Nicht jede Betriebskostenabrechung des Vermieters muss durch den Mieter kommentarlos bezahlt werden. In sehr viele Betriebskostenabrechnungen schleichen sich Fehler ein, die dazu führen können, dass die Betriebskostenabrechnung noch nicht einmal fällig wird. Die Fehler der Betriebskostenabrechnung müssen allerdings genau bezeichnet und gerügt werden.
Wenn die Umleitung eine Verkehrshauptstraße zur Folge hat, dass der Lärmpegel in einer Mietwohnung erheblich gestiegen ist, kann der Mieter nicht einfach die Miete wegen eines vermeintlichen Mietmangels kürzen.
Ein besonders streitträchtiges Thema ist die Reinigung von Gemeinschaftsräumen des Miethauses durch die Mieter. Selbst dann, wenn ein Reinigungsplan besteht, weigern sich einzelne Mietparteien oftmals, ihren Verpflichtungen nachzukommen.
Viele Mängel können einen Mieter zur Mietminderung berechtigen. Ob und wann ein Mieter allerdings zur Mietminderung berechtigt ist, wenn der Nachbar ein starker Raucher ist und daraus Geruchsbelästigungen für den Mieter resultieren ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsurteilen.