Die Einbürgerungsvoraussetzungen für Ausländer sind in Deutschland immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Hintergrund dieser Diskussionen ist die gewollte Identifizierung des Ausländers mit Deutschland.
Das Sozialstaatsprinzip hat zur Folge, dass nicht nur deutsche Staatsbürger in den Genuss der Zahlung von Elterngeld kommen können, sondern ebenso Ausländer. Dies gilt allerdings nicht für alle Ausländer.
Wenn die Voraussetzungen für eine Einbürgerung (noch) nicht vorliegen, kann es vorkommen, dass der Einbürgerungsbewerber gegenüber der Einbürgerungsbehörde falsche Angaben macht, um seine Einbürgerung durchzusetzen. Dies kann allerdings unangenehme Folgen haben.
Nicht nur die Frage, ob die Abschiebung eines Ausländers befristet werden muss, kann problematisch sein, sondern auch die Frage, welche Ausländerbehörde für die Befristung zuständig ist.