Die Durchsetzung der Krankenversicherungspflicht wird in Deutschland penibel überwacht. Dennoch kommt es immer häufiger vor, dass Menschen nicht krankenversichert sind. Dafür sieht das Gesetz bestimmte Folgen vor.
Führt der Vermieter Maßnahmen durch, die für seine Mieter zu erheblichen Mietmängeln führen, ist der Vermieter nicht davor geschützt, dass die Beseitigung der Mietmängel für ihn einen erheblichen Kostenaufwand bedeuten würden.
Die Mietkaution dient dem Vermieter als Sicherheit für den Fall, dass der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Hat der Vermieter eine Forderung aus einem anderen Forderungsverhältnis als dem Mietverhältnis, verbietet das Gesetz die Aufrechnung der Mietkaution mit dieser Forderung.
Ansprüche gegen den Reiseveranstalter können aus den verschiedensten Gründen entstehen. Dieses Urteil resultiert aus einem ganz besonderen Sachverhalt.