Die Frage, ob Photovoltaikanlagen dem öffentlichen Baurecht genügen, ist für deren Betreiber von besonderer Bedeutung. Insbesondere dann, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, kann dies zu Problemen mit der Denkmalschutzbehörde führen.
Das Repowering ist der Ersatz von älteren Windenergieanlagen durch neue, effizientere Windenergieanlagen. Neben der deutlich höheren Energie- und Vergütungsausbeute kann das Repowering selbstverständlich auch zu einem höheren Gewerbesteueraufkommen der jeweiligen Gemeinde führen.
Niedersächsisches Finanzgericht, 21.12.2009, Az.: 16 K 377/09 Umsatzsteuer wird grundsätzlich immer dann fällig, wenn Waren oder Dienstleistungen verkauft werden. Unternehmer sind demgemäß verpflichtet, ihren Kunden Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen und im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuer-Voranmeldung an das Finanzamt abzuführen. Natürlich bezahlen Unternehmer auch selber bei unternehmensbezogenen Einkäufen Umsatzsteuer (Vorsteuer). Diese Vorsteuer kann dann… Weiterlesen
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, 12.10.2010 Az.: 14 ZB 09.1289 Bei ihrer Errichtung müssen Solaranlagen (Photovoltaikanlagen) sämtlichen relevanten Regelungen des öffentlichen Baurechts genügen. Zum öffentlichen Baurecht gehören das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und das sog. Baunebenrecht. In historischen Innenstädten verhindert oftmals insbesondere das Baunebenrecht in Gestalt des Denkmalschutzes die Errichtung von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Häusern. Der Denkmalschutz unterliegt der… Weiterlesen