Für grobe Fahrlässigkeit des Nichterkennens eines möglichen Umfeldmangels legt § 536b S. 2 BGB fest, dass grundsätzlich kein Mietminderungsanspruch besteht.
In einer formell ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung müssen die Mindestangaben enthalten sein, die es dem Mieter ermöglichen, den Anspruch des Vermieters gegen ihn nachzuprüfen
Seit Ausbruch der Corona Krise sind viele Mieter nicht mehr in der Lage, ihren monatlichen Mietzins zu zahlen. Dies kann nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch normalerweise dazu führen, dass der Vermieter fristgemäß oder fristlos kündigen kann. Dazu wurden einige Sondergesetze erlassen, die den Mieter schützen.