Das Staatsangehörigkeitsrecht ist komplex – und viele Menschen wissen nicht, ob ihnen ein Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit zusteht, weil die Frage nie jemand sorgfältig geprüft hat. Dieses Formular soll dabei eine erste Orientierung geben. Es wertet Ihre Angaben automatisiert aus und zeigt, ob eine der relevanten Rechtsgrundlagen – etwa Abstammung, historische Benachteiligung oder NS-Verfolgung – für Ihre Situation in Frage kommen könnte. Das erspart Ihnen den Aufwand einer vollständigen anwaltlichen Prüfung, solange noch gar nicht klar ist, ob überhaupt ein Ansatz besteht.
Das Ergebnis ist unverbindlich und dient ausschließlich der ersten Einschätzung. Was es bedeutet und welche Grenzen es hat, erklären die folgenden Hinweise.
Vorläufiges Ergebnis (unverbindlich)
Hinweise zur Nutzung dieses Formulars
Bitte lesen Sie diese Hinweise vor dem Absenden sorgfältig durch.
Was dieses Formular leistet – und was nicht
Dieses Formular dient der ersten Orientierung. Es wertet Ihre Angaben automatisiert aus und zeigt, ob eine der in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Ihre Situation zutreffen könnte. Eine individuelle rechtliche Prüfung findet dabei nicht statt.
Als Rechtsgrundlagen kommen insbesondere in Betracht:
- § 4 StAG – Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Abstammung von einem deutschen Elternteil. Ob die Kette unterbrochen ist, lässt sich anhand von Formulareingaben allein nicht abschließend beurteilen. Mehr dazu im Leitfaden zur deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung.
- § 5 StAG – Erklärungserwerb bei früherer geschlechtsbezogener Benachteiligung, etwa wenn die Staatsangehörigkeit wegen einer deutschen Mutter (vor 1975) oder eines nichtehelichen deutschen Vaters (vor 1993) nicht weitergegeben wurde. Diese Möglichkeit gilt nur bis zum 19. August 2031.
- § 14 StAG – Ermessenseinbürgerung bei besonderer Verbundenheit mit Deutschland, auch ohne dauerhaften Aufenthalt im Inland. Voraussetzung ist unter anderem ein nachgewiesenes öffentliches Interesse.
- Art. 116 Abs. 2 GG – Wiedergutmachung für Personen, die zwischen 1933 und 1945 aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen ausgebürgert wurden, sowie für deren Nachkommen.
Das vorläufige Ergebnis
Das angezeigte Ergebnis ist eine automatisierte Ersteinschätzung – nicht mehr und nicht weniger. Es beruht ausschließlich auf den von Ihnen gemachten Angaben. Urkunden, Geburts- oder Heiratsregister, historische Archivunterlagen oder behördliche Nachweise werden dabei nicht geprüft.
Schon kleine zeitliche Verschiebungen – etwa das genaue Geburtsdatum eines Elternteils, das Datum einer Einbürgerung im Ausland oder die Reihenfolge von Ehe und Geburt – können darüber entscheiden, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Das Formular kann diese Präzision nicht ersetzen.
Formulierungen wie „Sie könnten möglicherweise anspruchsberechtigt sein” oder „Eine vertiefte rechtliche Prüfung ist empfehlenswert” sind keine Absicherungsfloskeln – sie geben den tatsächlichen Stand der Prüfung wieder. Das Staatsangehörigkeitsrecht enthält zahlreiche historische Sonderregelungen und Übergangsvorschriften, die eine automatisierte Abfrage nicht vollständig erfassen kann.
Keine Rechtsberatung
Die Nutzung dieses Formulars ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Eine rechtssichere Beurteilung setzt die Prüfung aller relevanten Dokumente und konkreten Umstände durch einen zugelassenen Rechtsanwalt voraus.
Informationen zum Tätigkeitsbereich Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht sowie zur Person von Rechtsanwalt Helmer Tieben finden Sie auf den entsprechenden Seiten dieser Website.
Kein Mandatsverhältnis
Das Ausfüllen und Absenden dieses Formulars begründet kein Mandatsverhältnis. Ein solches entsteht erst dann, wenn
- eine ausdrückliche Beauftragung erfolgt ist und
- diese schriftlich bestätigt wurde.
Bis dahin ist jede Kommunikation unverbindlich.
Ihre Bestätigung vor dem Absenden
Bevor Ihre Angaben übermittelt werden, ist eine Bestätigung erforderlich. Mit ihr erklären Sie, dass Sie Folgendes zur Kenntnis genommen haben:
- Das Ergebnis ist eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Grundlage Ihrer eigenen Angaben.
- Eine Rechtsberatung findet nicht statt.
- Ein Mandatsverhältnis kommt durch die Formularbenutzung nicht zustande.
Diese Bestätigung dient der Klarheit – für Sie und für uns.
Ergänzender rechtlicher Hinweis
Unterhalb des Formulars finden Sie einen gesonderten Hinweis zu Haftung und Reichweite der automatisierten Vorprüfung. Bitte lesen Sie ihn ebenfalls.
Dieses Formular bietet eine erste Orientierung. Eine verbindliche Einschätzung Ihrer konkreten Situation ist nur im Rahmen einer individuellen Prüfung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt möglich.
Wenn das Ergebnis der Vorprüfung Fragen aufwirft oder Sie eine verbindliche Einschätzung wünschen, können Sie direkt einen Beratungstermin vereinbaren.