Die Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung, das heisst alle anderen Leistungsträger, wie z. B. Krankenkasse oder Versicherungsträger sind vorrangig zur Leistung verpflichtet. Das kann dazu führen, das die Leistungspflicht in Frage gestellt wird.
Sowohl deutsche als auch ausländische Eltern sind grundsätzlich berechtigt, Leistungen für Ihre Kinder zu beziehen. Die Staffelung wieviel ein Elternteil für ein Kind erhält richtet sich nach der Anzahl der Kinder.
Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe, die seit dem 1. Januar 2005 in das das zwölfte Buch des Sozialgesetzbuches übernommen wurde
Ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für die Anschaffung und den Umbau eines PKW durch den Leistungsträger im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen werden, war schon oft Gegenstand von Gerichtsurteilen.