Ist ein Mieter verurteilt worden, Miete zu zahlen und zahlt er diese dann nicht, kann ihm fristlos gekündigt werden. Dasselbe gilt für andere Verpflichtungen, zu welchen der Mieter verurteilt worden ist.
Ein Einbürgerungsanspruch besteht grundsätzlich nicht, wenn der Ausländer wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt worden ist, § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Eine Ausnahme macht das Gesetz für Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder drei Monaten Freiheitsstrafe.
Das Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 11 StAG einschließlich der Frage der glaubhaften Abwendung von verfassungsfeindlichen Bestrebungen unterliegt in vollem Umfang der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle
Danach hat ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, wenn er nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist. Dies ist der Fall, wenn er hier nach den tatsächlichen Verhältnissen seinen Lebensmittelpunkt hat.