Die durch den Mieter vorgenommene Mietminderung ist der häufigste Streitpunkt zwischen den Mietparteien, Sowohl Mängel, die der Mietsache selbst anhaften, als auch Mängel welche von außen auf die Mietsache einwirken, sind dabei immer wieder Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen.
Es kann vorkommen, dass die Betriebskostenabrechnung im Rahmen eines Mietverhältnisses sogar noch nach bereits erfolgter Abrechnung zu Lasten des Mieters geändert wird. Dies ist zwar grundsätzlich möglich führt aber oftmals zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter.
Die Unterbringung von psychisch Kranken stellt einen starken Eingriff in deren verfassungsmäßig garantierte Grundrechte dar. Sowohl die Voraussetzungen als auch das Verfahren einer solchen Unterbringung sind daher streng gesetzlich geregelt und gerichtlich voll überprüfbar.
Die Durchführung von Erhaltungs- und Durchführungsmaßnahmen hat der Vermieter dem Mieter grundsätzlich unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen anzukündigen. Fraglich ist, ob der Vermieter die Miete nach einer nicht angekündigten Modernisierungsmaßnahme erhöhen darf.