 GG gilt nicht unmittelbar auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Mit Ausnahme der öffentlichen Arbeitgeber sind die Arbeitsvertragsparteien nicht Grundrechtsadressaten. Dennoch kann sich der Arbeitnehmer zumindest mittelbar auf das Grundrecht aus Art. 3 GG berufen.
Zwischen vielen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist die Kommunikation über mobile Nachrichtendienste, wie z. B. WhatsApp, üblich geworden. Vergreift sich der Arbeitnehmer im Ton, kann dies zu Problemen führen.
Eine Arbeitsunfähigkeit ist der Krankenkasse innerhalb einer Woche nach ihrem Beginn zu melden. Ansonsten droht der Verlust der Leistung. Das gilt auch bei einer länger dauernden Arbeitsunfähigkeit für die Folgebescheinigungen des Arztes.