Ein straffälliger kurdischer Staatsangehöriger kann trotz der schwierigen Lage in der Türkei abgeschoben werden, wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, dass diesem in der Türkei keine Verfolgung droht.
Hat die Ausländerbehörde bei Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltverbotes keine Befristung festgesetzt, kann diese Befristung nachträglich beantragt werden.
Ein abgelehnter Asylbewerber, der eine deutsche Frau geheiratet hat oder Vater eines deutschen Kindes ist, kann dazu verpflichtet sein, das Verfahren für den Familiennachzug im Ausland nachzuholen.
Macht ein Einbürgerungsbewerber arglistig, vorsätzlich falsche Angaben gegenüber der Behörde, ist die Behörde berechtigt, den Einbürgerungsantrag später wieder zurückzunehmen.