Eine Abfindung kann entweder im Rahmen eines Aufhebungsvertrages geregelt werden, oder im Laufe eines Verfahrens im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gegen eine bereits erfolgte Kündigung.
Die Beamtin einer Justizvollzugsanstalt macht sich angreifbar, wenn sie im Internet einen Erotik-Chat betreibt. Diese Erkenntnis rechtfertigt ebenso den Widerruf einer Nebentätigkeitsgenehmigung wie jährliche Nebeneinnahmen, die über dem Jahresnettoeinkommen liegen; in diesem Fall ist die Annahme gerechtfertigt, dass sich ein Beamter nicht mehr mit seiner gesamten Arbeitskraft in den Dienst des Dienstherrn stellt.
Eine Regelung im Formulararbeitsvertrag, welche die Bezahlung von Überstunden entgegen der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts ausschließt ist gemäß § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nrn. 1 und 2 BGB unwirksam.
Zwar kann eine Beleidigung des Arbeitgebers oder einer seiner Repräsentanten grundsätzlich zur fristlosen Kündigung führen. Wer den Vorgesetzten im Gespräch mit dem Unternehmenschef aber als „Kollegenschwein“ bezeichnet, dem kann nicht immer sofort gekündigt werden.