Arbeitsrecht Archive - Seite 23 von 28 - MTH Rechtsanwälte Köln
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Arbeitsrecht: Keine rechtswidrige Kettenbefristung, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre zurückliegt

Arbeitsrecht
von: Helmer Tieben
Jüngere Menschen bzw. Berufseinsteiger werden oftmals damit konfrontiert, dass Ihnen nur befristete Verträge angeboten werden. Mit derartigen Verträgen kann der Arbeitgeber sein Budget besser planen und bindet sich nicht langfristig. Eine Kettenbefristung anstelle eines unbefristeten Vertrages ist allerdings in einem bestimmten Umfang nicht zulässig.