Kategorie: Zivilrecht

Zivilrecht
Gemäß § 535 Abs. 1 S.2 BGB hat der Vermieter
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Die alleinige ungenehmigte Untervermietung bildet keinen sofortigen Kündigungsgrund. Vorher muss
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Im diesem Fall fehlte im Mietvertrag die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer