Wenn man in Deutschland studieren will benötigt man nicht nur einen Studienplatz, sondern ebenso einen Aufenthaltstitel, der einen zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt
Nach § 10 I 1 AufenthG kann Asylsuchenden vor dem bestandskräftigen Abschluss des Asylverfahrens ein Aufenthaltstitel außer in den Fällen eines gesetzlichen Anspruchs nur mit Zustimmung der obersten Landesbehörde und nur dann erteilt werden, wenn wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland es erfordern.
If the foreign national is already in Germany, he or she would have to apply for a residence permit according to section 36 para. (2) of the German Residence Act directly at the relevant foreign citizens’ office and not at the embassy.