Keine Visumfreiheit für Dienstleister aus der Türkei – Türkische Staatsangehörige bedürfen trotz Inkrafttretens des Verschlechterungsverbots im Zusatzprotokoll des Assoziierungsabkommens eines Visums für die Einreise zum Zweck einer Erwerbstätigkeit
Die Ermessenseinbürgerung stelle erhöhte Anforderungen an die wirtschaftliche Integration des Ausländers, dazu gehört die Fähigkeit des Ausländers, seine im Ausland befindliche Familie zu ernähren.
Voraussetzung für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist unter Anderem, dass der Ausländer gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 7 und 8 AufenthG über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt.
Die Unionsbürgerrichtlinie formt über rein wirtschaftliche Zwecke hinaus die Unionsbürgerschaft mit ihren unmittelbar aus dem Vertrag erwachsenden elementaren Rechten der Unionsbürger aus, sich in jedem Mitgliedstaat frei zu bewegen und aufzuhalten.