Arbeitsrecht Archive - Seite 6 von 28 - MTH Rechtsanwälte Köln
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Rechtsanwalt Helmer Tieben
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Beamtenrecht: Der Dienstherr darf einer Justizsvollzugsbeamtin das Betreiben eines Eroktik-Chats untersagen.

Arbeitsrecht
von: Helmer Tieben
Die Beamtin einer Justizvollzugsanstalt macht sich angreifbar, wenn sie im Internet einen Erotik-Chat betreibt. Diese Erkenntnis rechtfertigt ebenso den Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung wie jährliche Nebeneinnahmen, die über dem Jahresnettoeinkommen liegen; in diesem Fall ist die Annahme gerechtfertigt, dass sich ein Beamter nicht mehr mit seiner gesamten Arbeitskraft in den Dienst des Dienstherrn stellt.