Das Mindestlohngesetz (MiLoG) beinhaltet die Festsetzung des allgemeinen Mindestlohns sowie Vorschriften zur Kontrolle und Durchsetzung des Mindestlohns. Wird einem Arbeitnehmer wegen der Geltendmachung des Mindestlohnes gekündigt, ist diese Kündigung unwirksam.
Zweifelt der Arbeitgeber an Krankmeldungen seines Arbeitnehmers und lässt ihn deswegen observieren, kann dies zu Schadensersatzansprüchen führen. Denn dies ist eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers.
Grundsätzlich bietet § 469 StPO ausreichenden Schutz vor vorsätzlich falschen Verdächtigungen und leichtfertigen Anzeigen, also Anzeigen, die ohne erkennbaren Grund erstattet werden.
Werden Arbeitnehmer durch ihre Chefs oder durch andere Arbeitnehmer immer wieder angefeindet, herabgesetzt oder gar beleidigt, kann der Tatbestand des Mobbings erfüllt sein. Das kann zu einem Schmerzensgeldanspruch des Arbeitnehmers führen, welche je nach Stärke des Mobbings unterschiedlich hoch ausfallen kann.