Viele Unternehmen bieten neben ihren eigenen Webseiten mittlerweile auch Profile in den sogenannten „Social Networks“ an. Dies hat den Zweck, weitere Kunden zu erreichen und den Bekanntheitsgrad des Unternehmens zu fördern. Oftmals wird dabei aber übersehen, dass auch derartige Profile ein ausreichendes Impressum benötigen.
Wenn Personen Filme oder Musikdateien im Internet herunterladen, kann dies zu einer Täterhaftung der herunterladenden Person führen. Wenn Dritte über den Internetanschluss einer Person Dateien herunterladen, kann dies zu einer Störerhaftung der Person führen.
Die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C) aus Regensburg mahnt zurzeit im Auftrag der MFA + Filmdistribution e.K. wegen des Films “Ronal der Barbar“ ab. Im Rahmen dieser Abmahnungen fordert die Kanzlei U & C einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, aber auch die Zahlung von Schadensersatz und die Abgeltung der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten… Weiterlesen
Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main mahnt zur Zeit im Auftrag der Songwriterin Mary Applegate wegen des Musikwerks “Jennifer Rush – The Power of Love” ab. Im Rahmen dieser Abmahnungen fordert die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum Einen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie den Ersatz der durch die Abmahnung entstandenen Kosten. Der Großteil… Weiterlesen