Wenn die Versorgung eines Grundstücks mit Strom und Wasser nur über die Anschlüsse möglich ist, die auf dem Grundstück eines Dritten liegen, kann dies zu erheblichen Problemen führen.
Der Gutachtervertrag für ein Gutachten zu einem Wohngebäude kommt nur zwischen dem Gutachter und dem Auftraggeber zustande. Er ist somit grundsätzlich nicht mit einer Schutzwirkung zugunsten Dritter ausgestattet.
Die Eigenbedarfskündigung einer Vermieters bringt Mieter immer wieder in große Schwierigkeiten und ist daher besonders streitlastig. Das Gesetz und die Rechtsprechung stellt daher grundsätzlich strenge Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung des Vermieters.
Der einzelne Wohnungseigentümer ist grundsätzlich an einen von der Eigentümergemeinschaft mit dem Bauträger abgeschlossenen gerichtlichen, aber auch außergerichtlichen Vergleich über die Erledigung von Erfüllungsansprüchen gebunden.