Bei der Entscheidung, ob einem Ausländer eine unbefristeter Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) erteilt werden kann, sind von dem Ausländer insbesondere auch zeitliche Voraussetzungen zu erfüllen.
Um die Handhabung zu vereinfachen und Bürokratie abzubauen, werden die verschiedenen Aufenthaltstitel die das Aufenthaltsgesetz bereithält mittlerweile als elektronische Aufenthaltstitel vergeben.
Die Voraussetzungen zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung) sind im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt. Dazu gehört grundsätzlich auch, dass die Identität des Einbürgerungsbewerbers geklärt ist.
Grundsätzlich ist es zwingende Voraussetzung, dass ein Ausländer, welcher die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis begehrt, seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln (z. B. ALG II oder Grundsicherung) sichern kann. In bestimmten Fällen kann es davon aber Ausnahmen geben.